Bekanntmachung, betreffend die Einberufung des
Bundesrathes zur 113ten Tagung
einberufen am 04.05.2021, im Namen des Deutschen Reiches
In Kraft getreten am 12.05.2021 nach erfolgter Zustimmung
des Bundesrathes gemäß Hausordnung, was folgt:
Gemäß Artikel 14 der Reichsverfassung hat sich der Bundesrath bis spätestens zum 22. Mai des Jahres 2021 berufen, zusammenzutreten. Zu diesem Zwecke ist der Staatssekretär des Innern beauftragt alle nötigen Vorbereitungen zu treffen.
Berlin, den 04. Mai 2021
Reichsgesetzblatt “RGBl-2105041-Bekanntmachung-BR113-Einberufung” Amtsschrift
Reichsgesetzblatt “RGBl-2105041-Bekanntmachung-BR113-Einberufung”_D
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Hinweis zu bisherigen Einberufungen: Alle Bekanntmachungen des Bundesrathes bzw. Volks-Bundesrathes, wurde bisher nur unter folgender Adresse veröffentlicht: https://deutscher-reichsanzeiger.de/amtsblatt/