Allerhöchster Erlaß, betreffend die Abschaffung der Hundesteuer im Hoheitsgebiet des Bundes und des Deutschen Reiches
erlassen am 28.07.2015, im Namen des Deutschen Reiches
In Kraft gesetzt am 18.08.2015 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger
nach erfolgter Zustimmung des Volks-Bundesrathes und des Volks-Reichstages, was folgt:
Nr. 17
§ 1.
Mit Inkraftsetzung dieses Erlasses sind im Geltungsbereich des Bundes und des Deutschen Reiches alle Gesetze zur Besteuerung von Hunden und bisher besteuerter Tiere abgeschafft.
Den sogenannten Gemeinden der derzeitigen Länder, so auch den zukünftigen Reichsgemeinden ist eine Besteuerung von Hunden und anderen Tieren verboten.
§ 2.
Schadenersatzansprüche die sich aus diesem Gesetz ergeben, werden hierdurch nicht berührt und können rückwirkend bis zum 23. Mai 1949 geltend gemacht werden.
§ 3.
Dieser Erlaß tritt mit Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger in Kraft.
Reichsgesetzblatt „RGBl-1507281-Nr17-Erlass-Abschaffung-der-Hundesteuer“ Amtsschrift
Reichsgesetzblatt „RGBl-1507281-Nr17-Erlass-Abschaffung-der-Hundesteuer„_D