Bekanntmachung, betreffend die Einberufung des
Bundesrathes zur 120ten Tagung
einberufen am 03.10.2023, im Namen des Deutschen Reiches
In Kraft getreten am 10.10.2023 nach erfolgter Zustimmung
des Bundesrathes gemäß Hausordnung und Reichsverfassung, was folgt:
Gemäß Artikel 14 der Reichsverfassung hat sich der Bundesrath bis spätestens zum 28. Oktober des Jahres 2023 berufen, zusammenzutreten. Zu diesem Zwecke ist der Staatssekretär des Innern beauftragt alle nötigen Vorbereitungen zu treffen.
Berlin, den 03. Oktober 2023
Reichsgesetzblatt “RGBl-2310031-Bekanntmachung-BR120-Einberufung” Amtsschrift
Reichsgesetzblatt “RGBl-2310031-Bekanntmachung-BR120-Einberufung”_D
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Hinweis zu bisherigen Einberufungen: Alle Bekanntmachungen des Bundesrathes bzw. Volks-Bundesrathes, wurde bisher nur unter folgender Adresse veröffentlicht: https://deutscher-reichsanzeiger.de/amtsblatt/