Gesetz, betreffend Außerkraftsetzung der Kraftfahrzeugsteuer
gegeben am 13.01.2013, im Namen des Deutschen Reiches
In Kraft gesetzt am 31.01.2013 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichs-Anzeiger
nach erfolgter Zustimmung des Volks-Bundesrathes und des Volks-Reichstages, was folgt:
Nr. 3
§ 1.
Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes ist das bisher angewandte Kraftfahrzeugsteuergesetz sowie deren Fassungen bis zum Ausfertigungsdatum 21.12.1927, zum 01.01.2013 außer Kraft getreten.
§ 2.
Alle bisher erhoben Kraftfahrzeugsteuereinnahmen sind rückwirkend zum 03.10.1990 an die betroffenen Personen zurückzuerstatten, sobald der Nachweis erbracht wurde daß die Rechtsmittel gewahrt wurden.
§ 3.
Dieses Gesetz tritt mit Veröffentlichung im Deutschen Reichs-Anzeiger in Kraft und gilt auch rückwirkend.
Reichsgesetzblatt „RGBl-1301133-Nr3-Gesetz-Kraftfahrzeugsteuer-ausser-Kraft“ Amtsschrift
Reichsgesetzblatt „RGBl-1301133-Nr3-Gesetz-Kraftfahrzeugsteuer-ausser-Kraft“_D