Gesetz, betreffend die Ernennung des Stellvertreter vom Reichskanzler
erlassen am 09.11.2013, im Namen des Deutschen Reiches
In Kraft gesetzt am 06.12.2013 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger
nach erfolgter Zustimmung des Volks-Bundesrathes und des Volks-Reichstages, was folgt:
Nr. 47
§ 1.
Mit Inkraftsetzung dieses Gesetzes, tritt das Gesetz „RGBl-1307011-Nr25-Ernennung-des-Reichskanzlers“ außer Kraft.
§ 2.
Diesers Gesetz tritt mit Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger in Kraft.
Reichsgesetzblatt “RGBl-1311091-Nr47-Ausserkraft-Kanzlerernennung” Amtsschrift
Reichsgesetzblatt “RGBl-1311091-Nr47-Ausserkraft-Kanzlerernennung“_D