Gesetz, betreffend Änderung Reichsgesetzblatt 1301132-Nr2,
Rechtsvorschriften im Staatsgebiet des Deutschen Reiches
gegeben am 06.06.2013, im Namen des Deutschen Reiches
In Kraft gesetzt am 13.06.2013 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichs-Anzeiger
nach erfolgter Zustimmung des Volks-Bundesrathes und des Volks-Reichstages, was folgt:
§ 1.
§ 1. des RGBl-1301132-Nr2 wird wie folgt geändert
Die bisherigen Gesetze, Rechtsvorschriften und Rechtsnormen, welche seit 08.05.1945 auf dem Staatsgebiet des Deutschen Reiches ohne Zustimmung des Volks-Bundesrath und Volks-Reichstag in Kraft gesetzt wurden, gelten nur für Deutschland bzw. dem Deutschen Reich (in den Grenzen 1914), sofern diese nicht der Verfassung des Deutschen Reiches von 1871 stand 28.10.1918 und allen geltenden Gesetzen des Deutschen Reiches entgegen stehen. Diese werden allerdings nach Überprüfung und Zustimmung der gesetzgebenden Organe, gemäß Artikel 5 der Verfassung 1871, ihren staatsrechtlichen Charakter erhalten bzw. im Einzelfall außer Kraft gesetzt werden.
Ursprünglicher § 1:
Die bisherigen Gesetze, Rechtsvorschriften und Rechtsnormen, welche seit 08.05.1945 auf dem Staatsgebiet des Deutschen Reiches ohne Zustimmung des Volks-Bundesrath und Volks-Reichstag in Kraft gesetzt wurden, gelten nicht für Deutschland bzw. dem Deutschen Reich (Grenzen 1914). Können allerdings nach Überprüfung und Zustimmung der gesetzgebenden Organe gemäß Artikel 5 der Verfassung 1871, Gesetzeskraft erlangen, sofern diese nicht der Verfassung 1871 stand 28.10.1918 und allen geltenden Gesetzen des Deutschen Reiches entgegen stehen.
§ 2.
Dieses Gesetz tritt mit Veröffentlichung im Deutschen Reichs-Anzeiger in Kraft.
Reichsgesetzblatt “1306061-Nr20-Aenderungsgesetz-RGBl-1301132-Nr2” Amtsschrift
Reichsgesetzblatt “1306061-Nr20-Aenderungsgesetz-RGBl-1301132-Nr2“_D