RGBl-1301133-Nr3-Gesetz-Kraftfahrzeugsteuer-ausser-Kraft ( KfZ-Steuer, Kfz, Autosteuer )

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Gesetz, betreffend Außerkraftsetzung der Kraftfahrzeugsteuer

gegeben am 13.01.2013, im Namen des Deutschen Reiches

In Kraft gesetzt am 31.01.2013 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichs-Anzeiger
nach erfolgter Zustimmung des Volks-Bundesrathes und des Volks-Reichstages, was folgt:

Nr. 3

§ 1.

Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes ist das bisher angewandte Kraftfahrzeugsteuergesetz sowie deren  Fassungen  bis zum Ausfertigungsdatum 21.12.1927, zum 01.01.2013 außer Kraft getreten.

§ 2.

Alle bisher erhoben Kraftfahrzeugsteuereinnahmen sind rückwirkend zum 03.10.1990 an die betroffenen Personen zurückzuerstatten, sobald der Nachweis erbracht wurde daß die Rechtsmittel gewahrt wurden.

§ 3.

Dieses Gesetz tritt mit Veröffentlichung im Deutschen Reichs-Anzeiger in Kraft und gilt auch rückwirkend.

Reichsgesetzblatt “RGBl-1301133-Nr3-Gesetz-Kraftfahrzeugsteuer-ausser-Kraft” Amtsschrift

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