Allerhöchster Erlaß, betreffend die Änderung der Begriffe des Freiheitsentzuges im gesamten Umfang der Gesetzgebung des Deutschen Reiches, zum Stand 28. Oktober 1918
am 14. August 2010, im Namen des Deutschen Reiches
In Kraft gesetzt am 15.06.2011 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichs-Anzeiger
nach erfolgter Zustimmung des Volks-Bundesrathes und des Volks-Reichstages, was folgt:
Im gesamten Umfang der Reichsgesetzgebung, in dem auf Grund von Bestimmungen, Verordnungen und Vorschriften die Begriffe Zuchthaus, Festungshaft, Gefängnis und Haft verwendet werden, tritt an dessen Stelle der Begriff “Freiheitsentzug”.
Die betreffenden Bestimmungen, Verordnungen und Vorschriften sind im Verlauf einer zu folgen habenden Strafrechtsreform zu ändern.
Reichsgesetzblatt “RGBl-1008140-Nr26-Erlass-Strafrecht-Freiheitsentzug” Amtsschrift
Reichsgesetzblatt “RGBl-1008140-Nr26-Erlass-Strafrecht-Freiheitsentzug”