RGBl-1311091-Nr47-Ausserkraft-Kanzlerernennung

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Gesetz, betreffend die Ernennung des Stellvertreter vom Reichskanzler

erlassen am 09.11.2013, im Namen des Deutschen Reiches

In Kraft gesetzt am 06.12.2013 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger
nach erfolgter Zustimmung des Volks-Bundesrathes und des Volks-Reichstages, was folgt:

Nr. 47

§ 1.

Mit Inkraftsetzung dieses Gesetzes, tritt das Gesetz „RGBl-1307011-Nr25-Ernennung-des-Reichskanzlers“ außer Kraft.

§ 2.

Diesers Gesetz tritt mit Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger in Kraft.

Reichsgesetzblatt „RGBl-1311091-Nr47-Ausserkraft-Kanzlerernennung“ Amtsschrift

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