Deutsches Reichsgesetzblatt 2019
Reichsgesetzblatt des Deutschen Reiches 2019
Reichsgesetzblatt des Deutschen Reiches 2019
Internationale Länderkennzeichen – Länderkennzeichen Europas
„D für Deutschland seit 1909“
Internationale Länderkennzeichen von A wie Austria bis Z wie Sambia. Gerade derjenige, der viel mit dem Auto unterwegs ist, bekommt so manches Länderkennzeichen zu sehen, wo man nicht auf Anhieb weiß, um was für ein Land es sich handelt. In unserer Übersicht finden Sie das jeweilige Land mit dem passenden Länderkürzel schnell und einfach.
An jedem Kfz Kennzeichen befinden sich nicht nur Buchstaben, Ziffern, Prüfplakette und Siegel der Zulassungsstelle, sondern auch Abkürzungen für Staatsbezeichnungen. Diese alphabetischen Abkürzungen kennzeichnen jedes Land individuell, von A für Österreich über H für Ungarn und Z für Sambia. Die Verordnung über den internationalen Kraftfahrzeugverkehr (IntVO) Paragraph 2 Abs. 2 legt in Deutschland fest, daß ausländische Kraftfahrzeuge sowie Kfz-Anhänger außerdem ein Nationalitätszeichen führen, das dem Artikel 5 und der Anlage C des Internationalen Abkommens über den Kraftfahrzeugverkehr vom 24. 04.1926 (RGBl 1930 II S 1234) oder dem Artikel 37 und dem Anhang 3 des Übereinkommens über den Straßenverkehr vom 08.11.1968 (BGBl 1977 II S 809) entsprechen muss. Das Abkommen der IntKfzV von 1926 ist die Überarbeitung des Internationalen Abkommens über den Straßenverkehr mit Fahrzeugen vom 11.11.1909. Der gleiche Sacherhalt wird aktuell in Paragraph 21 Abs. 2 der Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (kurz Fahrzeug-Zulassungsverordnung) festgelegt.
Aktueller IST-Zustand: In der Europäischen Union, in Liechtenstein und in der Schweiz brauchen Kraftfahrzeuge kein Nationalitätszeichen, wenn ein sogenanntes Eurokennzeichen (blaues Euro-Feld mit 12 Sternen für die einzelnen Staaten der Europäischen Union und integriertem Nationalitätszeichen) befestigt ist.
Das Kennzeichen D für Deutschland kennt jeder, doch wie sieht es beispielsweise mit den Länderkürzeln BG, HR, SK oder UA aus? Damit Sie nachschauen können, welche Abkürzung für welches Land steht, haben wir Ihnen nachfolgend eine Tabelle der Länderkennzeichen zusammengestellt.
https://www.kfz-auskunft.de/autokennzeichen/laenderkennzeichen.html
Für das Deutsche Reich zu finden ab:
https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Deutsches_Reichsgesetzblatt_1910_021_0640.png (1910)
D ist zu finden unter:
https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Deutsches_Reichsgesetzblatt_1909_026_0437.png (1909)
https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Deutsches_Reichsgesetzblatt_1910_021_0655.png (1910)
Für die unter Fremdverwaltung stehenden Regierungen ab dem Jahr 1919:
https://de.wikipedia.org/wiki/Verordnung_%C3%BCber_internationalen_Kraftfahrzeugverkehr (1926)
http://alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?aid=drb&datum=1930&page=1261&size=45 (1926 – 1930)
https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Deutsches_Reichsgesetzblatt_30T2_038_1234.jpg (1930)
https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?start=%2F%2F*[%40attr_id%3D%27bgbl279s0932.pdf%27]#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl279s0932.pdf%27%5D__1573581049280 – (1979)
https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl106s0988.pdf#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl106s0988.pdf%27%5D__1573581713446 – (2006)
Dem Deutschen Reich gehörten bei der Gründung 25 Bundesstaaten (Bundesglieder) – darunter die drei republikanisch verfassten Hansestädte Hamburg, Bremen und Lübeck – sowie das Reichsland Elsaß-Lothringen an.
Zum 12.11.1918 trat Deutschösterreich, als Republik, dem Nationalstaat Deutschland und dem ewigen Bund mit dem Namen Deutsches Reich bei. Von seiner Fläche her umfaßte Deutschösterreich knapp 120.000 Quadratkilometer und wurde von ca 25 Millionen Einwohnern bewohnt. Somit ist er der zweitgrößte Bundesstaat. Mit diesem Beitritt wurde der jahrhunderte dauernde Wunsch der Deutschen in seiner Nationalhymne bzw. im Deutschlandlied wahr – „Von der Maas bis an die Memel, von der Etsch bis an den Belt„.
| Bundesstaat | Staatsform | Hauptstadt | Fläche in km² (1910) | Einwohner (1871) | Einwohner (1900) | Einwohner (1910) |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Preußen | Monarchie | Berlin | 348.780 | 24.691.085 | 34.472.509 | 40.165.219 |
| Bayern | Monarchie | München | 75.870 | 4.863.450 | 6.524.372 | 6.887.291 |
| Württemberg | Monarchie | Stuttgart | 19.507 | 1.818.539 | 2.169.480 | 2.437.574 |
| Sachsen | Monarchie | Dresden | 14.993 | 2.556.244 | 4.202.216 | 4.806.661 |
| Baden | Monarchie | Karlsruhe | 15.070 | 1.461.562 | 1.867.944 | 2.142.833 |
| Mecklenburg-Schwerin | Monarchie | Schwerin | 13.127 | 557.707 | 607.770 | 639.958 |
| Hessen | Monarchie | Darmstadt | 7.688 | 852.894 | 1.119.893 | 1.282.051 |
| Oldenburg | Monarchie | Oldenburg | 6.429 | 314.591 | 399.180 | 483.042 |
| Sachsen-Weimar-Eisenach | Monarchie | Weimar | 3.610 | 286.183 | 362.873 | 417.149 |
| Mecklenburg-Strelitz | Monarchie | Neustrelitz | 2.929 | 96.982 | 102.602 | 106.442 |
| Braunschweig | Monarchie | Braunschweig | 3.672 | 312.170 | 464.333 | 494.339 |
| Sachsen-Meiningen | Monarchie | Meiningen | 2.468 | 187.957 | 250.731 | 278.762 |
| Anhalt | Monarchie | Dessau | 2.299 | 203.437 | 316.085 | 331.128 |
| Sachsen-Coburg und Gotha | Monarchie | Coburg/Gotha | 1.977 | 174.339 | 229.550 | 257.177 |
| Sachsen-Altenburg | Monarchie | Altenburg | 1.324 | 142.122 | 194.914 | 216.128 |
| Lippe | Monarchie | Detmold | 1.215 | 111.135 | 138.952 | 150.937 |
| Waldeck | Monarchie | Arolsen | 1.121 | 56.224 | 57.918 | 61.707 |
| Schwarzburg-Rudolstadt | Monarchie | Rudolstadt | 941 | 75.523 | 93.059 | 100.702 |
| Schwarzburg-Sondershausen | Monarchie | Sondershausen | 862 | 67.191 | 80.898 | 89.917 |
| Reuß jüngere Linie | Monarchie | Gera | 827 | 89.032 | 139.210 | 152.752 |
| Schaumburg-Lippe | Monarchie | Bückeburg | 340 | 32.059 | 43.132 | 46.652 |
| Reuß älterer Linie | Monarchie | Greiz | 316 | 45.094 | 68.396 | 72.769 |
| Freie und Hansestadt Hamburg | Republik | Hamburg | 414 | 338.974 | 768.349 | 1.014.664 |
| Freie und Hansestadt Lübeck | Republik | Lübeck | 298 | 52.158 | 96.775 | 116.599 |
| Freie Hansestadt Bremen | Republik | Bremen | 256 | 122.402 | 224.882 | 299.526 |
| Reichsland Elsaß-Lothringen | Monarchie | Straßburg | 14.522 | 1.549.738 | 1.719.470 | 1.874.014 |
| Deutschösterreich | Republik | Wien | 120.000 | 28.570.800 | ||
| Deutsches Reich, ab 12.11.1918 + Deutschösterreich |
Monarchie | Berlin | 660.858 | 41.058.792 | 56.367.178 | 93.496.793 |
Wiedererlangung der Reichs- und Staatsangehörigkeit
Eintragung in das Personenstandsregister Deutschland
Wiederherstellung der Handlungsfähigkeit der Bundesstaaten
Wiederherstellung der Gemeinden in den Bundesstaaten
Kontakt zum Präsidium des Bundes,
bzw. Reichs- und Bundespräsidium
https://www.bundespraesidium.de/praesidialamt/kontakt/
Verantwortlich für diese Seite zeichnet sich das Reichs- und Bundespräsidium
Sehr geehrter Wahrheitssuchende zu Deutschland und dem Deutschen Reich,
Versailles gibt es so lange, wie bis die Deutschen endlich erkennen, von wem sie wirklich regiert werden (zionistische „Chasaren-Nichtjuden)“dann muß das Volk noch verstehen, daß das Versailler Diktat nur für die Regierungen der Weimarer Republik, des Nazireiches, der alten BRD und der DDR sowie dem vereinten Deutschland gilt.
Es gilt nicht für das souveräne Deutschland im Deutschen Reich vor dem 01. Januar 1919, da es diesen Vertrag nie unterzeichnet hat.
Auch Sie müssen lernen zu unterscheiden wer wahrhaftig für und mit uns das Ziel erreichen will, denn wenn wir Verräter als Gleichgesinnte betrachten, dann haben es die zionistischen „Chasaren-Nichtjuden“ sehr leicht mit Zersetzung, Geschichtsfälschung und vielen Ubooten, die uns von unserer wahren Heimat fern halten soll. Staatenlose aus den Patrioten-Gruppen und -Bewegungen haben einen Eid geschworen, den sie nicht brechen können (wie bei den Logen), darum sind diese nicht in der Lage das freie Deutsche Reich wieder handlungsfähig herzustellen. Eine erfolgreiche und unbestechliche Zusammenarbeit ist mit denen überhaupt nicht möglich, außer sie kommen frei zu den institutionalisierten Reichsorganen, die es ab 2008 wieder gibt.
Nun zum Deutschen Reich.
Das Heilige Römische Reich deutscher Nationen, war zu keiner Zeit das wahre Deutsche Reich. Es war ein Zusammenschluß von durch römisch-vatikanischer „Christianisierung“ erschaffenen Gebilde und Organisation. Der damalige Kaiser war abhängig vom Vatikan. Dieses Reich entstand durch Massenmord, Folter und unendlichem Leid der einfachen Menschen. Dieses sogenannte christliche Abendland ist das mörderische Werk der „Hure von Babilon“, gemäß dem kanonischen bzw. römischen Recht.
Unser wahrhaftiges Deutsches Reich – ist der Name für Deutschland und seine Schutzgebiete und hat erstmals in der Geschichte der deutschen Völker, 1871 einen Nationalstaat erschaffen, der durch Otto von Bismarck federführend erschaffen wurde und den Deutschen erstmals einen gemeinsamen Nationalstaat (ewiger Bund) ermöglichte.
Da der Kaiser nicht vom Papst gekrönt wurde, war sein Handeln und das unseres Deutschen Reiches frei und außerhalb vom kanonischen Rechtskreis, vom Piraten-, Handels-, See- und Kirchenrecht, (der Vasallen Roms). (Das Reichskonkordat existiert für das wahre Deutsche Reich überhaupt nicht.)
Völkerrechtssubjekt ist nicht gleich Völkerrechtsobjekt:
Merke: Ein Name oder ein Bezeichnung für ein Objekt wird groß geschrieben und eine Eigenschaft eines Objektes wird klein geschrieben, so ist die deutsche Schreibweise.
Wenn geschrieben wird, das deutsche Reich, dann meint man das Reich der Deutschen (HRDN, Paulskirchenverfassung, Weimarer Verfassung, GG).
Das Deutsche Reich ab 1871 ist das Völkerrechtsubjekt für Deutschland und seine Schutzgebiet!
So ist das Deutsche Reich ab 1871 das erst, einmalige, völkerrechtliche Deutsche Reich!
Deutscher Kaiser ab 1871, ist auch nur ein Völkerrechtssubjekt (Artikel 11 der Verfassung), denn „Deutscher Kaiser“ ist nur der Name vom Bundespräsidium! Da nur dem König von Preußen der Name Deutscher Kaiser zustand, kann dieser Name „Deutscher Kaiser“ durch Dritte ohne den Gesetzgeber nicht verwendet werden.
Ein Subjekt kann es nur geben, wenn ein Objekt vorhanden ist.
Seit 1871 ist das Völkerrechtsobjekt erstmals in der Geschichte aller Deutschen „Deutschland“ mit dem Namen „Deutsches Reich“. Das Objekt „Bundespräsidium“ erhielt den Namen „Deutscher Kaiser“, somit bleibt das Bundespräsidium als Verfassungsorgan erhalten, auch dann wenn sich der Name ändert, wie z.B. Reichspräsident oder in unserem Fall „Präsidialsenat“.
Zusatzbeispiel , Objekt, Subjekt Mensch:
Dem Objekt Mensch wird ein Name gegeben z.B. Max und nicht max oder max:
Der Mensch Max soll das Familienerbrecht des Familienstammes Mustermann erwerben, so wird eine Geburtsurkunde mit dem Namen Max Mustermann ausgestellt. Im Staat wird dieser Mensch Max als Person Max Mustermann im Personenstandsregister geführt, denn er wurde durch die Geburtsurkunde lebend erklärt . Er genießt nun den Schutz des Staates und das Erbrecht, das ihm durch Staatsrecht zusteht.
-> Ein Mensch ohne Staat hat nur das Naturrecht, sonst gar nichts!
-> Ein Mensch als Person hat das Naturrecht, nun aber auch das Staatsrecht!
-> Ein Mensch ohne Staat, wie im Vereinigten Wirtschaftsgebiet (kanonisches bzw. römisches Recht), hat nur das Recht das einem Vasallen, Sklaven oder Staatenlosen gebilligt wird.
Die einzig wahre Lösung ist das Deutsche Reich, das wir als Kaiserreich kennen, denn darin herrscht das Recht von Reichs- und Staatsangehörigen, die zu ihrem Staat stehen und die Staatsordnung aufrecht erhalten. Auch im Deutschen Reich gab es Untertanen, Vasallen und Staatenlose und die wird es immer geben. Damals wie heute haben nur die rechtsfähigen und geschäftsfähigen deutschen Reichs- und Staatsangehörigen, das Mitbestimmungs-, Wahl-, Beamtenrecht und das Recht eine Firma zu gründen.
Zusatz zur Angehörigkeit die man nur durch ein Dokument, das man besitzt, nachweisen kann:
Das RuStaG 1913 mußte deshalb erschaffen werden, weil es bis zu diesem Zeitpunkt nur das Bundesstaatsangehörigkeitsgesetz „BuStaG“ gab, aber es mangelte zum Nationalstaat Deutschland immer noch an einer Staatsangehörigkeit. Da Deutschland nur ein Teil des Deutschen Reiches ist und dieses Deutschland zum ersten deutschen Nationalstaat herangewachsen war, gab man dem neuen Gesetz die Bezeichnung Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz (Reichsangehörigkeit zum Deutschen Reich und Staatsangehörigkeit zu Deutschland). Es sei besonders darauf hingewiesen, daß es in § 1 um die deutsche Staatsangehörigkeit geht und nicht um eine Bundesstaatsangehörigkeit.
Die einzig legitimen Dokumente gibt es bei: https://www.deutsche-reichsdruckerei.de/
Diese Erklärung darf weiterverteilt werden
Mit freundlichen Grüßen
Erhard Lorenz, den 11. November 2019
Staatssekretär des Innern und Präsidialsenat


Das Reichsgesetzblatt (Abkürzung: RGBl.) war das amtliche Verkündungsblatt des Deutschen Reiches von 1871 bis 1918, danach der Fremdverwaltungen bis 1945, ab dem Jahr 2008 der neuen Reichsleitung. Zunächst wurde es vom Büro des Reichskanzlers in Berlin herausgegeben, dann vom Reichsamt des Innern und ab 2009 der Deutschen Reichsdruckerei . Soweit nichts anderes bestimmt war, traten Reichsgesetze erst „mit dem vierzehnten Tage nach Ablauf des Tages in Kraft, an dem das Reichs-Gesetzblatt in der Reichshauptstadt ausgegeben worden“ war.
Vorläufer des Reichsgesetzblattes waren das Bundesgesetzblatt des Norddeutschen Bundes (Erste Ausgabe 2. August 1867, letzte Ausgabe 20. Januar 1871) und das Bundesgesetzblatt des Deutschen Bundes (Erste Ausgabe 27. Januar 1871). Die letzte Ausgabe vom Bundes-Gesetzblatt des Deutschen Bundes vom 29. April 1871 erschien am 2. Mai 1871 als Nr. 18 auf der Seite 91 des Jahrgangsbandes 1871.
Für die erste Gesamtausgabe des Reichsgesetzblatts wurden auch die Gesetze, Verordnungen, Erlasse, Bekanntmachungen und einzelne Verträge aus der Zeit des Norddeutschen Bundes und des Deutschen Bundes mit aufgenommen. Daher erschien am 8. Mai 1871 der erste Erlass vom 29. April als Ausgabe Nr. 19 auf der Seite 95 und laut Inhaltsverzeichnis als Veröffentlichung Nr. 636, da das Bundesgesetzblatt des Deutschen Bundes unter dem Namen „Reichsgesetzblatt“ im selben Band fortgeführt wurde.
Eine Zusammenfassung der jeweils gültigen Gesetze mit allen eingearbeiteten Änderungen erschien als Deutsches Reichsgesetzbuch erstmals um etwa 1900.
Das Reichsgesetzblatt wird in zwei gesonderten Teilen erstellt: Teil I und Teil II. Im zweiten Teil wurden internationale Übereinkommen, Reichshaushaltsgesetze und Gesetze, Verordnungen etc. die u. a. den Eisenbahnverkehr, den Schiffahrtverkehr, innere Angelegenheiten des Reichstags, sowie Angelegenheiten der Reichsbank betrafen, veröffentlicht. Alle übrigen Gesetze, Verordnungen etc. erschienen im Teil I.
Während der Zeit zwischen 1945 und 1949 wurden die KontrollratsDokumente durch das Amtsblatt der Kontrollkommission veröffentlicht. Ab 1949 erschienen im Sinne der Bundesrepublik Deutschland das heute nichatamtliche Bundesgesetzblatt und von 1949 bis 1990 das Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik.
Wikisource: Reichsgesetzblatt (Deutsches Reich) – Quellen und Volltexte
Commons: Scans vom Reichsgesetzblatt (Deutsches Reich) – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
| Der Titel dieses Artikels ist mehrdeutig. Weitere Bedeutungen sind unter Reichsgesetzblatt (Begriffsklärung) aufgeführt. |
Das Deutsche Reichsgesetzbuch war eine Zusammenfassung der jeweils gültigen Gesetze und Verordnungen des Deutschen Reiches mit allen eingearbeiteten Änderungen, die im Reichsgesetzblatt veröffentlicht worden waren. Die ersten Ausgaben in Buchform hatten um 1900 einen Umfang von rund 4100 Seiten. Das Werk gliederte sich in Oeffentliches Recht und Das allgemeine bürgerliche Recht.
Wesentliche Bestandteile waren im Oeffentlichen Recht
Das allgemeine bürgerliche Recht umfasste
sowie zahlreiche andere Gesetze.
Aufgrund des Umfangs erschienen für bestimmte Bereiche eigene Ausgaben, zum Beispiel das Deutsche Reichs-Gesetzbuch für Industrie, Handel und Gewerbe, und zwar sowohl als Zeitschrift als auch in Buchform. Die Zeitschrift enthielt auch Entscheidungen des Reichsgerichts und erschien 1882 bis 1942. Die zweibändige Buchausgabe des Deutschen Reichsgesetzbuches für Industrie, Handel und Gewerbe einschliesslich Handwerk und Landwirtschaft hatte im Jahr 1912 einen Umfang von 1540 Seiten.
Verordnung, betreffend die betreffend die Abänderung der Bezeichnungen Gerichtsschreiberei, Gerichtsschreiber, Gerichtsdiener
verordnet am 07.03.2019, im Namen des Deutschen Reiches
In Kraft gesetzt am 23.03.2019 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger
nach erfolgter Zustimmung des Bundesrathes, was folgt:
Nr. 02
In allen Gesetzen und Verordnungen des Deutschen Reiches sind die nachfolgenden Bezeichnungsänderungen durchzuführen.
Artikel 1.
An die Stelle der Gerichtsschreiberei tritt die Bezeichnung Geschäftsstelle.
Artikel 2.
An die Stelle des Gerichtsschreiber tritt die Bezeichnung Urkundsbeamte.
Artikel 3.
An die Stelle des Gerichtsdiener tritt die Bezeichnung Gerichtswachtmeister.
Artikel 4.
Der elfte Titel des Gerichtsverfassungsgesetz (Band 1877 Nr. 4, Seite 41 – 76) erhält die Überschrift „Geschäftsstelle“
Artikel 5.
Dieses Gesetz tritt mit der Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger in Kraft.
Reichsgesetzblatt “RGBl-1903071-Nr02-Verordnung-Aenderung-Gerichtsbezeichnungen” Amtsschrift
Reichsgesetzblatt “RGBl-1903071-Nr02-Verordnung-Aenderung-Gerichtsbezeichnungen”_D
Dem Deutschen Reich gehörten bei der Gründung 25 Bundesstaaten (Bundesglieder) – darunter die drei republikanisch verfassten Hansestädte Hamburg, Bremen und Lübeck – sowie das Reichsland Elsaß-Lothringen an.
Zum 12.11.1918 trat Deutschösterreich, als Republik, dem Nationalstaat Deutschland und dem ewigen Bund mit dem Namen Deutsches Reich bei. Von seiner Fläche her umfaßte Deutschösterreich knapp 120.000 Quadratkilometer und wurde von ca 25 Millionen Einwohnern bewohnt. Somit ist er der zweitgrößte Bundesstaat. Mit diesem Beitritt wurde der jahrhunderte dauernde Wunsch der Deutschen in seiner Nationalhymne bzw. im Deutschlandlied wahr – „Von der Maas bis an die Memel, von der Etsch bis an den Belt„.
| Bundesstaat | Staatsform | Hauptstadt | Fläche in km² (1910) | Einwohner (1871) | Einwohner (1900) | Einwohner (1910) |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Preußen | Monarchie | Berlin | 348.780 | 24.691.085 | 34.472.509 | 40.165.219 |
| Bayern | Monarchie | München | 75.870 | 4.863.450 | 6.524.372 | 6.887.291 |
| Württemberg | Monarchie | Stuttgart | 19.507 | 1.818.539 | 2.169.480 | 2.437.574 |
| Sachsen | Monarchie | Dresden | 14.993 | 2.556.244 | 4.202.216 | 4.806.661 |
| Baden | Monarchie | Karlsruhe | 15.070 | 1.461.562 | 1.867.944 | 2.142.833 |
| Mecklenburg-Schwerin | Monarchie | Schwerin | 13.127 | 557.707 | 607.770 | 639.958 |
| Hessen | Monarchie | Darmstadt | 7.688 | 852.894 | 1.119.893 | 1.282.051 |
| Oldenburg | Monarchie | Oldenburg | 6.429 | 314.591 | 399.180 | 483.042 |
| Sachsen-Weimar-Eisenach | Monarchie | Weimar | 3.610 | 286.183 | 362.873 | 417.149 |
| Mecklenburg-Strelitz | Monarchie | Neustrelitz | 2.929 | 96.982 | 102.602 | 106.442 |
| Braunschweig | Monarchie | Braunschweig | 3.672 | 312.170 | 464.333 | 494.339 |
| Sachsen-Meiningen | Monarchie | Meiningen | 2.468 | 187.957 | 250.731 | 278.762 |
| Anhalt | Monarchie | Dessau | 2.299 | 203.437 | 316.085 | 331.128 |
| Sachsen-Coburg und Gotha | Monarchie | Coburg/Gotha | 1.977 | 174.339 | 229.550 | 257.177 |
| Sachsen-Altenburg | Monarchie | Altenburg | 1.324 | 142.122 | 194.914 | 216.128 |
| Lippe | Monarchie | Detmold | 1.215 | 111.135 | 138.952 | 150.937 |
| Waldeck | Monarchie | Arolsen | 1.121 | 56.224 | 57.918 | 61.707 |
| Schwarzburg-Rudolstadt | Monarchie | Rudolstadt | 941 | 75.523 | 93.059 | 100.702 |
| Schwarzburg-Sondershausen | Monarchie | Sondershausen | 862 | 67.191 | 80.898 | 89.917 |
| Reuß jüngere Linie | Monarchie | Gera | 827 | 89.032 | 139.210 | 152.752 |
| Schaumburg-Lippe | Monarchie | Bückeburg | 340 | 32.059 | 43.132 | 46.652 |
| Reuß älterer Linie | Monarchie | Greiz | 316 | 45.094 | 68.396 | 72.769 |
| Freie und Hansestadt Hamburg | Republik | Hamburg | 414 | 338.974 | 768.349 | 1.014.664 |
| Freie und Hansestadt Lübeck | Republik | Lübeck | 298 | 52.158 | 96.775 | 116.599 |
| Freie Hansestadt Bremen | Republik | Bremen | 256 | 122.402 | 224.882 | 299.526 |
| Reichsland Elsaß-Lothringen | Monarchie | Straßburg | 14.522 | 1.549.738 | 1.719.470 | 1.874.014 |
| Deutschösterreich | Republik | Wien | 120.000 | 28.570.800 | ||
| Deutsches Reich, ab 12.11.1918 + Deutschösterreich |
Monarchie | Berlin | 660.858 | 41.058.792 | 56.367.178 | 93.496.793 |
Wiedererlangung der Reichs- und Staatsangehörigkeit
Eintragung in das Personenstandsregister Deutschland
Wiederherstellung der Handlungsfähigkeit der Bundesstaaten
Wiederherstellung der Gemeinden in den Bundesstaaten
Kontakt zum Präsidium des Bundes,
bzw. Reichs- und Bundespräsidium
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Lebt im wahren Deutschland wie Deutsche! Jede Minderheit, gleichgültig woher sie kommt, muß, wenn sie im wahren Deutschland leben, arbeiten und essen will, Deutsch sprechen, die deutsche Kultur und Tradition achten und die wahren deutschen Gesetze (Rechtskreis Deutsches Reich) als oberste Staatsordnung respektieren.
Wenn Sie das Gesetz der Scharia bevorzugen, raten wir Ihnen, dort zu bleiben oder dorthin zu gehen, wo es Staatsgesetz ist.
Der Nationalstaat Deutschland wird den nichtdeutschen Minderheiten keine Privilegien gewähren oder seine Gesetze ändern, um Ihre Wünsche zu erfüllen. Egal, wie laut „Diskriminierung“ geschrien wird.
Wir dürfen und werden nicht länger die Mißachtung unserer deutschen Kultur und unserem Recht auf Heimat dulden.
Wir sollten besser aus dem Selbstmord der USA, Großbritannien, Niederlanden, der Bundesrepublik Deutschland, Frankreich und der EU eine Lehre ziehen, wenn wir als Nation überleben wollen. Die „Scharia-Muslime“ werden dazu benutzt, diese Länder zu erobern, mit der Unterstützung und den Machenschaften unserer eigenen deutschfeindlichen Parteienkaste, die bis in die Ebenen der Bürgermeister ihre Selbstvernichtung betreibt.
Die wahre deutsche Lebensart und Tradition ist nicht vereinbar mit der Kultur der „Scharia-Muslime“ Zionisten, Terroristen und radikalen Minderheiten.
Werte wie Frieden, Gleichheit, Ehrlichkeit, Gastfreundschaftlichkeit, Verantwortung, Heimatliebe, Treue, Würde, Ehre und Verbundenheit mit den Ahnen, sind denen so unbekannt wie allen Wesen, denen die Wurzel des eigenen Ursprungs nichts wert ist.
Der Nationalstaat Deutschland ist die Heimat der Deutschen im Deutschen Reich. Demgemäß ist das Interesse der deutschen Nation zu wahren und die Verfassung Deutschlands zu achten.
Ich wünsche besonders dem „Deutschen Volk“ viel Mut und viel Kraft, für das Recht auf Heimat und zur Ehre ihrer deutschen Vorfahren zur Tat zu schreiten. Möge die Gnade unserer höchsten Schöpfung all denen Gesundheit, Lebenskraft, Glück und Erfolg schenken, die sich ihrer Verantwortung für ein friedliches Miteinander aller Völker auf diesem Planeten bewußt sind und dafür mit aller Kraft, Überzeugung und Willensstärke einstehen.
Aus dem Präsidium des Bundes zu Berlin, den 31. Dezember 2018
Reichsgesetzblatt des Deutschen Reiches 2018