Depesche an die Regierung Rußland – russische Föderation am 29.05.2025

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Bundes- / Reichspräsidium RUSSD-0104-PS-025 10.05.2025 / 23.05.2025
Betrifft: Depesche an die Regierung Rußland – russische Föderation, bezüglich hoheitlicher Befugnis und völkerrechtlicher Hilfe bei der Wiederherstellung des Deutschen Reiches.   

Seiner Exzellenz dem Präsidenten Rußland – russische Föderation
Herrn Wladimir Wladimirowitsch Putin
23, Ulitsa Ilyinka

103132, Moscow, Russia

 

Berlin, den 29. Mai 2025

Betrifft: Depesche an den Präsidenten Rußland – russische Föderation, bezüglich hoheitlicher Befugnis und völkerrechtlicher Hilfe bei der Wiederherstellung des Deutschen Reiches.   

 

Sehr verehrter Herr Präsident Wladimir Wladimirowitsch Putin,

um dem Frieden der Welt und der engen Verbundenheit zwischen dem Deutschen Volk und den russischen Völkern zu dienen, haben wir uns als verfassungsorientierte und souverän handelnde Reichsleitung, ohne jegliche Verpflichtung zu irgendeinem Land, einer Partei, einer Loge oder sonstiger Mechanismen wie Bilderberger, Atlantikbrücke, UN oder der EU gebildet, um dem ewigen Bund mit dem Namen Deutsches Reich, zur Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands zu verhelfen.

Über die letzten Jahre ist uns deutlich gemacht geworden, daß der entscheidende Schritt, wieder als gleichberechtigtes Glied im großen Staatenbund souveräner Staaten mitwirken zu können, ohne die Hilfe Rußlands schier unmöglich erscheint. Über die Situation Deutschlands im Deutschen Reich und dem, was man heute als Europa bezeichnet, müssen wir keine weiteren Worte verlieren. Nur eines ist sicher – ein Europa ohne ein souveränes Deutsches Reich wird weltpolitisch in einem Desaster ohnegleichen enden, was allerdings nicht unsere vorrangige Sorge sein soll.

WIR, die verfassungsgemäß eingerichtete und souverän handelnde Reichsleitung, bitten die Regierung von Rußland um die schnellstmögliche Einberufung einer konstituierenden Sitzung mit der Beteiligung einer Delegation hoher Amtsträger, um den anstehenden Aufgaben beider Staaten den nötigen, internationalen und nationalen Charakter zu garantieren. Bisher ist es uns nicht gelungen, eine ausreichend handlungsfähige Exekutive aufzubauen, um dem verfassungs- und staatsfeindlichen Treiben vieler Gruppierungen und Bewegungen Einhalt zu gebieten. WIR sehen es als unsere heilige und hoheitliche Pflicht an, Sie als einzig souveräne und tatsächlich nachweisliche Besatzungsmacht anzurufen, uns bei der nötigen Umprogrammierung, wenn nötig auch mit militärischen Maßnahmen zur Seite zu stehen. WIR bedürfen Ihrer Hilfe und erwarten diese Hilfe im Sinne einer zukünftigen freiheitlich engen Partnerschaft mit Rußland – russischen Föderation, im Sinne einer ewig anhaltenden russisch-deutschen Verbundenheit und im Sinne einer gesunden partnerschaftlichen Wirtschaft.

Worum geht es uns vorrangig in diesem Hilfegesuch?

Wir benötigen für die bestmögliche Herstellung der Handlungsfähigkeit des Deutschen Reiches, die Wiedereinrichtung der Grenzen, wie diese zum 31. Juli 1914 bestanden. Unsere derzeitigen Gesetze verbieten auf diesem Gebiet jegliche Parteien und politisch operierende, nicht staatlich zugelassene Organisationen, die definitiv unseren Bestrebungen entgegenwirken und ein Gelingen immer wieder unterminieren. Nachfolgend sind in den Grenzen Deutschlands (31.07.1914) freie Wahlen zu ermöglichen, damit das Bundes- und Reichspräsidium (derzeit Präsidialsenat) und der Reichstag (derzeit Volks-Reichstag) in Direktwahl gewählt werden können. Hierzu ist der Bundesrath mit den höchsten Amtsträgern besetzt. Die Entscheidung, ob die Bundesstaaten wieder einzelne Staatsregierungen erhalten, soll einer nachfolgenden und souverän handelnden Reichsleitung vorbehalten bleiben. Erstrangig gilt die Herstellung der Handlungsfähigkeit der Reichsleitung, die ihre Tätigkeit aus dem Präsidialamt auf dem Gelände vom Schloß Bellevue aufnehmen soll, um über diplomatische Beziehung, das Treiben eines Bundes, eines vereinigten Wirtschaftsgebietes mit der Bezeichnung Bundesrepublik Deutschland oder dem Gebilde eines vereinten Deutschlands, schnellstmöglich ein Ende zu bereiten. An dieser Stelle muss betont werden, daß die aktuelle Regierung des vereinten Deutschland gegen die Rechtsvorschriften verstößt, die zur Befreiung des Deutschen Volkes vom Nationalsozialismus und Militarismus erlassen wurden.

Nachfolgend unsere Legitimation und Neutralitätserklärung.

Die Verfassung und die Gesetze des Deutschen Reiches zum Stand 28. Oktober 1918 wurden nie außer Kraft gesetzt, gelten demgemäß fort und gehen den Gesetzen der auf dem Boden des Deutschen Reiches handelnden Unternehmungen, Nichtregierungsorganisationen, Alliierten – und fremd staatlichen Verwaltungsgesellschaften vor! Es ist unbestritten, daß das Deutsche Reich rechtsfähig ist und seit dem 23. Juni 2024 auch wieder ausreichend handlungsfähig, um die Staatsgeschäfte sukzessive aufzunehmen. Durch die Einrichtung der institutionellen Organe nach den Maßgaben der gültigen Verfassung des Deutschen Reiches, vollendet durch Ernennungen von Staatssekretären durch den Bundesrath (Bundessouverän), die Reaktivierung des Deutschen Parlamentes (Volks-Reichstag) und die Besetzung des Bundes- und Reichspräsidium mit dem Präsidialsenat, zu dem auch Sie werter Herr Putin gehören, erheben wir den Anspruch, die Staatsgeschäfte des Deutschen Reiches ab sofort selbst zu führen, und zwar in Übereinstimmung mit den geltenden Verträgen, die durch das souveräne Deutsche Reich ratifiziert wurden.

Völkerrechtliche und verbindliche Verträge

Zur Klarstellung und Vermeidung von Mißverständnissen:

  1. Die Reichsleitung des Deutschen Reiches erklärt hiermit die Einhaltung aller internationalen Verträge, die zwischen dem souveränen Deutschen Reich und anderen Staaten geschlossen wurden. Insbesondere verweisen wir auf Verträge wie der Vertrag von Brest Litowsk vom 03. März 1918 und die Haager Landkriegsordnung vom 18. Oktober 1907, und in Kraft getreten für das Deutsche Reich am 26. Januar 1910 (Reichsgesetzblatt RGBl. II, S. 375). Wir weisen Sie ausdrücklich darauf hin, daß bisherige Verträge ohne Zustimmung der gesetzgebenden Organe gemäß der Reichsverfassung 1871 nicht anerkannt werden.
  1. Die Reichsleitung des Deutschen Reiches erklärt sich bereit, die Neutralität für das Deutsche Reich zu allen Ländern der Erde und in Folge dieser Erklärung mit den Siegermächten des 1ten und 2ten Weltkriegs einen zeitgemäßen Friedensvertrag auszuhandeln. Im allerhöchsten Auftrag des Deutschen Volkes erklärt die Reichsleitung des Deutschen Reiches, daß alle Handlungen des sogenannten vereinten Deutschlands, siehe Zwei-plus-Vier-Vertrag vom 12.09.1990, wie Waffenlieferungen, Waffenproduktionen, Waffenstationierungen, sowie die Einmischung in innerstaatliche und politischer Angelegenheiten anderer Völker und Nationalstaaten ausdrücklich ablehnt und bisher immer abgelehnt hat.
  1. Mit Bezug auf notwendige friedensvertragliche Regelungen haben wir mit Beendigung des Kriegszustands am 26. Juni 2011 (RGBl.1106013-Nr.09 Verordnung-Kriegszustand-Ende) ein klares Zeichen gesetzt. Mit den verbliebenen Streitkräften und Militärorganisationen der Alliierten (s. Punkt 2, oben), die zum jetzigen Zeitpunkt auf dem Territorium des Deutschen Reiches stationiert sind, sind Übergangsregelungen, die dem Frieden der Welt dienen, zu schaffen.
  1. Das Deutsche Reich erklärt ausdrücklich zu dem Zeitpunkt 23. Mai 2025 keiner militärischen Allianz anzugehören und in keinem Fall irgendeiner militärischen Allianz zu folgen, welche durch irgendeine staatliche Selbstverwaltung oder Fremdverwaltung auf dem Territorium des Deutschen Reiches zu irgendeiner Zeit nach dem 28. Oktober 1918 im Namen des Deutschen Volkes eingegangen wurde!

Reichsleitungsgeschäfte

Die Reichsleitungsgeschäfte im Deutschen Reich werden von der durch das echte Deutsche Volk zugestimmten Reichsleitung des Deutschen Reiches ausgeübt!

  1. Ab sofort haben sich alle auf dem Boden des Deutschen Reiches, in den Grenzen von 1914 befindlichen alliierten fremdstaatlicher Organisationen, nach der geltenden Vollverfassung zum Stand 28.10.1918 des Deutschen Reiches zu richten. Dies beinhaltet auch die tatsächlich geltenden Gesetze, Verordnungen und Erlasse, die mit dieser Reichsverfassung in Kraft sind.
  1. Insofern die Personen des vereinten Deutschlands (gem. Zwei-plus-Vier-Vertrag v. 12. September 1990) gegen die echte Deutsche Vollverfassung und die hoheitlichen Gesetze des Deutschen Reiches verstoßen, muß dies als terroristischer Akt bewertet werden. Die russische Regierung wird aufgefordert sofortige Maßnahmen zu ergreifen, bis hin zur Inhaftierung von einzelnen Personen, die geltendes Recht gemäß den Bestimmungen aus dem derzeitig geltenden Besatzungsstatut brechen, unter anderem SHAEF, SMAD, Kontrollratsgesetze.
  1. Ab sofort haben alle Alliierten die Pflicht, alle Tätigkeiten fremdstaatlicher Verwaltungen auf dem Territorium des Deutschen Reiches in den Grenzen von 1914, welche gegen die Vollverfassung des Deutschen Reiches verstoßen, einzustellen.  Diese betrifft auch die tatsächliche geltende Gesetze, Verordnungen und Erlasse, die mit dieser Verfassung in Kraft sind. Jedweder Verstoß wird entsprechend der gültigen Gesetzeslage geahndet!

Diese Depesche ist gemäß Artikel 11 der Vollverfassung durch die gesetzgebenden Organe am 10. Mai 2025 beschlossen und verabschiedet worden. In Kraft getreten am 23. Mai 2025 nach Veröffentlichung im staatlichen Amtsblatt, dem Deutscher Reichsanzeiger.

Mit vorzüglicher Hochachtung

Erhard Lorenz, Präsidialsenat und Staatssekretär des Innern
M.H., Staatssekretär für Heimathwesen

 




RGBl-2504152-Nr1-Verordnung Einberufung des Parlaments zur 88ten Tagung

Verordnung, betreffend die Einberufung des
Deutschen Parlaments zur 88ten Tagung.

Verordnet am 15.04.2025, im Namen des Deutschen Reiches.

In Kraft getreten am 25.04.2025 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger
nach erfolgter Zustimmung des Bundesrathes und des Volks-Reichstages, was folgt:

Nr. 1

Gemäß Artikel 12 der Reichsverfassung wird der Volks-Reichstag bis zum 10. Mai des Jahres 2025 berufen, zusammenzutreten. Zu diesem Zwecke wird der Bundesrath beauftragt, alle nötigen Vorbereitungen zu treffen.

Verordnet zu Berlin, den 15. April 2025

Reichsgesetzblatt „RGBl-2504152-Nr1-Verordnung-VRT88-Einberufung“ Amtsschrift

Reichsgesetzblatt „RGBl-2504152-Nr1-Verordnung-VRT88-Einberufung“_D

Amtsschrift ist Frakturschrift: die Sie hier finden: FRAKTUR.TTF – diese bitte in den Ordner Windows/Fonts kopieren – Schrift wird installiert

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Deutsches Reichsgesetzblatt 2025

Reichsgesetzblatt des Deutschen Reiches 2025

Textdaten
<<< 2024 2026>>>
Autor: Amtliches Werk
Titel: Reichsgesetzblatt des Deutschen Reiches
Herausgeber: Reichsamt des Innern
Erscheinungsdatum: 2025
Erscheinungsort: Berlin
Quelle:
Kurzbeschreibung: amtliches Gesetz- und Verkündungsblatt des Deutschen Reiches
Bearbeitungsstand
fertig

Inhaltsverzeichnis

Chronologische Übersicht der in Reichsgesetzblatt des Deutschen Reiches
vom Jahre 2025 enthaltenen Gesetze, Verordnungen etc.
Datum
des
Gesetzes
Inkraft
zu
Berlin
I n h a l t der Gesetze
Nr.
des
RGBlatt
Nr.
vom
Gesetz
Seiten
25.03.2025 Geschützt: Reichsprangerverzeichnis
01.04.2025 Anwendung der staatlichen Entlassungsurkunde
10.04.2025 Drohungen durch Staatenlose, Reichsbürger und Hochverräter gegenüber Reichs- und Staatsangehörige
15.04.2025 25.04.2025 RGBl-2504151 Bekanntmachung Einberufung des Bundesrathes zur 125ten Tagung 2504151 2504151 1
15.04.2025 25.04.2025 RGBl-2504152-Nr1-Verordnung Einberufung des Parlaments zur 88ten Tagung 2504152 Nr1 1
23.05.2025 Beschlüsse der 125ten Plenartagung des Bundesrathes vom 10. Mai 2025 1
16.04.2025 23.05.2025 RGBl-2504161-Nr2-Gesetz betreffend die Behebung des Notstandes und zum Schutze des Deutschen Reiches 2504161 Nr2 1
29.04.2025 23.05.2025 RGBl-2504291-Nr3-Änderungsgesetz zu Haftungssummen in Mark 2504291 Nr3
10.05.2025 29.05.2025 Depesche an die Regierung Rußland – russische Föderation am 29.05.2025 RUSSD-0104-PA-025 2
04.07.2025 09.07.2025 RGBl-2507041 Bekanntmachung Einberufung des Bundesrathes zur 126ten Tagung 2507041 2507041 1
12.07.2025 12.07.2025 Beschlüsse der 126ten Plenartagung des Bundesrathes vom 12. Juli 2025 1
11.07.2025 12.07.2025 RGBl-2507111-Nr4 Verordnung der Geschäftsordnung des Sondergerichts beim DeGeHo 2507111 Nr4 4
11.10.2025 11.10.2025 Beschlüsse der 127ten Plenartagung des Bundesrathes vom 11. Oktober 2025 1
23.09.2025 20.10.2025 RGBl-2509231-Nr5-Allerhöchster Erlaß, betreffend die Einrichtung der Reichs-Notarkammer 2509231 Nr5 1
29.09.2025 20.10.2025 RGBl-2509291-Nr6-Gesetz, betreffend die Staatshaftung der Bundesstaaten und Reichshaftung des Deutschen Reich. 2509291 Nr6 1



RGBl-2403071-Nr01-Gesetz, betreffend der Übergangsregelung der gesamten Justiz in den Geschäftsbereich des Deutschen Gerichtshofes

Gesetz, betreffend der Übergangsregelung der gesamten Justiz
in den Geschäftsbereich des Deutschen Gerichtshofes.

Gegeben am 07.03.2024, im Namen des Deutschen Reiches

In Kraft getreten am 18.03.2024 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger
nach erfolgter Zustimmung des Bundesrath, was folgt:

Nr. 01

Der Bundesrath hat auf Grund §. 3. des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundesraths zu wirtschaftlichen Maßnahmen usw. vom 04. August 1914 (Reichs-Gesetzbl. S. 327) folgendes Gesetz beschlossen.

Artikel 1.

Dieses Gesetz bestimmt die Übergangsregelung der Geschäftsbereiche des Deutschen Gerichtshofes (Reichsgericht) bis zum vollendeten Aufbau der staatsrechtlichen Judikative nach § 15. des Gerichtsverfassungsgesetzes „Originalfassung“ auf dem gesamten Gebiet des Deutschen Reiches.

Artikel 2.

Alle Geschäftsbereiche bezüglich Gerichtsverfassungsgesetz, die den Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandgerichten, Finanzgerichten, Handelsgerichten, dem Bundesgerichtshof, dem Bundesverwaltungsgericht und untergeordneten Verwaltungsgerichten obliegen, gehen in den Geschäftsbereich des Deutschen Gerichtshofes (Reichsgericht) über.

Artikel 3.

Alle in Artikel 2. genannten Gerichte der Bundesrepublik Deutschland, alte Fassung und alle nachfolgenden Fassungen, sind bis auf Widerruf von der Tätigkeit in ihren Geschäftsbereichen bei Androhung der Höchststrafe entbunden.

Artikel 4.

Das Bundesverfassungsgericht mit Sitz in Karlsruhe ist mangels Legitimation aufzulösen. Deren bisheriger Entscheidungsbereich, auch in Bezug zur Vollverfassung Deutschlands, geht in den Geschäftsbereich des Deutschen Gerichtshofes (Reichsgericht) über.

Artikel 5.

Jedwedes Personal der Liegenschaften und Gebäude der unter Artikel 2. und 3. genannten Gerichte der Bundesrepublik Deutschland, alte Fassung und alle nachfolgenden Fassungen, gehen ihrer Tätigkeit gemäß Anweisung vom Präsident des Deutschen Gerichtshofes  nach, soweit ein Minimum an Personal zur Erhaltung der Wertigkeit und des Gebrauchszustandes notwendig ist.

Artikel 6.

Sämtliche in diesen Gebäuden vorhandenen Unterlagen, Dokumente in Papierform oder elektronischen Speichermedien sind in diesen Gebäuden zu belassen. Es ist verboten jegliche Unterlagen bei Androhung von Höchststrafen zu entwenden oder vernichten. Die Sicherstellung und der Schutz dieser Unterlagen obliegt der Deutschen Reichspolizei.

Artikel 7.

In Anlehnung an das Gesetz RGBl-1510031-Nr23-Gesetz-Rechtspflege-Deutsches-Reich, Justizhoheit, Justizbehörden der Länder.

Artikel 8.

Alle zur “Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalsozialismus und Militarismus” erlassenen Rechtsvorschriften werden von den Bestimmungen dieses Gesetzes nicht berührt.

 Artikel 9.

Dieses Gesetz tritt mit der Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger in Kraft.

Gegeben zu Berlin, den 07. März 2024

Reichsgesetzblatt „RGBl-2403071-Nr01-Uebergangsgesetz-der-Justiz-in-den-Deutschen-Gerichtshof“ Amtsschrift

Reichsgesetzblatt „RGBl-2403071-Nr01-Uebergangsgesetz-der-Justiz-in-den-Deutschen-Gerichtshof“_D

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Deutsches Reichsgesetzblatt 2024

Reichsgesetzblatt des Deutschen Reiches 2024

Textdaten
<<< 2023 2025>>>
Autor: Amtliches Werk
Titel: Reichsgesetzblatt des Deutschen Reiches
Herausgeber: Reichsamt des Innern
Erscheinungsdatum: 2024
Erscheinungsort: Berlin
Quelle:
Kurzbeschreibung: amtliches Gesetz- und Verkündungsblatt des Deutschen Reiches
Bearbeitungsstand
fertig

Inhaltsverzeichnis

Chronologische Übersicht der in Reichsgesetzblatt des Deutschen Reiches
vom Jahre 2024 enthaltenen Gesetze, Verordnungen etc.
Datum
des
Gesetzes
Inkraft
zu
Berlin
I n h a l t der Gesetze
Nr.
des
RGBlatt
Nr.
vom
Gesetz
Seiten
Unabhängigkeitserklärung des Deutschen Volkes zum 18. Januar 2023
28.02.2024 02.03.2024 RGBl-2402281 Bekanntmachung Einberufung 121te Tagung des Bundesrathes 2402281 2402281 1
07.03.2024 18.03.2024 RGBl-2403071-Nr01-Gesetz, betreffend der Übergangsregelung der gesamten Justiz in den Geschäftsbereich des Deutschen Gerichtshofes 2403071 Nr01 2
09.03.2024 18.03.2024 RGBl-2403091-Nr02-Allerhöchster Erlaß, betreffend die Einrichtung des Reichsamt für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz 2403091 Nr02 1
16.03.2024 18.03.2024 Beschlüsse der 121ten Tagung des Bundesrathes und der 1ten Amtsträger-Agenda vom 16. März 2024 1
22.03.2024 22.03.2024 Gründung der KaSäNum-Genossenschaft und deren 1. Generalversammlung 1
06.04.2024 08.04.2024 RGBl-2404061 Bekanntmachung Einberufung 122te Tagung des Bundesrathes 2404061 2404061 1
20.04.2024 21.04.2024 Beschlüsse der 122ten Tagung des Bundesrathes und der 1ten Justizwesen-Agenda vom 20. April 2024 1
06.04.2024 24.04.2024 RGBl-2404061-Nr03-Aenderungsgesetz-zu-RGBl-1404161-Nr16-Patentwesen 2404061 Nr03 1
07.04.2024 24.04.2024 RGBl-2404071-Nr04-Aenderungsgesetz-zu-RGBl-2105171-Nr05-Patentgesetz-vom-17-Mai-2021 2404071 Nr04 2
08.04.2024 24.04.2024 RGBl-2404081-Nr05-Aenderungsgesetz-zu-1006279-Nr25-Eigentum-Autobahnen 2404081 Nr05 1
06.06.2024 11.06.2024 RGBl-2406061 Bekanntmachung Einberufung 123te Tagung des Bundesrathes 2406061 2406061 1
Beschlüsse der 123ten Tagung des Bundesrathes vom 23. Juni 2024
03.10.2024 03.10.2024 RGBl-2410031 Bekanntmachung Einberufung 124te Tagung des Bundesrathes 2410031 2410031 1
Beschlüsse der 124ten Tagung des Bundesrathes vom 27. Oktober 2024
23.10.2024 28.10.2024 RGBl-2410231-Nr06-Gesetz-betreffend-Wiedergutmachung 2410231 Nr06 1



RGBl-2310201-Nr05-Erlaß betreffend die Einrichtung der Deutschen Gesundheitskasse als oberste Behörde

Allerhöchster Erlaß, betreffend die Einrichtung
der Deutschen Gesundheitskasse als oberste Behörde

erlassen am 20.10.2023, im Namen des Deutschen Reiches

In Kraft getreten am 28.10.2023 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger
nach erfolgter Zustimmung des Bundesrath und des Volks-Reichstages gemäß Hausordnungen, was folgt:

Nr. 05

Die Deutsche Gesundheitskasse als oberste Reichsbehörde des Gesundheits- und Krankenversicherungswesen untersteht mit Inkrafttreten dieses Gesetzes unmittelbar dem Reichsamt des Innern.

Der Leiter dieser Behörde führt die Bezeichnung “Direktor der Deutschen Gesundheitskasse”.

Die einzelnen Aufgaben dieser Behörde bestimmt der Direktor der Deutschen Gesundheitskasse in Abstimmung mit dem Reichsamt des Innern. Die Aufgaben sind im Einvernehmen mit den beteiligten Behörden des Deutschen Reiches und seiner Bundesstaaten abzustimmen, die aus deren Amtsbereich auf diese Behörde übergehen, und zwar dann, wenn hierdurch der Amtsbereich der betroffenen Ämter in den Grundzügen berührt wird.

Berlin, den 20. Oktober 2023

Reichsgesetzblatt „RGBl-2310201-Nr05-Erlass-Einrichtung-Gesundheitskasse-als-oberste-Behoerde“ Amtsschrift

Reichsgesetzblatt „RGBl-2310201-Nr05-Erlass-Einrichtung-Gesundheitskasse-als-oberste-Behoerde“_D

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RGBl-2310132-Nr04-Erlaß betreffend die Einrichtung des Reichsgewerbeamtes als oberste Reichsbehörde

Allerhöchster Erlaß, betreffend die Einrichtung des
Reichsgewerbeamtes

einberufen am 13.10.2023, im Namen des Deutschen Reiches

In Kraft getreten am 28.10.2023 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger
nach erfolgter Zustimmung des Bundesrath und des Volks-Reichstages gemäß Hausordnungen, was folgt:

Nr. 04

Für die Zwecke der Schaffung eines Reichsgewerbeamtes als oberste Reichsbehörde, der mit Inkraftsetzung dieses Erlasses alle Belange im Bereich der Gewerbemeldungen obliegt, wir diese seit dem 26.09.2009 als „Reichsgewerbeamt“ geführte untere Behörde aus dem Reichsamt des Innern ausgegliedert.

Die Leitung dieser Behörde führt die Bezeichnung: Staatssekretär im Reichsgewerbeamt

Die einzelnen Aufgaben des Reichsgewerbeamtes bestimmt der leitende Staatssekretär in Abstimmung mit dem Staatssekretär des Innern und dem Staatssekretär des Reichswirtschaftsamtes. Er bestimmt auch im Einvernehmen mit den beteiligten Behörden des Deutschen Reiches und seiner Bundesstaaten die Aufgaben, die aus deren Amtsbereich auf diese Behörde übergehen, oder von ihr übertragen werden und zwar auch dann, wenn hierdurch der Amtsbereich der betroffenen Ämter in den Grundzügen berührt wird.

Berlin, den 13. Oktober 2023

Reichsgesetzblatt „RGBl-2310132-Nr04-Erlass-Reichsgewerbeamt“ Amtsschrift

Reichsgesetzblatt „RGBl-2310132-Nr04-Erlass-Reichsgewerbeamt“_D

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RGBl-2310131-Nr03-Erlaß betreffend die Einrichtung des Reichsgewerbeaufsichtsamtes als oberste Reichsbehörde

Allerhöchster Erlaß, betreffend die Einrichtung
des Reichsgewerbeaufsichtsamtes im Deutschen Reich  

einberufen am 13.10.2023, im Namen des Deutschen Reiches

In Kraft getreten am 28.10.2023 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger
nach erfolgter Zustimmung des Bundesrath und des Volks-Reichstages gemäß Hausordnungen, was folgt:

Nr. 03

Für die Zwecke der Schaffung eines Reichsgewerbeaufsichtsamtes als oberste Reichsbehörde, der mit Inkraftsetzung dieses Erlasses alle Belange im Wirtschafts- und Gewerbewesen, Arbeitsschutz, Umweltschutz, Verbraucher- und Gefahrenschutz untersteht, wird dieses Amt eingerichtet. Im Wesentlichen stehen dem Reichsgewerbeaufsichtsamt sämtliche Befugnisse zu, die auch den örtlichen Polizeibehörden zustehen.

Die Leitung dieser Behörde führt die Bezeichnung: Staatssekretär im Reichsgewerbeaufsichtsamt

Die einzelnen Aufgaben des Reichsgewerbeaufsichtsamtes bestimmt der leitende Staatssekretär in Abstimmung mit dem Staatssekretär des Innern und dem Staatssekretär des Reichswirtschaftsamtes. Er bestimmt auch im Einvernehmen mit den beteiligten Behörden des Deutschen Reiches und seiner Bundesstaaten die Aufgaben, die aus deren Amtsbereich auf diese Behörde übergehen, oder von ihr übertragen werden, und zwar auch dann, wenn hierdurch der Amtsbereich der betroffenen Ämter in den Grundzügen berührt wird.

Berlin, den 13. Oktober 2023

Reichsgesetzblatt „RGBl-2310131-Nr03-Erlass-Einrichtung-des-Reichsgewerbeaufsichtsamt“ Amtsschrift

Reichsgesetzblatt „RGBl-2310131-Nr03-Erlass-Einrichtung-des-Reichsgewerbeaufsichtsamt“_D

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RGBl-2310032-Nr2-Verordnung Einberufung 87te Tagung Volks-Reichstag

Verordnung, betreffend die Einberufung des
Volks-Reichstages zur 87ten Tagung

einberufen am 03.10.2023, im Namen des Deutschen Reiches

In Kraft getreten am 10.10.2023 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger
nach erfolgter Zustimmung des Bundesrath und des Volks-Reichstages gemäß Hausordnungen, was folgt:

Nr. 2

Gemäß Artikel 12 der Reichsverfassung wird der Volks-Reichstag bis zum 28. Oktober des Jahres 2023 berufen, zusammenzutreten. Zu diesem Zwecke wird der Bundesrath beauftragt alle nötigen Vorbereitungen zu treffen.

Berlin, den 03. Oktober 2023

Reichsgesetzblatt „RGBl-2310032-Nr2-Verordnung-VRT87-Einberufung“ Amtsschrift

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Beschlüsse der 86ten Tagung des Volks-Reichstages vom 22. Juli 2023

Rechtskräftige Beschlüsse durch Veröffentlichung am 27ten Tag des 7ten Monats im Jahre 2023.

Der Volks-Reichstag setzt sich aktuell aus
  37 als aktive geführte Delegierte, von 580 möglichen Delegierten (inklusive Deutschösterreich) zusammen;
223 dauerhaft geführte Delegierte;
273 mittelfristig mitwirkend als Delegierte;
533 gesamt mitwirkende Delegierte.


Folgende Beschlüsse wurden abgestimmt
zu 2) Bestätigung des gesamten Präsidiums vom Volks-Reichstag, gemäß Artikel 27 der Vollverfassung, Herr S.R, Herr T.D. Frau S.K. und Herr J.K..;
zu 3) Zustimmung der als aktiv geführten Delegierten;
zu 4) Neue Delegierte sind verpflichtet das Grundlagenstudium (B1u2) der Uni SPIK zu absolvieren;
zu 5) Zustimmung zur Bewerbung für den Staatssekretär im Reichsschatzamt, Herr R.D.;
zu 6) Zustimmung zur Bewerbung für die Unterstaatsekretärin im Reichsschatzamt, Frau I.H.;
zu 7) Zustimmung zur Bewerbung für den Staatssekretär im Auswärtigen Amt und Präsidialsenat, Herr H.N.;


Bestätigt und veröffentlicht durch das Reichs- und Bundespräsidium, Stand 27.07.2023.