Gesetz, betreffend des statu quo res erant ante bellum
für Deutschland im Deutschen Reich
gegeben am 13.02.2017, im Namen des Deutschen Reiches
In Kraft gesetzt am 27.02.2017 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger
nach erfolgter Zustimmung des Volks-Bundesrathes und des Volks-Reichstages, was folgt:
Nr. 07
§ 1.
Deutschland und seine Volk fordert von allen verantwortlichen und beteiligten Mächten in Bezug zu Deutschland als Ganzes auf den statu quo res erant ante bellum zum 31. Juli 1914 und den damit anheim gehenden Landes- und Staatsgrenzen zum 31. Juli 1914 unwiderruflich einzugehen. Deutschland und sein Volk erklärt, daß an der Saturierungserklärung nach der Gründung des Deutschen Reiches, durch unseren ehemaligen und ehrenwerten Reichskanzler Herrn Otto von Bismarck, weiterhin und fortwährend festgehalten wird.
§ 2.
Alle Handlungen, Verhandlungen, Verträge oder Vereinbarungen von und mit Nazi-Deutschland, obliegen nur noch der Verantwortung aller in dieser Periode mitwirkenden Parteien.
Alle Gebiete, die zum Schutz der deutschen Staatsangehörigen und deutschen Volkszugehörigen auf Grund der Kriege gegen Deutschland, ab dem 01. August 1914, eingerichtet und verwaltet werden, bleiben von der Saturierungserklärung zum Wohle des Deutschen Volkes unberührt. ISRAEL ist davon ausgeschlossen.
§ 3.
Deutschland als Ganzes wie es in diesem Gesetz gebraucht wird, bedeutet Deutschland im Deutschen Reich, wie es in seinen Grenzen am 31. Juli 1914 bestanden hat.
§ 4.
Dieses Gesetz tritt mit Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger in Kraft.
Reichsgesetzblatt “RGBl-1702131-Nr07-Gesetz-zum-statu-quo-zu-Deutschand” Amtsschrift
Reichsgesetzblatt “RGBl-1702131-Nr07-Gesetz-zum-statu-quo-zu-Deutschand“_D