Verordnung, betreffend die Einberufung des
Volks-Reichstages zur 85ten Tagung
einberufen am 14.11.2022, im Namen des Deutschen Reiches
In Kraft getreten am 14.11.2022 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger
nach erfolgter Zustimmung des Bundesrath und des Volks-Reichstages gemäß Hausordnungen, was folgt:
Nr. 1
Gemäß Artikel 12 der Reichsverfassung wird der Volks-Reichstag bis zum 03. Dezember des Jahres 2022 berufen, zusammenzutreten. Zu diesem Zwecke wird der Bundesrath beauftragt alle nötigen Vorbereitungen zu treffen.
Berlin, den 14. November 2022
Reichsgesetzblatt “RGBl-2211142-Nr1-Verordnung-VRT85-Einberufung” Amtsschrift
Reichsgesetzblatt “RGBl-2211142-Nr1-Verordnung-VRT85-Einberufung”_D
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Hinweis zu bisherigen Einberufungen: Alle Verordnungen des Volks-Reichstages, wurde bisher nur unter folgender Adresse veröffentlicht: https://deutscher-reichsanzeiger.de/amtsblatt/