Übergangsgesetz betreffend die Wiederherstellung des Reichs-Patentamtes
gegeben am 18.05.2021, im Namen des Deutschen Reiches
In Kraft gesetzt am 25.05.2021 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger
nach erfolgter Zustimmung des Bundesrathes, was folgt:
Nr. 06
Gegenstandslos durch das Patengesetz vom 07. April 1891
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