RGBl-2001101-Nr03-Gesetz, Verbot der unfreien Presse in Deutschland

Gesetz, betreffend Verbot der unfreien Presse und Journalisten
im Deutschen Reich.

gegeben am 10.01.2020, im Namen des Deutschen Reiches.

In Kraft gesetzt am 20.01.2020 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger
nach erfolgter Zustimmung des Bundesrathes, was folgt:

Nr. 03

Der Bundesrath hat auf Grund §. 3. des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundesraths zu wirtschaftlichen Maßnahmen usw. vom 04. August 1914 (Reichs-Gesetzbl. S. 327) folgende Verordnung beschlossen.

Die aktuelle Entwicklung im vereinten Deutschland (BRD, DDR, Berlin) so auch im Deutschen Reich hat gezeigt, daß die Einrichtungen von Rundfunk, Presse und Nachrichtendienste, verfassungsfeindliche Handlungen betreiben, sich auf Gesetze ohne Geltungsbereich berufen und gegen Grundrechte souveräner Institutionen verstoßen.

§ 1.

Gemäß Artikel 4 Absatz 16 und Artikel 48, Absatz 1 der Deutschen Verfassung, untersteht mit Inkraftsetzung dieses Gesetzes, die Gesamtheit aller öffentlichen Massenmedien (Presse, Druckerzeugnisse, Hörfunk, Fernsehen, Internet), dem Deutschen Reich. Die vorgenannten Unternehmungen, die der Zensur unterliegen, um fremden und Deutschlandfeindlichen Interessen zu dienen, werden mit diesem Gesetz als unfreie, abhängig und als gefährliche Unternehmungen eingestuft. Es gilt für alle Betreffenden, die Privathaftung mit dem gesamten persönlichen Vermögen. Als zusätzlicher Bürge kann auch der Auftraggeber mit seinem  gesamten Vermögen einbezogen werden. Besonders dann, wenn sich Werke im Umlauf befinden, verteilt, veröffentlicht oder nachträglich gefälscht wurden und werden, die der Wiedervereinigung Deutschlands, dem Recht auf Heimat und der Wiederherstellung des Deutschen Reiches, entgegen gewirkt haben und den Tatbestand unwahrer oder gefälschter Berichterstattungen darstellen.

Dieses gilt auch für Vereinigungen aller Art mit politischer Motivation und Bestrebung, die in der Staats- oder Gesellschaftsordnung des Deutschen Reiches den öffentlichen Frieden, insbesondere die Wiederherstellung der Einheit Deutschlands bewußt behindern.

Dieses gilt auch für gleichartig eingerichteten Vereinigungen ausländischer Unternehmungen und der nichtdeutschen Bevölkerung im gesamten Deutschen Reich.

§ 2.

Der gesamte kommerzielle und private Journalismus, der wie in § 1. dieses Gesetzes handelt, haftet mit dem gesamten persönlichen Vermögen. Als zusätzlicher Bürge kann auch der Auftraggeber mit seinem  gesamten Vermögen einbezogen werden, wenn sich Werke im Umlauf befinden, verteilt, veröffentlicht oder nachträglich gefälscht wurden und werden, die der Wiedervereinigung Deutschlands, dem Recht auf Heimat und der Wiederherstellung des Deutschen Reiches, entgegen gewirkt haben und den Tatbestand unwahrer oder gefälschter Berichterstattungen, darstellen.

§ 3.

Allen Unternehmungen und auch privat agierenden Personen, die unter § 1. und § 2. dieses Gesetzes fallen, unterliegen nicht mehr dem Recht der Freien Presse, sie sind aufzulösen. Deren gesamter Besitz und Eigentum im In- und Ausland, ist mit diesem Gesetz beschlagnahmt.

Ihnen ist verboten Gebühren, Beiträge oder Abgaben zu erheben. Dieses Verbot gilt rückwirkend bis zum 09. November 1989. Der bisher erzeugte Schaden ist den Geschädigten zurückzuerstatten.

§ 4.

Jeder Verstoß gegen dieses Gesetz wird nach Schuldigsprechung der betreffenden Unternehmung durch ein Militärgericht und bei privaten Tätern, durch das Deutsche Reichsgericht, nach dessen Ermessen mit jeder gesetzlichen Strafe geahndet.

§ 5.

Dieses Gesetz tritt mit Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger in Kraft. Sobald der Volks-Reichstag wieder zusammentritt, ist ihm dieses Gesetz zur Abstimmung vorzulegen.

Berlin, den 10. Januar 2020

Reichsgesetzblatt “RGBl-2001101-Nr03-Gesetz-Verbot-der-unfreien-Presse-in-Deutschland” Amtsschrift

Reichsgesetzblatt “RGBl-2001101-Nr03-Gesetz-Verbot-der-unfreien-Presse-in-Deutschland”_D




RGBl-2001091-Nr02-Verordnung, Berufung Delegierter für Deutschösterreich

Verordnung, betreffend die Berufung von 183 Delegierten in den Volks-Reichstag für den Bundesstaat Deutschösterreich

verordnet am 09.01.2020, im Namen des Deutschen Reiches

In Kraft gesetzt am 20.01.2020 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger
nach erfolgter Zustimmung des Bundesrathes, was folgt:

Nr. 02

Der Bundesrath hat auf Grund §. 3. des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundesraths zu wirtschaftlichen Maßnahmen usw. vom 04. August 1914 (Reichs-Gesetzbl. S. 327) folgende Verordnung beschlossen.

Artikel 1.

Das Bundespräsidium beruft gemäß Artikel 12 der Deutschen Reichsverfassung, 183 Stimmen für Deutschösterreich in den Volks-Reichstag.

Bewerbung und Berufung erfolgt gemäß der aktuellen Vorschriften, des seit 2008 handelnden Bundesrathes.

In Bezug zu Artikel 20 der Verfassung, setzt sich der Volks-Reichstag, in Folge aus 580 Delegierten aus dem gesamten Bundesgebiet zusammen.

Artikel 2.

Dieses Gesetz tritt mit Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger in Kraft. Sobald der Volks-Reichstag wieder zusammentritt, ist ihm dieses Gesetz zur Abstimmung vorzulegen.

Berlin, den 09. Januar 2020

Reichsgesetzblatt “RGBl-2001091-Nr02-Verordnung-Berufung-Delegierter-fuer-Deutschoesterreich” Amtsschrift

Reichsgesetzblatt “RGBl-2001091-Nr02-Verordnung-Berufung-Delegierter-fuer-Deutschoesterreich”_D




Oktobererklärung zum 101 jährigen Dolchstoß gegen das Deutsche Volk

Die Folgen des Dolchstoßes gegen das Deutsche Volk, ab der Novemberrevolution im Jahre 1918, initiiert durch Parteien wie die der Sozialisten. Marxisten, der Zentrumpartei und vieler mehr, begünstigte den Aufstieg des Nationalsozialismus und konstruierte eine Geschichtsfälschung von unvorstellbarer Tragweite.

Die Oktobererklärung im Jahre 2019 in Erinnerung an den 28. Oktober 1918, als das Deutsche Reich als Nationalstaat Deutschland, letztmals verfassungskonform handelte. Danach folgte der tatsächliche Dolchstoß der Parteien gegen das Deutsche Volk.

Das Deutsche Volk, das Volk der Dichter und Denker, hatte sich eine schwere Last auferlegt: Es war den schrecklichen, verhängnisvollen Weg der totalen Unterwürfigkeit gegenüber der Kirche, dem Kaiser und dem Führer gegangen, dem Verrat an sich selbst, dem Verrat an Volk und Staat, der in Massenmord und Holocaust in Dresden, in Vertreibungen, Trennung des Deutschen Volkes durch den Kalten Krieg, Stacheldraht und Minen und abgrundtiefe Verachtung der eigenen Herkunft durch die Umerziehung mittels Lügen, Lügen und nochmals Lügen, endete bzw. immer noch nicht zu Ende gehen mag.

Es ist eine Tatsache, daß sich dieses Deutsche Volk noch immer der Erkenntnis verweigert und noch immer nicht verstehen will, warum alles so verhängnisvoll geschehen ist und uns heute noch unter die Knute fremder Mächte zwingt.

„Gedanken werden Worte und Worte werden Taten“ – wenn dem so ist, muß sich jeder verantwortungsbewußte Mensch die Frage stellen: Wie wird wohl unsere Gegenwart und Zukunft aussehen, wenn wir diese Macht unserer Gedanken erkennen und in Harmonie und Hochachtung zur gesamten Schöpfung, dessen Mitschöpfer wir sind und diese unschätzbare und gigantische Macht verantwortungsvoll anwenden?
Das wäre auch der einzig richtige Weg im Sinne einer und zur globalen Befreiung aller Völker der Welt.

Als freies Volk unter allen freien Völkern dieser Erde, ohne Blutlinienwahn, Judenwahn, Rassenwahn, Rache, Haß, Genugtuung, Verleumdung, Verrat, Egoismus und Raffgier zu leben geht nur, wenn wir es schaffen, unsere Gedanken mit unserem Handeln in Einklang zu bringen und somit zum Schöpfervolk einer wunderbaren Zukunft werden.

Die höchste Schöpfungskraft gestattet es auch uns, dem Deutschen Volk, die bisherige Richtung zu jeder Zeit zu ändern, da jeder Mensch, so auch der Deutsche, mit dem göttlichsten Werkzeug ausgerüstet ist – dem „Freien Willen“.

Wer die Existenz des „Freien Willen“ verleugnet, muß zugeben daß er selbst die gleiche Macht des freien Willen nutzt, um sich diese Macht abzusprechen. Macht hat nichts mit Geld oder materiellem Reichtum zu tun, nein, Macht ist der „Freie Wille“, das Gegenteil davon ist „Ohn(e)Macht“.
Diese Macht kann man nirgendwo in diesem Universum kaufen, sie kommt aus dem Innern eines jeden Menschen, sehr oft erst durch die Erkenntnis, daß nur der „Freie Mensch“ auch einen „Freien Willen“ hat.

Was ist zu tun, wenn kein Erlöser oder Führer mehr kommen wird?
Was ist zu tun, wenn ich bis über dem Kopf in Chaos und Schlamassel steckte?

Nur ein Gedanke reicht aus, doch dieser ist für viele Menschen so unglaublich schwer.

Das System hat erkannt, daß der Großteil der Menschen sich im Schlamassel geborgen fühlt wie ein ungeborenes Kind im Mutterleib. Der Lieblingsspruch aller dieser Schlamasselbewohner ist „Es war schon immer so, warum soll sich etwas ändern“ – „Ich alleine kann doch nichts ändern“ – „Mir geht’s doch gut, was willst Du von mir“.

Aber wehe, dieser „Ohnmächtige“ hebt den Kopf und erblickt das wunderbare Licht, atmet die wunderbare Luft, erkennt die wunderbare Schöpfung in all Ihrer Pracht und die bedingungslose Liebe zu Allem außerhalb dieses Schlamassels, dann geschieht ein Wunder.

Es ist die Geburt eines neuen, freien, willensstarken Wesens, daß zu einem bestimmten Zeitpunkt seines „Da-Seins“ und der bisher gemachten Erfahrungen entschieden hat, nun ein machtvoller Mensch zu sein. So begibt sich der Mensch aus der „Ohn(e)Macht“ in die Macht.

Die erste Erkenntnis ist nun, daß es auch etwas anderes gibt wie Abhängigkeit, Lüge, Intrige, Verführung, Verrat und Ohnmacht. Mit Begeisterung, geht es ans Werk, doch nach einiger Zeit wird dem „Noch-Ohnmächtigen“ bewußt, daß in diesem neuen Leben eine unvorstellbare Verantwortung erwartet wird. Vielen wird nun klar: Um an die Quelle des Lebens zu kommen, muß gegen den Strom geschwommen werden, doch dabei tauchen unvorhergesehene Hindernisse.

Wehe dem der dem Nächsten den „Spiegel der Wahrheit“ vorhält, er sei verflucht, denn wer will schon seine Wahrheit wissen. So ist es nicht verwunderlich, wenn bei manchen Menschen dieses Leben nicht ausreicht, um zu erkennen, daß der Freie Wille, zu „denken, was immer man will“, damit zu tun hat, daß auch für das Denken die Verantwortung beim Denker liegt. Ich betone hier das Denken, denn die Ursache von Taten und Worten ist immer erst der Gedanke.

Wenn wir als verantwortungsvolle Menschen verstanden und erkannt haben, daß wir die Macht haben, die Welt nicht nur durch Gedanken, sondern besonders durch Worte, Werke und Taten lichtvoll und verantwortungsvoll erschaffen zu dürfen – was hält uns dann davon noch ab?

Wenn wir, das Deutsche Volk, den Auftrag der Befreiung (Völkerbund, UNO) aller Völker dieser Erde haben, der lautet:
Das Deutsche Reich existiert fort, besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsfähig.“ – so werden wir diesen Weg gehen müssen. Und diese Befreiung ist nur möglich, wenn das Deutschen Volke Einigkeit und Recht und Freiheit erlangt.

Wenn wir wissen, was wir zu tun haben und dies nur das Deutsche Volk tun kann, warum tun wir es nicht mit seiner gesamten, notwendigen Konsequenz? Worauf und auf wen warten wir noch? Wenn also der Staat Deutsches Reich seine institutionalisierten Organe benötigt, warum gehen wir dann nicht gemeinsam an unsere Pflicht zum Wohle Aller, in Achtung zum Nächsten und in Würde der Menschen?

Beim Aufbau unserer Reichsorganisation darf erwartet werden, daß mit absoluter Gewißheit und Entschlossenheit, von jedem aktiven Weggefährten Disziplin, Ehrlichkeit, Hochachtung, Verantwortung, zielorientiertes und eigenständiges Handeln, bedingungslosen Einsatz im Sinne unserer Aufgabe, ungezwungenes und unaufgefordertes Zuarbeiten von Amt zu Amt, von Delegierten zu Delegierten, von Mensch zu Mensch und die unbedingte Einhaltung der Verfassungs- und Rechtsordnung des Deutschen Reiches unter Beachtung aller universellen Gesetzmäßigkeiten, erbracht werden.

Wir vom Volks-Bundesrath, Volks-Reichstag und der gesamten Reichsleitung, handelnd nach der einzig richtigen Verfassung des Deutschen Reiches, haben wahrlich den schwierigsten Weg ausgesucht. Dieser nennt sich „Wahrheit und Nichts als die Wahrheit“.

Verlassen wir endlich den goldenen Käfig bzw. den offenen Vollzug, denn der „Schein“ trügt.

Unser Motiv war bisher und soll es auch in Zukunft sein, nicht von einem Finanzsystem abhängig zu sein, um die Freiheit des Deutschen Volkes durch Kraft, Ehrlichkeit und Aufrichtigkeit, mit Toleranz, Zusammenhalt und gegenseitiger Unterstützung zu erlangen.
Wir erachten es als sehr wichtig, daß wir bei unseren Handlungen und Entscheidungen nach bestem Wissen und Gewissen unsere Reichsverfassung und Gesetze einhalten, denn nur so können wir weitere Mitmenschen gewinnen und den Rechtsanspruch auf Entschädigung für den Schaden zu erlangen, der dem Deutschen Volke zugefügt wurde.

Erhard Lorenz, den 28. Oktober 2019
Staatssekretär des Innern seit 2011

Damit wieder in Deutschland durch Selbstregierung, sowie Selbstbestimmung eine Ordnung hergestellt werden kann, wurde viel vorbereitet.
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Staatsordnung

Nach der Drei-Elemente-Lehre ist der Staat ein soziales Gebilde, dessen konstituierende Merkmale ein von Grenzen umgebenes Territorium (Staatsgebiet), eine darauf als Kernbevölkerung ansäßige Gruppe von Menschen (Staatsvolk) sowie eine auf diesem Gebiet herrschende Staatsordnung kennzeichnen.

Der Nationalstaat setzt einen Staat und eine Nation voraus. Beide sind aus historischen Entwicklungen entstanden und keine „natürliche“ Voraussetzung menschlichen Zusammenlebens. Entstehende Nationalstaaten sollen die wesentlichen Teile des staatstragenden und meist auch namensgebenden Volkes in sich vereinen. Dabei soll der staatstragende Teil der Bevölkerung sich einer gemeinsamen Kultur oder Tradition verbunden fühlen. Idealtypisch gehören einem Nationalstaat alle Angehörigen seines Volkes und auch nur Angehörige dieses Volkes oder Kulturkreises an. In Deutschland gab es diesen idealtypischen Nationalstaat nur in den Jahren 1867, bzw. 1871 bis zum Dolchstoß durch Parteien und Nichtdeutsche (Chasarenjuden), Ende 1918.

Die Ausübung hoheitlicher Macht bzw. staatlicher Ordnungsbefugnis, besteht innerhalb des Staatsgebietes eines Staates durch dessen Organe und Institutionen wie z. B. Staatsoberhaupt und Verwaltung (Parlament, Gerichte, Polizei, Militär) von Hoheitsakten aus sich selbst heraus. Selbstverständlich ist diese nur möglich, wenn ein souveränes Staatsvolk seine Rechte und Pflichten erfüllt.

Nach diesem Maßstab betrachten wir die Verfassung die für Deutschland im Deutschen Reich gilt und nachfolgend dazu im Vergleich das Grundgesetz für die BRD, die DDR-Verfassung und die Weimarer Verfassung.


Das souveräne Deutschland und seine Bundesstaaten im Deutschen Reich mit Reichsländern und Schutzgebieten

1871 bis 1918

Die Verfassung des Deutschen Reiches für das Deutsche Staatsvolk

http://verfassung-deutschland.de  und  https://reichsgesetzblatt.justitia-deutschland.org/reichsverfassung/

Diese Verfassung wurde durch die höchsten staatlichen Organe des Deutschen Reiches erschaffen, beschlossen und in Kraft gesetzt.

Das Präsidium des Bundes (ab Artikel 11 der Verfassung

http://bundespraesidium.de  und  http://bundespraesidium.de/praesidialamt/

Es war der Repräsentant des Bundes und des Deutschen Volkes. Nur das Präsidium kann mit Zustimmung der beiden gesetzgebenden Organe (Bundesrath und Reichstag) den Frieden mit allen befeindeten Staaten unterzeichnen und in Kraft setzen.

Der Bundesrath (ab Artikel 5 der Verfassung)

http://bundesrath.de

Er war der tatsächliche Souverän des Staates und durch Bevollmächtigung Vertreter der jeweiligen Bundesstaaten, Deutschlands und des Deutschen Reiches.

Der Reichstag „per Gesetz heute der Volks-Reichstag“ (ab Artikel 20 der Verfassung)

http://volks-reichstag.de

Er repräsentierte die deutsche Bevölkerung, wurde aber nur durch das wahlberechtigte Staatsvolk des Nationalstaates gewählt.

Für die Legitimation der Gesetze war nur der Bundesrath und der Reichstag berechtigt, siehe (ab Artikel 5 der Verfassung) Zitat: Die Reichsgesetzgebung wird ausgeübt durch den Bundesrath und den Reichstag. Die Übereinstimmung der Mehrheitsbeschlüsse beider Versammlungen ist zu einem Reichsgesetze erforderlich und ausreichend.

Artikel 2 der Verfassung sagt aus, Zitat: Innerhalb dieses Bundesgebietes übt das Reich das Recht der Gesetzgebung nach Maßgabe des Inhalts dieser Verfassung und mit der Wirkung aus, daß die Reichsgesetze den Landesgesetzen vorgehen. Die Reichsgesetze erhalten ihre verbindliche Kraft durch ihre Verkündigung von Reichswegen, welche vermittelst eines Reichsgesetzblattes geschieht.

Der Reichskanzler (aus dem Staatsvolk der Deutschen)

http://bundespraesidium.de/reichskanzler/

Er wurde vom Bundespräsidium, gemäß Artikel 15 der Verfassung ernannt,

Die Reichsleitung (Reichsamt des Innern, oberste Behörde des Reiches)

http://reichsamt-des-innern.de  und  http://reichsamt-des-innern.de/bund/

Die Behördenleiter waren Staatssekretäre, ernannt durch den Reichskanzler oder durch das Bundespräsidium, siehe Artikel 15 der Verfassung.

Das amtliche Mitteilungsblatt; Der Deutsche Reichsanzeiger; Der Reichs-Anzeiger.

http://deutscher-reichsanzeiger.de  und  https://reichsgesetzblatt.justitia-deutschland.org/ und  http://deutscher-reichsanzeiger.de/amtsblatt/

Alle Beschlüsse, Verordnungen, Gesetze und staatsrechtliche Handlungen müssen darüber veröffentlicht werden. (Wichtigste Seite für alle im Staatsgebiet lebenden Menschen)

Staatliches Personenstandsregister beim Standesamt Deutschland.

http://personenstandsregister.bundespraesidium.de  und  http://standesamt.bundespraesidium.de/

Die Reichs- und Staatsangehörigkeit wird erworben, gemäß geltenden Reichsgesetzen durch den Eintrag in dieses Register.

Die Eintragung in das Register von BRD-Gemeinden ist die Bekenntnis, europäisches deutsches Personal eines Vereinigten Wirtschaftsgebietes zu sein. Womit alle Rechte wie die eines Reichs- und Staatsangehörigen verloren gehen. Hier ist ganz besonders der Gelbe Schein zu erwähnen, der durch eine Firma der BRD als Staatsangehörigkeitsurkunde mit dem Adler der „Weimarer-Chasarenjuden-Republik“ (heute Medinat Weimar) vermarktet wird.

Weitere eingerichtete Organe des souveränen Deutschen Reiches

http://deutsche-reichspolizei.de

http://amtswegweiser.de  und  http://reichsamt.info

http://nationalstaat-deutschland.de  und  http://nationalstaat-deutschland.de/einheit/

http://reichsdruckerei.de  und  http://deutsche-reichsdruckerei.de/Dienst

http://reichskasse.de

http://deutscher-gerichtshof.de  und  http://deutscher-gerichtshof.de/geschaeftsstelle/

http://volks-buero.de  und http://vb1873.de  und  http://mmgz.de

http://sekretariat.uni-spik.de  und  http://studium.uni-spik.de

Die vorgenannten Behörden sind staats- und völkerrechtlich eingerichtet, es mangelt nur noch an verantwortungsbewußten, unbestechlichen und souveränen deutschen Staatsangehörigen, die diese Behörden in die Handlungsfähigkeit versetzen.

Die Nationalflagge des Deutschen Reiches

ist schwarz-weiß-rot, siehe Artikel 55 der Verfassung

Unter dieser Flagge war Deutschland erstmals in seiner Geschichte eine geschlossene Nation der Deutschen Völker.


Ordnung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes wie es durch die Alliierten eingerichtet wurde, geduldet wird und sich als Völkerrechtssubjekt Bundesrepublik Deutschland nennen darf.

1949 bis heute

Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland ist keine Verfassung und

wurde nicht von einem souveränen inländischen Gesetzgeber erschaffen, beschlossen und in Kraft gesetzt. In diesem Gesetz gibt es noch heute die Anerkennung der Weimarer Verfassung, daraus folgernd die Anerkennung des Versailler Diktates, des Reichskonkordat, aller Besatzungs- und Siegergesetze, sowie die Aberkennung von Deutschland als Ganzes in seinen Grenzen wie es vor dem Versailler Diktat bestand.

Der Bundespräsident

führt die Standarte der Weimarer Republik, seine Souveränität wird von den Alliierten und europäischen Ländern geduldet. Es muß davon ausgegangen werden, daß er den Wolf im Schafspelz verkörpert, da sein Handeln dem Rechtskreis der Weimarer Verfassung zugrunde liegt und die von Nichtdeutschen (Chasarenjuden) dem Deutschen Volk mit der brutalen Gewalt des 1ten Weltkriegs, dem Dolchstoß, der Hungerblockade gegen deutsche Frauen, Kinder und Greise (Zivilbevölkerung), dem Versailler Diktat, einer terroristischen handelnden Nationalversammlung und den Räterepubliken oktroyiert wurde. Schon diese bewiesene Tatsachen erklären die Nichtigkeit der BRD in allen Bereichen.

Der Bundesrat (nicht der Bundesrath)

besteht aus Bevollmächtigte der nichtrechtsfähigen Länder eines sogenannten Bundes des Vereinigten Wirtschaftsgebietes. Er unterliegt den Fremdmächten, wie einer EU, einer UN und den Besatzungsstatuten, da sich die Legitimation dieses Unternehmens aus nichtsouveränen Ländern ergibt.

Der Bundestag (Marionetten im Reichstagsgebäude)

ist ein Unternehmen, das sich an die Zeit des Norddeutschen Bundes orientieren möchte. Seine Souveränität wurde 1992 mit Artikel 23 GG, auf die EU übertragen. Mittlerweile steht fest, daß sich der Bundestag nur noch als Vertreter der gesamten Bevölkerung sieht, welcher zu keiner Zeit vom deutsche Staatsvolk, sondern von Staatenlosen legitimiert wurde. Ein deutsches Volk gibt es für diesen Bundestag nicht mehr.

Der Bundeskanzler

bzw. die Bundeskanzlerin entbehrt jeglicher Bewertung, da sie so wie der Bundespräsident, der Bundesrat und der Bundestag, nach Anweisungen vom Zentralrat der Juden, bzw. nach Anweisung von Fremdverwaltungen handeln.

Die gesamten Ämter, Behörden, Körperschaften, Vereine, Stiftungen, Gemeinden und Institutionen der BRD

werden wie die oben aufgeführten BRD-Organe als gewerbliche Unternehmen geführt und abgerechnet. Jegliche Souveränität wird mit Gewalt und Täuschung im Rechtsverkehr erzwungen. Eigentumsrecht spielt hier nur noch eine Rolle für die obere Klasse der Unternehmer. Die unterste Ebene der Terroristen und Piraten bilden die Bürgermeister, da sie ihre Macht mit Psychoterror, mit bewußten Falschdarstellungen, mit Bestechungen, dem Handel von illegalen Dokumenten und mit dem Mißbrauch der Exekutivorgane skrupellos aufrecht hält.

Das Bundesgesetzblatt

ist ein nichtamtliches Verzeichnis und kein amtliches Mitteilungsblatt

Die Personenstandsregister der BRD-Unternehmen

dienen nur gewerblichen Zwecken zur Ermittlung der Rentabilität und Wirtschaftlichkeit dieser Verwaltungsunternehmen. Der Handel an der Börse mit Bürgern und deren Wirtschaftskraft ist nicht ausgeschlossen, da sich die verantwortlichen Geschäftsführer durch undurchsichtige Stiftungen und Vereinen bedienen.

Die Bundesflagge dieses Vereinigten Wirtschaftsgebietes

ist schwarz-rot-gold auch da und dort schwarz-rot-gelb, siehe Artikel 22 GG, Absatz 2

Unter dieser Flagge wurde das Deutsche Volk nun 100 Jahre geknechtet durch Nichtdeutsche.

Mehr ist zum Zustand und der Legitimation eines Vereinigten Wirtschaftsgebietes nicht anzufügen.


Ordnung der Deutschen Demokratie, die sich unter der Fremdverwaltung der Sowjetuinon gründete, indem sie die Mauer errichtet und das restliche Deutschland in zwei Teile spaltete.

1949 bis 1989

1. Verfassung der DDR  http://verfassung-deutschland.de/ddr-verfassung/ddr49.htm

2. Verfassung der DDR http://verfassung-deutschland.de/ddr-verfassung/ddr68.htm

3. Verfassung der DDR http://verfassung-deutschland.de/ddr-verfassung/ddr74.htm

Die wenigsten DDR-Bürger wußten, daß die DDR im Laufe seiner 40 Jahre drei Verfassungen anwandte. Aus den Verfassungen ist zu entnehmen, daß die DDR die Weimarer Verfassung ablehnte und  man sich auch nicht an die Verfassung des Deutschen Reiche anlehnte. Somit kann über die Verfassung nicht die völkerrechtliche Rechtsnachfolge auf das Deutsche Reich, wie es 1918 bestand, geknüpft werden. Auch dann nicht, wenn die DDR während Ihrer Zeit die Reichsbahn der Weimarer Republik fortexistieren lies.

Das höchste Organ des nichtrechtsfähigen Unternehmens der Sowjetunion, war die Volkskammer.

Präsident der Republik

er wurde von der Volkskammer bestimmt

Die Farben der Republik

ist schwarz-rot-gold,  siehe Artikel 2 der Verfassung.

Unter dieser Flagge wurde das Deutsche Volk nun 100 Jahre geknechtet, gefoldert, vertrieben, gemordet, versklavt und seiner Rechte und dem Recht auf Heimat beraubt.

Zu keiner Zeit, so auch nicht nach dem Mauerfall, kann die DDR die völkerrechtliche Rechtsnachfolge zum wahren Deutschen Reich belegen. Die sogenannte Wiedervereingung gab es nocht nicht, da es die Wiederherstellung des Deutschen Reiches wäre. Ein Vereinigung der Bevölkerung von West und Mitte kann nach 28 Jahren als noch nicht gelungen bewertet werden.


Ordnung nach der Revolution und dem Dolchstoß durch die Parteien unter der Führung der Chaldäer bzw. Chasarenjuden

ab 29.10.1918 bis zum Ende des sogenannten 2ten Weltkriegs im Jahr 1945

Die Weimarer Verfassung, fälschlich auch Verfassung des Deutschen Reiches genannt

http://verfassung-deutschland.de/weimarer-verfassung/index.htm

wurde durch eine sich selbst ins Leben gerufenen Nationalversammlung beschlossen, die sich in der Zeit der Revolutionen, Räterepubliken, der Katholiken- Sozialistenparteien gegründet hatte. Nach der Zerschlagung des Reichstages, führte man das Frauenwahlrecht ein. Die Begründung lag auf der Hand, da die wahlberechtigten Männer an der Front waren und die Nationalversammlung eine Wahl benötigte, um die Demokratie zu wahren.

Die Verfassung war ein Ermächtigungsgesetz, was auch die Schreckensherrschaft der Nazis für sich nutzte. Da die Verfassung das Versailler Diktat anerkennt, ist diese Verfassung der wahre Dolchstoß in den Rücken des Deutschen Volkes.

Die wichtigsten hohen Ämter wurden nun von Nichtdeutschen (Chasarenjuden) geleitet. Alles Hab und Gut wurde bis auf ein Minimum dem Deutschen Volk geraubt, nur die ehemaligen Fürsten und Vasallen dieser neuen Regierung wurden für die Duldung der neuen nie legitimen Regierung sehr großzügig belohnt. So ist es auch heute noch.

Das Reichspräsidium

hat sich durch die Revolution ermächtigt und später durch eine nichtige Weimarer Verfassung.

Der Reichsrat

ist nicht identisch mit dem Bundesrath.

Es gibt kein Gesetz oder Schriftstück aus dem hervorgeht, daß der wahre Bundesrath aufgelöst oder entmachtet wurde. Ihm wurde einfach die Aufmerksamkeit entzogen, voraus ging allerdings eine Rechtschreibreform, mit der man dem Bundesrath das „th“ veränderte (siehe die Runensprache)

Der Reichstag

wurde durch die „Revolutionäre“ aufgelöst und zerschlagen, notfalls mit Mord. Bei der ersten Wahl an der Frauen teilnehmen durften, wurde die Nationalversammlung als das oberste verfassungsgebende Organ gewählt, die mit Inkraftsetzung der Weimarer Verfassung auf einmal als Reichstag mutierte.

Der Reichskanzler

war weisungsgebunden wie die vorgenannten Organe und die von ihm eingerichteten Unternehmungen die sich Reichsministerien nannten. Durch die Anerkennung des Versailler Diktates wurde in Folge das Deutsche Volk allen Rechten, besonders aber auch der Staatsangehörigkeit, beraubt, seit 1921 werden Personalausweise vergeben.

Die angewandten Gesetze bezogen sich auf den Geltungsbereich der Verfassung des wahren Deutschen Reiches, mußten allerdings im Sinne der „Chaldäer“ und seiner Vasallen angepaßt werden. Hierzu sei zu beachten, daß alle seit 1919 sich anmaßenden Regierungen gezwungen waren, auf der Grundlage des wahren Deutschen Reiches bzw. Deutschland als Ganzes zu handeln, um die auferlegten gigantischen Kriegsschulden zu begleichen, die Gesetzesänderungen der originalen Reichsgesetze durch diese Fremdverwaltungen sind nichtig und ungültig, da die Originalen Reichsgesetze nur von den Verfassungsorganen Bundesrath und Reichstag verändert werden können und erst gelten, wenn diese im Deutschen Reichsanzeiger veröffentlicht sind.

Keine der Nachkriegsordnungen ab der Revolutionszeit 1918/1919  konnte den Beweis antreten, daß es zum Wohle des Deutschen Volkes, als ein ehrenvoller und würdevoller Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches anerkannt werden kann. Diese Erkenntnis ist hart, da nun aus dem normalen Deutschen Volk die Menschen gefunden werden müssen, die in der Lage sind, sich allen Verführungen des Kapitalismus zu wiedersetzen und mutig, unbestechlich und ehrlich die Wiedervereinigung Deutschlands zum Frieden der Welt zu vollziehen.


Am 29. Mai 2008 beschlossen 21 Statusdeutsche unter der Führung von Erhard Lorenz und im Sinne der Erfreiung Deutschlands, im Gegensatz zu allen damaligen Bewegungen oder kommissarischen Reichsregierungen, daß nur die Verfassung 1871 die richtige Verfassung ist und daß mit der Wiederbelebung des Bundesrathes (der damals tatsächliche Souverän) das Deutsche Volk wieder in der Lage sein wird, das Deutsche Reich völkerrechtlich und staatsrechtlich handlungsfähig einzurichten. Nach diesem Beschluß wurde jede Maßnahme, jeder Beschluß, jedes Gesetz und jedes Dokument gemäß den wahren Gesetzen des Deutschen Reichs, letzter Änderungsstand 28. Oktober 1918, legitimiert oder in Kraft gesetzt.

Zum 18. April 2018 waren die Vorbereitungen für die wahre Wiedervereinigung „Deutschland als Ganzes“ abgeschlossen. Nun muß das Deutsche Volk handeln!

Herausgegeben vom Bundespräsidium  am 21. Dezember 2018

 

Und wie komme ich nun an die mir zustehende Reichs- und Staatsangehörigkeit?

1. Studiere die 13 Schritte solange, bis Du diese zweifelsfrei verstanden hast;

2. Du vertraust uns und besorgst Dir Dokumente, wie diese nur von der Deutschen Reichsdruckerei erstellt werden, damit Du im Besitz eines Dokumentes bist, das unter dem Hoheitsrecht Deines Heimatstaates herausgegeben wird;

3. Mit Erhalt meines Reichsdokumentes bin ich gemäß Personenstandsgesetz des wahren Deutschlands im Personenstandsregister registriert und bin endlich Reichs- und Staatsangehöriger. Ab diesem Zeitpunkt stehen mir wieder Rechte zu, die einem Geschädigten zustehen;

4. Bevor ich mich mit dem “System” auseinandersetze, studiere ich die Gesetze des Deutschen Reiches, denn diese gehen den Landesgesetzen (darunter fällt auch die BRD) vor, siehe Artikel 2 der Reichsverfassung.

5. Benötige ich juristische Hilfe oder eine Beratung, dann wende ich mich an ein Volks-Büro oder an die Reichsanwaltschaft unter zentrale@reichsanwalt.de




Personenstandsregister Deutschland des Deutschen Reiches

Personenstandsregister

Das rechtsfähige Deutsche Reich ist zu keiner Zeit untergegangen und wird in den Staatsgrenzen zum 31. Juli 1914 durch die Verfassung des Deutschen Reiches beschrieben. Somit ist das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz (RuStaG) von 1913 des Deutschen Reiches anzuwenden.

Der urkundlich bescheinigte Eintrag in das Personenstandsregister des Deutschen Reiches ist der einzige Nachweis, daß Sie wieder als natürliche Person nach RuStaG 1913 Deutsche Reichs- und Staatangehörige sind und den dadurch garantierten (Artikel 3 der Deutschen Reichsverfassung) rechtlichen Schutz genießen.
Der Bundesrath und der Volks-Reichstag beschloß im Jahr  2011 Herrn Erhard Lorenz als Staatssekretär des Innern zu berufen, da er zu diesem Zeitpunkt den Nachweis einer gesetzlich korrekten 3,5 jährigen Reichsbeamtenausbildung nachweisen konnte und somit allen Ausweisen und Urkunden durch seine Unterschrift rechtkraft und die staatliche Anerkennung erteilen konnte. Alles nachzulesen  und zu entnehmen aus dem amtlichen Mitteilungsblattes des Deutschen Reiches: https://reichsgesetzblatt.justitia-deutschland.org/

Ausgestellte Urkunden sind nur mit dem Amtssiegel des Deutschen Reiches und mit der Unterschrift eines legitmen Urkundsbeamten, in unserem Fall der Staatssekretär des Innern, gültig. Die von andern sich selbst ernannten Kommissarischen Regierungen, Exilregierungen, Gemeinden, Reichsbürgern, Bewegungen, Religionsgemeinschaften und Gruppen ausgestellten und unterzeichneten Urkunden, Ausweis und Pässe sind unter vorsätzlicher Täuschung ungültig besitzen keine Rechtskraft und sind gemäß dem Strafgesetzbuch ein Straftatbestand. Schon der Versuch ist Strafbar.

Im Jahr 2011 wurde das Personenstandsregister eingerichtet um hier eingetragen werden zu können, erfordert es die freiwilligen Eintragung in das Personenstandsregister des Deutschen Reiches.

Das entsprechende Antragsformular und weitere Informationen finden Sie unter unserer staatlichen Druckerei: https://www.deutsche-reichsdruckerei.de/Dienst/

Lassen Sie sich nicht von BRD-, DDR- und Stasi-Ubooten verleiten sich in deren Register eintragen zu lassen, das wäre gleichzusetzen mit dem Register der der Nazis

Die Beantragung der Ausweise und Urkunden erfolgt unter:

Artikel 2  ……daß die Reichsgesetze den Landesgesetzen vorgehen.

Deutsche Verfassung, Verfassung des Deutschen Reiches (1871), Verfassung Deutschland, Reichsverfassung, Verfassung 1871, Bundesverfassung

Artikel 3: Dem Auslande gegenüber haben alle Deutschen gleichmäßig Anspruch auf den Schutz des Reichs.

Artikel 4: Der Beaufsichtigung Seitens des Reichs und der Gesetzgebung desselben unterliegen die nachstehenden Angelegenheiten:

Artikel 5: Die Reichsgesetzgebung wird ausgeübt durch den Bundesrath und den Reichstag.

Im Deutschen Reich gelten uneingeschränkt die bis zum 28. Oktober 1918 beschlossenen und nie außer Kraft gesetzten Reichsgesetze.

Artikel 11: Friedensverträge sowie diejenigen Verträge mit fremden Staaten, welche sich auf Gegenstände der Reichsgesetzgebung beziehen, bedürfen der Zustimmung des Bundesraths und des Reichstags.

RGBl-1005232-Nr7 Übergangsgesetz zur Wiederherstellung der Handlungsfähigkeit des Deutschen Reiches

Ernennung zum Bevollmächtigten im Bundesrath des Herrn Erhard Lorenz

Ernennung zum Präsidialsenat im Bundespräsidium von Herrn Erhard Lorenz als Staatssekretär des Innern

Das Reichs- und Bundespräsidium

 




Verleihung der Ehren-Reichs- und Staatsangehörigkeit an Herrn Putin

Der Präsidialsenat, das Präsidium des Deutschen Reiches

im Namen des Deutschen Reiches

In Kraft gesetzt am 25.01.2016 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger
nach erfolgter Zustimmung des Volks-Bundesrathes und des Volks-Reichstages, was folgt:

Präsidium des Bundes, Präsidialsenat zum 03.03.2016

In der heutigen und 57ten Tagung des Volks-Reichstages, wurde auch der Präsidialsenat des Deutschen Volkes gewählt. Zur Wahl wurden folgende Personen durch den Volks-Bundesrath vorgeschlagen.
a) Herr Georg Friedrich Prinz von Preußen, Chef des Hauses Hohenzollern
b) Herr Wladimir Wladimirowitsch Putin, als Präsident der Russischen Föderation

Die Entscheidung fiel im Volks-Reichstag einstimmig auf den russischen Präsidenten Herr Wladmir Wladimirowitsch Putin, da er der einzige führende und exterritoriale amtierende Präsident ist, der seine Aufmerksamkeit und Bereitschaft auch der „Erfreiung“ des Deutschen Volkes und der Wiederherstellung der Einheit und Freiheit Deutschlands im Deutschen Reich gewidmet hat.
Zusätzlich möchte das Deutsche Volke (Reichs- und Staatsangehörige) durch seinen Volks-Reichstag sein Pflicht gegenüber dem großen Bruder offenkundig mitteilen, denn die wahrhaftigen Deutschen stehen zu Rußland und seinen Präsidenten.
In der 82ten Tagung des Volks-Bundesrath wurde dem Beschluß des Volks-Reichstages zugestimmt, womit verfassungsrechtlich gemäß Artikel 5 , dem Artikel 11 der Deutschen Reichsverfassung abgeholfen wurde.
Herr Wladimir Wladimirowitsch Putin gehört somit zum Präsidium des Bundes.

Gemäß dem Reichsgesetz: https://reichsgesetzblatt.justitia-deutschland.org/rgbl-1005232-nr7-uebergangsgesetz-zur-wiederherstellung-der-handlungsfaehigkeit-des-deutschen-reiches/ können alsbald die Vorbereitungen getroffen werden, um friedensvertraglichen Regelungen zu erschaffen, die das seit 1920 bestehende Besatzungstatut beenden werden.

Der Präsidialsenat ist gemäß Beschluß der 37ten Tagung des Volks-Bundesrath besetzt.




RGBl-1005234-Nr8-Wahlgesetz-Praesidialsenat

Gesetz über die Wahl des Präsidialsenat
(Reichspräsidium)

gegeben am 23. Mai 2010, im Namen des Deutschen Reiches

In Kraft gesetzt am 23.05.2011 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichs-Anzeiger
nach erfolgter Zustimmung des Volks-Bundesrathes und des Volks-Reichstages, was folgt:

Nr. 08

§ 1.

[1] Wahlberechtigt ist, wer das Wahlrecht zum Volks-Reichstag hat.
[2] Die Wahl ist unmittelbar und geheim. Jeder Wähler hat eine Stimme.

§ 2.

Den Wahltag bestimmt der Volks-Reichstag; es muß ein Sonntag oder öffentlicher Ruhetag sein.

§ 3.

Der Stimmzettel muß die Person, dem der Wähler seine Stimme geben will, bezeichnen und darf keine weiteren Angaben enthalten.

§ 4.

[1] Gewählt sind diejenigen drei Personen, welche die meisten aller gültigen Stimmen erhalten haben.
[2] Ergibt sich keine solche Mehrheit, so findet ein weiterer Wahlgang statt, bei dem wiederum Absatz 1 zum Tragen kommt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los, das der Reichswahlleiter zieht.

§ 5.

[1] Die Stimmen werden in den Reichstagswahlkreisen gezählt. Das Ergebnis wird dem Reichswahlleiter mitgeteilt.
[2] Die Zählung besorgt der Wahlausschuß; Er besteht aus dem Wahlleiter als Vorsitzenden und vier Beisitzern, die dieser aus den Wählern beruft. Der Wahlausschuß beschließt mit Stimmenmehrheit.

§ 6.

[1] Der Reichswahlausschuß stellt das Wahlergebnis im Reiche fest.
[2] Er besteht aus dem Reichswahlleiter als Vorsitzenden und sechs Beisitzern, die dieser aus den Wählern beruft. Der Reichswahlausschuß beschließt mit Stimmenmehrheit.

§ 7.

[1] Das für den Volks-Reichstag gebildete Wahlprüfungsgericht prüft das Wahlergebnis.
[2] Wird die Wahl für ungültig erklärt, so findet eine neue Wahl statt. Die Ungültigkeitserklärung kann sich auf den zweiten Wahlgang beschränken.

§ 8.

  Die Vorschriften des §§ 2 bis 18 des Reichswahlgesetzes gelten sinngemäß.

§ 9.

Das gegenwärtige Gesetz tritt bei der ersten nach dessen Verkündigung stattfindenden Neuwahl des Präsidialsenat in Kraft.

Gegeben zu Berlin, den 23. Mai 2010

Reichsgesetzblatt „RGBl-1005234-Nr8-Wahlgesetz-Praesidialsenat“ Amtsschrift

Reichsgesetzblatt „RGBl-1005234-Nr8-Wahlgesetz-Praesidialsenat“




RGBl-1005232-Nr7-Uebergangsgesetz

Übergangsgesetz zur Wiederherstellung der Handlungsfähigkeit des Deutschen Reiches

gegeben am 23. Mai 2010, im Namen des Deutschen Reiches
Änderungsstand: 25.09.2017, durch RGBl-1709171-Nr23

In Kraft gesetzt am 23.05.2011 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichs-Anzeiger
nach erfolgter Zustimmung des Volks-Bundesrathes und des Volks-Reichstages, was folgt:

Nr. 7

Artikel 1

Die bisherigen Gesetze und Verordnungen des Reichs zum Stand: 28. Oktober 1918 bleiben bis auf weiteres in Kraft, soweit ihnen nicht dieses Gesetz entgegensteht. In Kraft bleiben auch alle vom „Rath der Volksbeauftragten“ bisher erlassenen Gesetze, Verordnungen und Beschlüsse. Soweit dieselbigen außer Kraft zu setzen sind, erfolgt dies über den Präsidialsenat mit Zustimmung des Volks-Reichstages und Volks-Bundesrathes und ist im Deutschen Reichs-Anzeiger zu veröffentlichen.

Artikel 2

Soweit in Gesetzen oder Verordnungen des Deutschen Reiches auf den Reichstag verwiesen wird, tritt an seine Stelle der Volks-Reichstag.

Artikel 3

Soweit in Gesetzen oder Verordnungen des Deutschen Reiches auf den Volks-Bundesrath verwiesen wird, tritt an seine Stelle der Bundesrath. Der Bundesrath besteht aus den Vertretern des Bundes, die den Interessen aller Mitglieder des Bundes gleichermaßen verpflichtet sind.  Dies gilt im Einzelfall solange, wie das jeweilige Mitglied des Bundes handlungsunfähig ist, mangels reichsrechtlich genehmigten institutionalisierten Organen.

Artikel 4

Die Befugnisse, die nach den Gesetzen oder Verordnungen des Deutschen Reiches dem Kaiser zustehen, gehen auf den Präsidialsenat über.

Artikel 5

Die Befugnisse, Gegenzeichnungen, und Obliegenheiten die nach den Gesetzen oder Verordnungen des Deutschen Reichs dem Reichskanzler zustehen, bleiben beim Reichskanzler. Soweit erforderlich gilt das Stellvertretungsgesetz [RGBl Band 1878, Nr. 4, Seite 7-8] vom 17.03.1878, Änderungsstand  28.10.1918.

Artikel 6

Dieses Gesetz tritt mit dem Tag seiner Verkündung in Kraft, bzw. mit der Veröffentlichung im Deutschen Reichs-Anzeiger.

Reichsgesetzblatt „RGBl-1005232-Nr7-Uebergangsgesetz“ Amtsschrift

Reichsgesetzblatt „RGBl-1005232-Nr7-Uebergangsgesetz“




RGBl-1005232-Nr7 Übergangsgesetz zur Wiederherstellung der Handlungsfähigkeit des Deutschen Reiches

Übergangsgesetz zur Wiederherstellung der
Handlungsfähigkeit des Deutschen Reiches.

gegeben am 23.05.2010, im Namen des Deutschen Reiches
Änderungsstand: 25.09.2017, durch RGBl-1709171-Nr23

In Kraft gesetzt am 23.05.2011 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger
nach erfolgter Zustimmung des Volks-Bundesrathes und des Volks-Reichstages, was folgt:

 

Nr. 07

Artikel 1

Die bisherigen Gesetze und Verordnungen des Reichs zum Stand: 28. Oktober 1918 bleiben bis auf weiteres in Kraft, soweit ihnen nicht dieses Gesetz entgegensteht. In Kraft bleiben auch alle vom „Rath der Volksbeauftragten“ bisher erlassenen Gesetze, Verordnungen und Beschlüsse. Soweit dieselbigen außer Kraft zu setzen sind, erfolgt dies über den Präsidialsenat mit Zustimmung des Volks-Reichstages und Volks-Bundesrathes und ist im Deutschen Reichs-Anzeiger zu veröffentlichen.

Artikel 2

Soweit in Gesetzen oder Verordnungen des Deutschen Reiches auf den Reichstag verwiesen wird, tritt an seine Stelle der Volks-Reichstag.

Artikel 3

Soweit in Gesetzen oder Verordnungen des Deutschen Reiches auf den Volks-Bundesrath verwiesen wird, tritt an seine Stelle der Bundesrath. Der Bundesrath besteht aus den Vertretern des Bundes, die den Interessen aller Mitglieder des Bundes gleichermaßen verpflichtet sind.  Dies gilt im Einzelfall solange, wie das jeweilige Mitglied des Bundes handlungsunfähig ist, mangels reichsrechtlich genehmigten institutionalisierten Organen.

Artikel 4

Die Befugnisse, die nach den Gesetzen oder Verordnungen des Deutschen Reiches dem Kaiser zustehen, gehen auf den Präsidialsenat über.

Artikel 5

Die Befugnisse, Gegenzeichnungen, und Obliegenheiten die nach den Gesetzen oder Verordnungen des Deutschen Reichs dem Reichskanzler zustehen, bleiben beim Reichskanzler. Soweit erforderlich gilt das Stellvertretungsgesetz [RGBl Band 1878, Nr. 4, Seite 7-8] vom 17.03.1878, Änderungsstand  28.10.1918.

Artikel 6

Dieses Gesetz tritt mit Veröffentlichung im Deutschen Reichs-Anzeiger in Kraft

Gegeben zu Berlin, den 23. Mai 2010

Im Allerhöchsten Auftrage des Deutschen Volkes
Staatssekretär des Innern und Präsidialsenat
Erhard Lorenz

Reichsgesetzblatt „RGBl-1005232-Nr7-Uebergangsgesetz“ Amtsschrift

Reichsgesetzblatt „RGBl-1005232-Nr7-Uebergangsgesetz“




Erste Amtsbesetzung, Staatssekretär im Reichsamt des Innern, durch Erhard Lorenz

Erste Amtsbesetzungen  durch den (Volks-)Bundesrath

In Kraft gesetzt am 26.02.2011 durch Veröffentlichung im Reichsanzeiger,
mit vorheriger Zustimmung des (Volks-)Bundesrathes und (Volks-)Reichstages.

 

In der 29. Tagung des (Volks-)Bundesrathes, vom 26. Februar 2011, wurde beschlossen und durch die Überreichung der Ernennungsurkunde vollzogen:

Erste Amtsbesetzung als Staatssekretär des Innern
durch Herrn Erhard Lorenz
Zweite Amtsbesetzung als Staatssekretär der Deutschen Reichspost
durch Herr J.E.P. G.

(Die Urkunden wurden auf Beidseitigkeit unterzeichnet und überreicht!)

Die Erste Amtsbesetzung durch Erhard Lorenz als Staatssekretär des Innern, wurde vollzogen. Die Zustimmung zur Bewerbung von Erhard Lorenz erteilte das gesetzgebende Organe (Volks-)Bundesrath. Der (Volks-)Reichstag anerkannte diese Bewerbung, Ernennung und Amtsbesetzung in seiner 09ten Tagung (April 2011) zu Königs Wusterhausen. 

Zweite Amtsbesetzung durch P.J.G als Staatssekretär der Deutschen Reichspost wurde vollzogen. Die Zustimmung zur Bewerbung von P.J. G. erteilte das gesetzgebende Organe (Volks-)Bundesrath.

Die Zustimmung des (Volks-)Reichstages erfolgt erst im April 2011, da der (Volks-)Reichstag, zwischen Juli 2010 und April 2011 Handlungsunfähig war und durch Herr Erhard Lorenz, als Staatssekretär des Innern, wieder handlungsfähig eingerichtet werden mußte.