Änderungsgesetz betreffend dem RGBl-1211281-Nr17
Angelegenheiten der Rechtspflege im Deutschen Reich
zum 03.12.2022, im Namen des Deutschen Reiches
In Kraft gesetzt am 12.12.2022 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger
nach erfolgter Zustimmung der 118ten. Tagung des Bundesrathes, was folgt:
Nr. 3
Der Bundesrath hat auf Grund §. 3. des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundesraths zu wirtschaftlichen Maßnahmen usw. vom 04. August 1914 (Reichs-Gesetzbl. S. 327) folgendes Gesetz beschlossen.
§ 1.
In § 1. des Gesetzes, werden die Worte „Reichsverband Deutscher Recht-Konsulenten“ mit den Worten „Reichsverein Justitia Deutschland“ ersetzt.
§ 2.
In § 2. des Gesetzes, werden die Worte „„Reichsverband kurz „RDRK““ mit den Worten „Reichsverein Justitia Deutschland“ ersetzt.
§ 3.
Dieses Gesetz tritt mit Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger in Kraft.
Reichsgesetzblatt “RGBl-2212031-Nr3-Aenderungsgesetz-Angelegenheiten-Rechtspflege-Deutsches-Reich“_D
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Hinweis zu bisherigen Einberufungen: Alle Verordnungen des Volks-Reichstages, wurde bisher nur unter folgender Adresse veröffentlicht: https://deutscher-reichsanzeiger.de/amtsblatt/