RGBl-1607121-Nr23-Gesetz-verfassungsfeindliche-Organisationen

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Gesetz, betreffend verfassungsfeindlicher
Organisationen im Deutschen Reich

gegeben am 12.07.2016, im Namen des Deutschen Reiches

In Kraft gesetzt am 31.07.2016 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger
nach erfolgter Zustimmung des Volks-Bundesrathes und des Volks-Reichstages, was folgt:

 

Nr. 23

Die Europäische Entwicklung hat gezeigt, daß die Einwirkungen von Nationalversammlungen dazu führten, daß die Souveränität der europäischen Staaten in Firmenkonsortien, Handelsunternehmen und bürgerfeindliche Vasallen der Finanzmagnaten untergingen, in denen es nur noch Bürger ohne bürgerliche Rechte gibt. Aus diesem Grund und zum Wohle aller Bestrebungen in Europa, die Staaten wieder in die souveräne Ordnung der jeweiligen Völker zu führen wurde dieses Gesetz geschaffen.

Artikel 1

 Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes wird die Verfassungsgebende Deutsche Nationalversammlung und die Polnische Verfassungsgebende Nationalversammlung, bezogen auf das Staatsgebiet des Deutschen Reiches als verfassungsfeindlich, staatsfeindlich und grundrechtezerstörerisch erklärt.

Dies gilt auch für alle nachfolgende, oder ähnliche handelnde Organisationen, denen die Legitimation für hoheitsrechtliche Entscheidungen fehlt.

Artikel 2

Mit Inkrafttreten dieses Gesetzes, ist es der Exekutive möglich, das Reichsgesetzblatt „RGBl-0912002-Nr5-Staats-Volksschutzgesetz-A070210“ sofort in Anwendung zu bringen.

Artikel 3

 Dieses Gesetz tritt mit Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger in Kraft.

Reichsgesetzblatt „RGBl-1607121-Nr23-Gesetz-verfassungsfeindliche-Organisationen“ Amtsschrift

Reichsgesetzblatt „RGBl-1607121-Nr23-Gesetz-verfassungsfeindliche-Organisationen„_D