Gesetz, betreffend dem Reichsschuldbuch, vom 31. Mai 1891
Titel: Reichsschuldbuchgesetz Fundstelle: Deutsches Reichsgesetzblatt Band 1891, Nr. 20, Seite 321 Fassung vom: 31. Mai 1891 Bekanntmachung: 11. Juni 1891 Änderungstand: 06. […]
Deutsche Reichsanzeiger ist das amtliche Mitteilungsblatt für den Nationalstaat Deutschland, seinen Bundesstaaten und dem Deutschen Reich. Im Archiv der Gesetzblätter sind auch die Gesetzblätter ab 1867 bis 1919 verlinkt.
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