Allerhöchster Erlaß, betreffend die Einrichtung
des Reichswirtschaftsamtes im Deutschen Reich
erlassen am 28.12.2015, im Namen des Deutschen Reiches
In Kraft gesetzt am 25.01.2016 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger
nach erfolgter Zustimmung des Volks-Bundesrathes und des Volks-Reichstages, was folgt:
Nr. 34
Für die Zwecke der Schaffung eines Wirtschaftsamtes als oberste Reichsbehörde, der mit Inkraftsetzung dieses Erlasses alle Belange des gesamten Wirtschafts- und Gewerbewesens im Deutschen Reich untersteht, wird ein Reichswirtschaftsamt eingerichtet.
Die Leitung dieser Behörde führt die Bezeichnung: Staatssekretär im Reichswirtschaftsamt
Die einzelnen Aufgaben des Reichswirtschaftsamtes bestimmt der Reichskanzler in Abstimmung mit dem Staatssekretär des Innern und dem Staatssekretär des Reichswirtschaftsamtes. Er bestimmt auch im Einvernehmen mit den beteiligten Behörden des Deutschen Reiches und seiner Bundesstaaten die Aufgaben, die aus deren Amtsbereich auf dieser Behörde übergehen, und zwar auch dann, wenn hierdurch der Amtsbereich der betroffenen Ämter in den Grundzügen berührt wird.
Reichsgesetzblatt „RGBl-1512285-Nr34-Erlass-Einrichtung-des-Wirtschaftsamt“ Amtsschrift
Reichsgesetzblatt „RGBl-1512285-Nr34-Erlass-Einrichtung-des-Wirtschaftsamt„_D