Gesetz, betreffend der Außerkraftsetzung der Gewerbesteuer im Deutschen Reich
gegeben am 13.01.2017, im Namen des Deutschen Reiches
In Kraft gesetzt am 23.01.2017 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger
nach erfolgter Zustimmung des Volks-Bundesrathes und des Volks-Reichstages, was folgt:
Nr. 02
§ 1.
Mit Inkraftsetzung dieses Gesetzes, treten alle Gewerbesteuergesetze und Verordnungen die im Hoheitsgebiet des Deutschen Reiches angewandt wurden, außer Kraft.
§ 2.
Alle Gesetze, Verordnungen und Leistungen die mit bisherigen Gewerbesteuergesetzen rückwirkend bis zum 23. Mai 1949 angewandt und erhoben wurden, sind gegenstandslos. Daraus resultierende Rückforderungsrechte gegen den betreffenden Personenkreis, werden davon nicht berührt.
§ 3.
Dieses Gesetz tritt mit Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger in Kraft.
Reichsgesetzblatt “RGBl-1701131-Nr02-Gesetz-Ausserkraftsetzung-Gewerbesteuer” Amtsschrift
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