Ergänzungsgesetz zum gesamten Umfang der Reichsgesetzgebung,
Stand 28. Oktober 1918
gegeben am 23. Mai 2010, im Namen des Deutschen Reiches
In Kraft gesetzt am 23.05.2011 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichs-Anzeiger
nach erfolgter Zustimmung des Volks-Bundesrathes und des Volks-Reichstages, was folgt:
§ 1.
Im gesamten Umfang der Reichsgesetzgebung, in dem auf Grund von Bestimmungen die Bundesstaaten voran stehen, sind die betreffenden Gesetze und Verordnungen mit folgenden Wortlaut zu ergänzen:
In Ermangelung der Bundesstaaten tritt an die Stelle das Deutsche Reich.
§ 2.
Dieses Gesetz tritt mit Veröffentlichung im Deutschen Reichs-Anzeiger in Kraft.
Reichsgesetzblatt “RGBl-1005236-Nr9-Ergaenzung-Reichsgesetzgebung” Amtsschrift
Reichsgesetzblatt “RGBl-1005236-Nr9-Ergaenzung-Reichsgesetzgebung”