Gesetz, betreffend die Änderung der Ausgabe von
Schatzanweisungen, gemäß RGBl-1611231-Nr33
gegeben am 02.09.2021, im Namen des Deutschen Reiches
In Kraft gesetzt am 28.10.2021 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger
nach erfolgter Zustimmung des Bundesrathes und des Volks-Reichstages, was folgt:
Nr. 11
Das RGBl-1611231-Nr33-Erlass-Ausgabe-von-Reichsschatzanweisungen, Änderungsstand 22. März 2018 wird wie folgt geändert.
§ 1.
Gesetz Nr. 33 Absatz 2, Satz 1, wird wie folgt geändert:
Die Auszahlungen der Dividende werden ab dem 10ten Jahr jährlich in Mark ausgezahlt.
§ 2.
Gesetz Nr. 33 Absatz 2, Satz 3, wird wie folgt geändert:
Dem Inhaber steht ein Kündigungsrecht gegenüber dem Staat erst ab dem 20ten Jahr zu.
§ 3.
Diese Verordnung tritt mit der Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger in Kraft.
Gegeben zu Berlin, den 02. September 2021
Im Allerhöchsten Auftrage des Deutschen Volkes
Staatssekretär im Auswärtigen Amt und Präsidialsenat Darius Lucyga |
Staatssekretär des Innern und Präsidialsenat Erhard Lorenz |
Reichsgesetzblatt “RGBl-2109021-Nr11-Aenderungsgesetz-RGBl-1611231-Nr33-Schatzanweisungen”_D
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