Gesetz, betreffend der Mehrwertsteuer im Deutschen Reich
(aktuell auch bekannt als Umsatzsteuer)
gegeben am 14.08.2010, im Namen des Deutschen Reiches
In Kraft gesetzt am 11.08.2011 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichs-Anzeiger
nach erfolgter Zustimmung des Volks-Bundesrathes und des Volks-Reichstages, was folgt:
§ 1.
Auf Sachgüter und Dienstleistungen aller Art wird eine Abgabe in Höhe von 10 von Hundert der Erlöse erhoben.
§ 2.
Dieses Gesetz tritt mit Veröffentlichung im Deutschen Reichs-Anzeiger in Kraft.
Reichsgesetzblatt “RGBl-1008145-Nr31-Gesetz-Mehrwertsteuergesetz” Amtsschrift
Reichsgesetzblatt “RGBl-1008145-Nr31-Gesetz-Mehrwertsteuergesetz“