Gesetz über die Angelegenheiten „Bundesrepublik Deutschland“ auf dem Staatsgebiet des Deutschen Reiches
gegeben am 28. Februar 2010, im Namen des Deutschen Reiches
In Kraft gesetzt am 13.03.2010 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichs-Anzeiger
nach erfolgter Zustimmung des Volks-Bundesrathes und des Volks-Reichstages, was folgt:
Die Bundesrepublik Deutschland, alte Fassung und alle nachfolgenden Fassungen, werden als Schutzgebiet im gesamten Umfang der Reichsgesetzgebung und der Reichsordnung (Stand: 28.10.1918) ausgeschlossen.
Dieses Gesetz gilt rückwirkend bis zum 23. Mai 1949 und tritt mit Veröffentlichung im Deutschen Reichs-Anzeiger in Kraft.
Reichsgesetzblatt „RGBl-1002281-Nr2-BRD-kein-Schutzgebiet“ Amtsschrift