Der Volks-Reichstag, ehemals Reichstag – Deutsches Parlament
durch Proklamation am 23.05.2009 am Reichstagsgebäude in Berlin
für den Geltungsbereich des Deutschen Reiches, wie Stand: 28.10.1918.
gegeben am 26.09.2009, im Namen des Deutschen Reiches
In Kraft gesetzt am 29.09.2009 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichs-Anzeiger
nach erfolgter Zustimmung des Volks-Bundesrathes und des Volks-Reichstages, was folgt:
§ 1.
Der Reichstag, gegenwärtig als Volks-Reichstag bezeichnet, gemäß Reichsverfassung Abteilung IV, begann mit dem Tag der Proklamation vom 23.05.2009 vor dem Reichstagsgebäude in Berlin erneut seine Tätigkeit.
Die gesetzlich vorgeschriebene Handlungsfähigkeit des Reichstag wurde durch Erfüllung von Artikel 27 der Reichsverfassung am 26.09.2009 wieder hergestellt.
Die Reichsrechtsordnung wie zum Stand 28. Oktober 1918 wird hiermit weitergeführt.
§ 2.
Dieses Gesetz tritt mit Veröffentlichung im Deutschen Reichs-Anzeiger in Kraft.
Reichsgesetzblatt “RGBl-0909261-Nr1-Volks-Reichstag”.pdf Amtsschrift