Verordnung, betreffend die Einberufung des
Volks-Reichstages zur 87ten Tagung
einberufen am 03.10.2023, im Namen des Deutschen Reiches
In Kraft getreten am 10.10.2023 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger
nach erfolgter Zustimmung des Bundesrath und des Volks-Reichstages gemäß Hausordnungen, was folgt:
Nr. 2
Gemäß Artikel 12 der Reichsverfassung wird der Volks-Reichstag bis zum 28. Oktober des Jahres 2023 berufen, zusammenzutreten. Zu diesem Zwecke wird der Bundesrath beauftragt alle nötigen Vorbereitungen zu treffen.
Berlin, den 03. Oktober 2023
Reichsgesetzblatt „RGBl-2310032-Nr2-Verordnung-VRT87-Einberufung“ Amtsschrift
Reichsgesetzblatt „RGBl-2310032-Nr2-Verordnung-VRT87-Einberufung“_D
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Hinweis zu bisherigen Einberufungen: Alle Verordnungen des Volks-Reichstages, wurde bisher nur unter folgender Adresse veröffentlicht: https://deutscher-reichsanzeiger.de/amtsblatt/