Bekanntmachung, betreffend die Einberufung des
Bundesrathes zur 115ten Tagung
einberufen am 07.07.2021, im Namen des Deutschen Reiches
In Kraft getreten am 11.07.2021 nach erfolgter Zustimmung
des Bundesrathes gemäß Hausordnung und Reichsverfassung, was folgt:
Gemäß Artikel 14 der Reichsverfassung hat sich der Bundesrath bis spätestens zum 24. Juli des Jahres 2021 berufen, zusammenzutreten. Zu diesem Zwecke ist der Staatssekretär des Innern beauftragt alle nötigen Vorbereitungen zu treffen.
Berlin, den 07. Juli 2021
Reichsgesetzblatt “RGBl-2107071-Bekanntmachung-BR115-Einberufung” Amtsschrift
Reichsgesetzblatt “RGBl-2107071-Bekanntmachung-BR115-Einberufung”_D
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Hinweis zu bisherigen Einberufungen: Alle Bekanntmachungen des Bundesrathes bzw. Volks-Bundesrathes, wurde bisher nur unter folgender Adresse veröffentlicht: https://deutscher-reichsanzeiger.de/amtsblatt/