Länderkennzeichen Europas „D für Deutschland seit 1909“

Internationale Länderkennzeichen – Länderkennzeichen Europas
„D für Deutschland seit 1909“

Internationale Länderkennzeichen von A wie Austria bis Z wie Sambia. Gerade derjenige, der viel mit dem Auto unterwegs ist, bekommt so manches Länderkennzeichen zu sehen, wo man nicht auf Anhieb weiß, um was für ein Land es sich handelt. In unserer Übersicht finden Sie das jeweilige Land mit dem passenden Länderkürzel schnell und einfach.

An jedem Kfz Kennzeichen befinden sich nicht nur Buchstaben, Ziffern, Prüfplakette und Siegel der Zulassungsstelle, sondern auch Abkürzungen für Staatsbezeichnungen. Diese alphabetischen Abkürzungen kennzeichnen jedes Land individuell, von A für Österreich über H für Ungarn und Z für Sambia. Die Verordnung über den internationalen Kraftfahrzeugverkehr (IntVO) Paragraph 2 Abs. 2 legt in Deutschland fest, daß ausländische Kraftfahrzeuge sowie Kfz-Anhänger außerdem ein Nationalitätszeichen führen, das dem Artikel 5 und der Anlage C des Internationalen Abkommens über den Kraftfahrzeugverkehr vom 24. 04.1926 (RGBl 1930 II S 1234) oder dem Artikel 37 und dem Anhang 3 des Übereinkommens über den Straßenverkehr vom 08.11.1968 (BGBl 1977 II S 809) entsprechen muss. Das Abkommen der IntKfzV von 1926 ist die Überarbeitung des Internationalen Abkommens über den Straßenverkehr mit Fahrzeugen vom 11.11.1909. Der gleiche Sacherhalt wird aktuell in Paragraph 21 Abs. 2 der Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (kurz Fahrzeug-Zulassungsverordnung) festgelegt.

Aktueller IST-Zustand: In der Europäischen Union, in Liechtenstein und in der Schweiz brauchen Kraftfahrzeuge kein Nationalitätszeichen, wenn ein sogenanntes Eurokennzeichen (blaues Euro-Feld mit 12 Sternen für die einzelnen Staaten der Europäischen Union und integriertem Nationalitätszeichen) befestigt ist.

Das Kennzeichen D für Deutschland kennt jeder, doch wie sieht es beispielsweise mit den Länderkürzeln BG, HR, SK oder UA aus? Damit Sie nachschauen können, welche Abkürzung für welches Land steht, haben wir Ihnen nachfolgend eine Tabelle der Länderkennzeichen zusammengestellt.

https://www.kfz-auskunft.de/autokennzeichen/laenderkennzeichen.html

Für das Deutsche Reich zu finden ab:

https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Deutsches_Reichsgesetzblatt_1910_021_0640.png (1910)

D ist zu finden unter:

https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Deutsches_Reichsgesetzblatt_1909_026_0437.png (1909)

https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Deutsches_Reichsgesetzblatt_1910_021_0655.png (1910)

 

Für die unter Fremdverwaltung stehenden Regierungen ab dem Jahr 1919:

https://de.wikipedia.org/wiki/Verordnung_%C3%BCber_internationalen_Kraftfahrzeugverkehr (1926)

http://alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?aid=drb&datum=1930&page=1261&size=45 (1926 – 1930)

https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Deutsches_Reichsgesetzblatt_30T2_038_1234.jpg (1930)

https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?start=%2F%2F*[%40attr_id%3D%27bgbl279s0932.pdf%27]#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl279s0932.pdf%27%5D__1573581049280  – (1979)

https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl106s0988.pdf#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl106s0988.pdf%27%5D__1573581713446  – (2006)




Nationalstaat Deutschland und seine Bundesstaaten wiederherstellen

Wiederherstellung der Bundesstaaten des Deutschen Reiches, bzw. des Nationalstaats Deutschlands.


Dem Deutschen Reich gehörten bei der Gründung 25 Bundesstaaten (Bundesglieder) – darunter die drei republikanisch verfassten Hansestädte  Hamburg, Bremen und Lübeck – sowie das Reichsland Elsaß-Lothringen an.

Zum 12.11.1918 trat Deutschösterreich, als Republik, dem Nationalstaat Deutschland und dem ewigen Bund mit dem Namen Deutsches Reich bei. Von seiner Fläche her umfaßte Deutschösterreich knapp 120.000 Qua­drat­ki­lometer und wurde von ca 25 Millionen Einwohnern bewohnt. Somit ist er der zweitgrößte Bundesstaat. Mit diesem Beitritt wurde der jahrhunderte dauernde Wunsch der Deutschen in seiner Nationalhymne bzw. im Deutschlandlied wahr –  „Von der Maas bis an die Memel, von der Etsch bis an den Belt„.

Gliederung Deutschlands im Deutschen Reich 1871–1918
Bundesstaat Staatsform Hauptstadt Fläche in km² (1910) Einwohner (1871) Einwohner (1900) Einwohner (1910)
Preußen Monarchie Berlin 348.780 24.691.085 34.472.509 40.165.219
Bayern Monarchie München 75.870 4.863.450 6.524.372 6.887.291
Württemberg Monarchie Stuttgart 19.507 1.818.539 2.169.480 2.437.574
Sachsen Monarchie Dresden 14.993 2.556.244 4.202.216 4.806.661
Baden Monarchie Karlsruhe 15.070 1.461.562 1.867.944 2.142.833
Mecklenburg-Schwerin Monarchie Schwerin 13.127 557.707 607.770 639.958
Hessen Monarchie Darmstadt 7.688 852.894 1.119.893 1.282.051
Oldenburg Monarchie Oldenburg 6.429 314.591 399.180 483.042
Sachsen-Weimar-Eisenach Monarchie Weimar 3.610 286.183 362.873 417.149
Mecklenburg-Strelitz Monarchie Neustrelitz 2.929 96.982 102.602 106.442
Braunschweig Monarchie Braunschweig 3.672 312.170 464.333 494.339
Sachsen-Meiningen Monarchie Meiningen 2.468 187.957 250.731 278.762
Anhalt Monarchie Dessau 2.299 203.437 316.085 331.128
Sachsen-Coburg und Gotha Monarchie Coburg/Gotha 1.977 174.339 229.550 257.177
Sachsen-Altenburg Monarchie Altenburg 1.324 142.122 194.914 216.128
Lippe Monarchie Detmold 1.215 111.135 138.952 150.937
Waldeck Monarchie Arolsen 1.121 56.224 57.918 61.707
Schwarzburg-Rudolstadt Monarchie Rudolstadt 941 75.523 93.059 100.702
Schwarzburg-Sondershausen Monarchie Sondershausen 862 67.191 80.898 89.917
Reuß jüngere Linie Monarchie Gera 827 89.032 139.210 152.752
Schaumburg-Lippe Monarchie Bückeburg 340 32.059 43.132 46.652
Reuß älterer Linie Monarchie Greiz 316 45.094 68.396 72.769
Freie und Hansestadt Hamburg Republik Hamburg 414 338.974 768.349 1.014.664
Freie und Hansestadt Lübeck Republik Lübeck 298 52.158 96.775 116.599
Freie Hansestadt Bremen Republik Bremen 256 122.402 224.882 299.526
Reichsland Elsaß-Lothringen Monarchie Straßburg 14.522 1.549.738 1.719.470 1.874.014
Deutschösterreich Republik Wien 120.000 28.570.800
Deutsches Reich, ab 12.11.1918
+ Deutschösterreich
Monarchie Berlin 660.858 41.058.792 56.367.178 93.496.793

Wiedererlangung der Reichs- und Staatsangehörigkeit

Eintragung in das Personenstandsregister Deutschland

Wiederherstellung der Handlungsfähigkeit der Bundesstaaten

Wiederherstellung der Gemeinden in den Bundesstaaten

Kontakt zum Präsidium des Bundes,
bzw. Reichs- und Bundespräsidium

Kontakt zum Präsidialamt

Verantwortlich für diese Seite zeichnet sich das Reichs- und Bundespräsidium




Deutsches Reich, Deutschland, Reichs- und Staatsangehörigkeit 11.11.1918-2019

Sehr geehrter Wahrheitssuchende zu Deutschland und dem Deutschen Reich,

Versailles gibt es so lange, wie bis die Deutschen endlich erkennen, von wem sie wirklich regiert werden (zionistische „Chasaren-Nichtjuden)“dann muß das Volk noch verstehen, daß das Versailler Diktat nur für die Regierungen der Weimarer Republik, des Nazireiches, der alten BRD und der DDR sowie dem vereinten Deutschland gilt.

Es gilt nicht für das souveräne Deutschland im Deutschen Reich vor dem 01. Januar 1919, da es diesen Vertrag nie unterzeichnet hat.

Auch Sie müssen lernen zu unterscheiden wer wahrhaftig für und mit uns das Ziel erreichen will, denn wenn wir Verräter als Gleichgesinnte betrachten, dann haben es die zionistischen „Chasaren-Nichtjuden“ sehr leicht mit Zersetzung, Geschichtsfälschung und vielen Ubooten, die uns von unserer wahren Heimat fern halten soll. Staatenlose aus den Patrioten-Gruppen und -Bewegungen haben einen Eid geschworen, den sie nicht brechen können (wie bei den Logen), darum sind diese nicht in der Lage das freie Deutsche Reich wieder handlungsfähig herzustellen. Eine erfolgreiche und unbestechliche Zusammenarbeit ist mit denen überhaupt nicht möglich, außer sie kommen frei zu  den institutionalisierten Reichsorganen, die es ab 2008 wieder gibt.

Nun zum Deutschen Reich.

Das Heilige Römische Reich deutscher Nationen, war zu keiner Zeit das wahre Deutsche Reich. Es war ein Zusammenschluß von durch römisch-vatikanischer „Christianisierung“ erschaffenen Gebilde und Organisation. Der damalige Kaiser war abhängig vom Vatikan. Dieses Reich entstand durch Massenmord, Folter und unendlichem Leid der einfachen Menschen. Dieses sogenannte christliche Abendland ist das mörderische Werk der „Hure von Babilon“, gemäß dem kanonischen bzw. römischen Recht.

Unser wahrhaftiges Deutsches Reich – ist der Name für Deutschland und seine Schutzgebiete und hat erstmals in der Geschichte der deutschen Völker, 1871 einen Nationalstaat erschaffen, der durch Otto von Bismarck federführend erschaffen wurde und den Deutschen erstmals einen gemeinsamen Nationalstaat (ewiger Bund) ermöglichte.

Da der Kaiser nicht vom Papst gekrönt wurde, war sein Handeln und das unseres Deutschen Reiches frei und außerhalb vom kanonischen Rechtskreis, vom Piraten-, Handels-, See- und Kirchenrecht, (der Vasallen Roms). (Das Reichskonkordat existiert für das wahre Deutsche Reich überhaupt nicht.)

 Völkerrechtssubjekt ist nicht gleich Völkerrechtsobjekt:

Merke: Ein Name oder ein Bezeichnung für ein Objekt wird groß geschrieben und eine Eigenschaft eines Objektes wird klein geschrieben, so ist die deutsche Schreibweise.

Wenn geschrieben wird, das deutsche Reich, dann meint man das Reich der Deutschen (HRDN, Paulskirchenverfassung, Weimarer Verfassung, GG).

Das Deutsche Reich ab 1871 ist das Völkerrechtsubjekt für Deutschland und seine Schutzgebiet!

So ist das Deutsche Reich ab 1871 das erst, einmalige, völkerrechtliche Deutsche Reich!

Deutscher Kaiser ab 1871, ist auch nur ein Völkerrechtssubjekt (Artikel 11 der Verfassung), denn „Deutscher Kaiser“ ist nur der Name vom Bundespräsidium! Da nur dem König von Preußen der Name Deutscher Kaiser zustand, kann dieser Name „Deutscher Kaiser“ durch Dritte ohne den Gesetzgeber nicht verwendet werden.

Ein Subjekt kann es nur geben, wenn ein Objekt vorhanden ist.

Seit 1871 ist das Völkerrechtsobjekt erstmals in der Geschichte aller Deutschen „Deutschland“ mit dem Namen „Deutsches Reich“. Das Objekt „Bundespräsidium“ erhielt den Namen „Deutscher Kaiser“, somit bleibt das Bundespräsidium als Verfassungsorgan erhalten, auch dann wenn sich der Name ändert, wie z.B. Reichspräsident oder in unserem Fall „Präsidialsenat“.

Zusatzbeispiel , Objekt, Subjekt Mensch:
Dem Objekt Mensch wird ein Name gegeben z.B. Max und nicht max oder max:

Der Mensch Max soll das Familienerbrecht des Familienstammes Mustermann erwerben, so wird eine Geburtsurkunde mit dem Namen Max Mustermann ausgestellt. Im Staat wird dieser Mensch Max als Person Max Mustermann im Personenstandsregister geführt, denn er wurde durch die Geburtsurkunde lebend erklärt . Er genießt nun den Schutz des Staates und das Erbrecht, das ihm durch Staatsrecht zusteht.

-> Ein Mensch ohne Staat hat nur das Naturrecht, sonst gar nichts!
-> Ein Mensch als Person hat das Naturrecht, nun aber auch das Staatsrecht!
-> Ein Mensch ohne Staat, wie im Vereinigten Wirtschaftsgebiet (kanonisches bzw. römisches Recht), hat nur das Recht das einem Vasallen, Sklaven oder Staatenlosen gebilligt wird.

Die einzig wahre Lösung ist das Deutsche Reich, das wir als Kaiserreich kennen, denn darin herrscht das Recht von Reichs- und Staatsangehörigen, die zu ihrem Staat stehen und die Staatsordnung aufrecht erhalten. Auch im Deutschen Reich gab es Untertanen, Vasallen und Staatenlose und die wird es immer geben. Damals wie heute haben nur die rechtsfähigen und geschäftsfähigen deutschen Reichs- und Staatsangehörigen, das Mitbestimmungs-, Wahl-, Beamtenrecht und das Recht eine Firma zu gründen.

Zusatz zur Angehörigkeit die man nur durch ein Dokument, das man besitzt, nachweisen kann:

Das RuStaG 1913 mußte deshalb erschaffen werden, weil es bis zu diesem Zeitpunkt nur das Bundesstaatsangehörigkeitsgesetz „BuStaG“ gab, aber es mangelte zum Nationalstaat Deutschland immer noch an einer Staatsangehörigkeit. Da Deutschland nur ein Teil des Deutschen Reiches ist und dieses Deutschland zum ersten deutschen Nationalstaat herangewachsen war, gab man dem neuen Gesetz die Bezeichnung Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz (Reichsangehörigkeit zum Deutschen Reich und Staatsangehörigkeit zu Deutschland). Es sei besonders darauf hingewiesen, daß es in § 1 um die deutsche Staatsangehörigkeit geht und nicht um eine Bundesstaatsangehörigkeit.

Die einzig legitimen Dokumente gibt es bei:  https://www.deutsche-reichsdruckerei.de/

Diese Erklärung darf weiterverteilt werden

Mit freundlichen Grüßen

Erhard Lorenz, den 11. November 2019
Staatssekretär des Innern und Präsidialsenat




Gesetz 5. vom 12. November 1918 über die Staats- und Regierungsform von Deutschösterreich




Reichsgesetzblatt und Deutsches Reichsgesetzbuch

Das Reichsgesetzblatt (Abkürzung: RGBl.) war das amtliche Verkündungsblatt des Deutschen Reiches von 1871 bis 1918, danach der Fremdverwaltungen bis 1945, ab dem Jahr 2008 der neuen Reichsleitung. Zunächst wurde es vom Büro des Reichskanzlers in Berlin herausgegeben, dann vom Reichsamt des Innern und ab 2009 der Deutschen Reichsdruckerei . Soweit nichts anderes bestimmt war, traten Reichsgesetze erst „mit dem vierzehnten Tage nach Ablauf des Tages in Kraft, an dem das Reichs-Gesetzblatt in der Reichshauptstadt ausgegeben worden“ war.

Vorläufer des Reichsgesetzblattes waren das Bundesgesetzblatt des Norddeutschen Bundes (Erste Ausgabe 2. August 1867, letzte Ausgabe 20. Januar 1871) und das Bundesgesetzblatt des Deutschen Bundes (Erste Ausgabe 27. Januar 1871). Die letzte Ausgabe vom Bundes-Gesetzblatt des Deutschen Bundes vom 29. April 1871 erschien am 2. Mai 1871 als Nr. 18 auf der Seite 91 des Jahrgangsbandes 1871.

Für die erste Gesamtausgabe des Reichsgesetzblatts wurden auch die Gesetze, Verordnungen, Erlasse, Bekanntmachungen und einzelne Verträge aus der Zeit des Norddeutschen Bundes und des Deutschen Bundes mit aufgenommen. Daher erschien am 8. Mai 1871 der erste Erlass vom 29. April als Ausgabe Nr. 19 auf der Seite 95 und laut Inhaltsverzeichnis als Veröffentlichung Nr. 636, da das Bundesgesetzblatt des Deutschen Bundes unter dem Namen „Reichsgesetzblatt“ im selben Band fortgeführt wurde.

Eine Zusammenfassung der jeweils gültigen Gesetze mit allen eingearbeiteten Änderungen erschien als Deutsches Reichsgesetzbuch erstmals um etwa 1900.

Das Reichsgesetzblatt wird in zwei gesonderten Teilen erstellt: Teil I und Teil II. Im zweiten Teil wurden internationale Übereinkommen, Reichshaushaltsgesetze und Gesetze, Verordnungen etc. die u. a. den Eisenbahnverkehr, den Schiffahrtverkehr, innere Angelegenheiten des Reichstags, sowie Angelegenheiten der Reichsbank betrafen, veröffentlicht. Alle übrigen Gesetze, Verordnungen etc. erschienen im Teil I.

Während der Zeit zwischen 1945 und 1949 wurden die Kontrollrats­Dokumente durch das Amtsblatt der Kontrollkommission veröffentlicht. Ab 1949 erschienen im Sinne der Bundesrepublik Deutschland das heute nichatamtliche Bundesgesetzblatt und von 1949 bis 1990 das Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik.

 

Weblinks

 Wikisource: Reichsgesetzblatt (Deutsches Reich) – Quellen und Volltexte

 Commons: Scans vom Reichsgesetzblatt (Deutsches Reich) – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Titelseite der ersten Gesamtausgabe des Reichsgesetzblatts 1871

Erste Seite des Reichsgesetzblatts (1871, Nr. 19, S. 95)

Verkündung des Bürgerlichen Gesetzbuchs (1896)

Reichsgesetzblatt (Deutschland)

B

D

Deutsches Reichsgesetzbuch

Das Deutsche Reichsgesetzbuch war eine Zusammenfassung der jeweils gültigen Gesetze und Verordnungen des Deutschen Reiches mit allen eingearbeiteten Änderungen, die im Reichsgesetzblatt veröffentlicht worden waren. Die ersten Ausgaben in Buchform hatten um 1900 einen Umfang von rund 4100 Seiten. Das Werk gliederte sich in Oeffentliches Recht und Das allgemeine bürgerliche Recht.

Wesentliche Bestandteile waren im Oeffentlichen Recht

Das allgemeine bürgerliche Recht umfasste

sowie zahlreiche andere Gesetze.

Aufgrund des Umfangs erschienen für bestimmte Bereiche eigene Ausgaben, zum Beispiel das Deutsche Reichs-Gesetzbuch für Industrie, Handel und Gewerbe, und zwar sowohl als Zeitschrift als auch in Buchform. Die Zeitschrift enthielt auch Entscheidungen des Reichsgerichts und erschien 1882 bis 1942. Die zweibändige Buchausgabe des Deutschen Reichsgesetzbuches für Industrie, Handel und Gewerbe einschliesslich Handwerk und Landwirtschaft hatte im Jahr 1912 einen Umfang von 1540 Seiten.

Ausgaben (Auswahl)

  • Das Deutsche Reichsgesetzbuch. Vollständige Gesetzsammlung für Stadt und Land. Bearbeitet von Amtsrichter Johannes. 3 Bände, Berlin Weichert, 1900
  • Deutsches Reichs-Gesetzbuch für Industrie, Handel und Gewerbe einschließlich Handwerk und Landwirtschaft. Vollständige Sammlung aller einschlägigen Reichsgesetze, Verordnungen, Ausführungsbestimmungen etc. mit Erläuterungen, Formularbuch und Sachregister. Bearbeitet und herausgegeben von der Redaction des Reichs-Gesetzbuches für Industrie, Handel und Gewerbe W. Maraun und E. Grünewald. Mit einem einleitenden Vorwort von Conrad Bornhak. 2 Bände. Berlin Bruer & Co, 1904



RGBl-1903071-Nr02 Verordnung, betreffend die Abänderung der Bezeichnungen Gerichtsschreiberei, Gerichtsschreiber, Gerichtsdiener

Verordnung, betreffend die betreffend die Abänderung der Bezeichnungen Gerichtsschreiberei, Gerichtsschreiber, Gerichtsdiener

verordnet am 07.03.2019, im Namen des Deutschen Reiches

In Kraft gesetzt am 23.03.2019 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger
nach erfolgter Zustimmung des Bundesrathes, was folgt:

Nr. 02

In allen Gesetzen und Verordnungen des Deutschen Reiches sind die nachfolgenden Bezeichnungsänderungen durchzuführen.

Artikel 1.

An die Stelle der Gerichtsschreiberei tritt die Bezeichnung Geschäftsstelle.

Artikel 2.

An die Stelle des Gerichtsschreiber tritt die Bezeichnung Urkundsbeamte.

Artikel 3.

An die Stelle des Gerichtsdiener tritt die Bezeichnung Gerichtswachtmeister. 

Artikel 4.

Der elfte Titel des Gerichtsverfassungsgesetz (Band 1877 Nr. 4, Seite 41 – 76) erhält die Überschrift „Geschäftsstelle“

Artikel 5.

Dieses Gesetz tritt mit der Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger in Kraft.

 

Reichsgesetzblatt “RGBl-1903071-Nr02-Verordnung-Aenderung-Gerichtsbezeichnungen” Amtsschrift

Reichsgesetzblatt “RGBl-1903071-Nr02-Verordnung-Aenderung-Gerichtsbezeichnungen”_D




Nationalstaat Deutschland und seine Bundesstaaten wiederherstellen

Wiederherstellung der Bundesstaaten des Deutschen Reiches, bzw. des Nationalstaats Deutschlands.


Dem Deutschen Reich gehörten bei der Gründung 25 Bundesstaaten (Bundesglieder) – darunter die drei republikanisch verfassten Hansestädte  Hamburg, Bremen und Lübeck – sowie das Reichsland Elsaß-Lothringen an.

Zum 12.11.1918 trat Deutschösterreich, als Republik, dem Nationalstaat Deutschland und dem ewigen Bund mit dem Namen Deutsches Reich bei. Von seiner Fläche her umfaßte Deutschösterreich knapp 120.000 Qua­drat­ki­lometer und wurde von ca 25 Millionen Einwohnern bewohnt. Somit ist er der zweitgrößte Bundesstaat. Mit diesem Beitritt wurde der jahrhunderte dauernde Wunsch der Deutschen in seiner Nationalhymne bzw. im Deutschlandlied wahr –  „Von der Maas bis an die Memel, von der Etsch bis an den Belt„.

Gliederung Deutschlands im Deutschen Reich 1871–1918
Bundesstaat Staatsform Hauptstadt Fläche in km² (1910) Einwohner (1871) Einwohner (1900) Einwohner (1910)
Preußen Monarchie Berlin 348.780 24.691.085 34.472.509 40.165.219
Bayern Monarchie München 75.870 4.863.450 6.524.372 6.887.291
Württemberg Monarchie Stuttgart 19.507 1.818.539 2.169.480 2.437.574
Sachsen Monarchie Dresden 14.993 2.556.244 4.202.216 4.806.661
Baden Monarchie Karlsruhe 15.070 1.461.562 1.867.944 2.142.833
Mecklenburg-Schwerin Monarchie Schwerin 13.127 557.707 607.770 639.958
Hessen Monarchie Darmstadt 7.688 852.894 1.119.893 1.282.051
Oldenburg Monarchie Oldenburg 6.429 314.591 399.180 483.042
Sachsen-Weimar-Eisenach Monarchie Weimar 3.610 286.183 362.873 417.149
Mecklenburg-Strelitz Monarchie Neustrelitz 2.929 96.982 102.602 106.442
Braunschweig Monarchie Braunschweig 3.672 312.170 464.333 494.339
Sachsen-Meiningen Monarchie Meiningen 2.468 187.957 250.731 278.762
Anhalt Monarchie Dessau 2.299 203.437 316.085 331.128
Sachsen-Coburg und Gotha Monarchie Coburg/Gotha 1.977 174.339 229.550 257.177
Sachsen-Altenburg Monarchie Altenburg 1.324 142.122 194.914 216.128
Lippe Monarchie Detmold 1.215 111.135 138.952 150.937
Waldeck Monarchie Arolsen 1.121 56.224 57.918 61.707
Schwarzburg-Rudolstadt Monarchie Rudolstadt 941 75.523 93.059 100.702
Schwarzburg-Sondershausen Monarchie Sondershausen 862 67.191 80.898 89.917
Reuß jüngere Linie Monarchie Gera 827 89.032 139.210 152.752
Schaumburg-Lippe Monarchie Bückeburg 340 32.059 43.132 46.652
Reuß älterer Linie Monarchie Greiz 316 45.094 68.396 72.769
Freie und Hansestadt Hamburg Republik Hamburg 414 338.974 768.349 1.014.664
Freie und Hansestadt Lübeck Republik Lübeck 298 52.158 96.775 116.599
Freie Hansestadt Bremen Republik Bremen 256 122.402 224.882 299.526
Reichsland Elsaß-Lothringen Monarchie Straßburg 14.522 1.549.738 1.719.470 1.874.014
Deutschösterreich Republik Wien 120.000 28.570.800
Deutsches Reich, ab 12.11.1918
+ Deutschösterreich
Monarchie Berlin 660.858 41.058.792 56.367.178 93.496.793

Wiedererlangung der Reichs- und Staatsangehörigkeit

Eintragung in das Personenstandsregister Deutschland

Wiederherstellung der Handlungsfähigkeit der Bundesstaaten

Wiederherstellung der Gemeinden in den Bundesstaaten

Kontakt zum Präsidium des Bundes,
bzw. Reichs- und Bundespräsidium

Kontakt zum Präsidialamt

Verantwortlich für diese Seite zeichnet sich das Reichs- und Bundespräsidium




Depesche aus dem Bundes-und Reichspräsidium zum Jahreswechsel 2018-2019

Lebt im wahren Deutschland wie Deutsche! Jede Minderheit, gleichgültig woher sie kommt, muß, wenn sie im wahren Deutschland leben, arbeiten und essen will, Deutsch sprechen, die deutsche Kultur und Tradition achten und die wahren deutschen Gesetze (Rechtskreis Deutsches Reich) als oberste Staatsordnung respektieren.

Wenn Sie das Gesetz der Scharia bevorzugen, raten wir Ihnen, dort zu bleiben oder dorthin zu gehen, wo es Staatsgesetz ist.

Der Nationalstaat Deutschland wird den nichtdeutschen Minderheiten keine Privilegien gewähren oder seine Gesetze ändern, um Ihre Wünsche zu erfüllen. Egal, wie laut „Diskriminierung“ geschrien wird.

Wir dürfen und werden nicht länger die Mißachtung unserer deutschen Kultur und unserem Recht auf Heimat dulden.

Wir sollten besser aus dem Selbstmord der USA, Großbritannien, Niederlanden, der Bundesrepublik Deutschland, Frankreich und der EU eine Lehre ziehen, wenn wir als Nation überleben wollen. Die „Scharia-Muslime“ werden dazu benutzt, diese Länder zu erobern, mit der Unterstützung und den Machenschaften unserer eigenen deutschfeindlichen Parteienkaste, die bis in die Ebenen der Bürgermeister ihre Selbstvernichtung betreibt.

Die wahre deutsche Lebensart und Tradition ist nicht vereinbar mit der Kultur der „Scharia-Muslime“ Zionisten, Terroristen und radikalen Minderheiten.

Werte wie Frieden, Gleichheit, Ehrlichkeit, Gastfreundschaftlichkeit, Verantwortung, Heimatliebe, Treue, Würde, Ehre und Verbundenheit mit den Ahnen, sind denen so unbekannt wie allen Wesen, denen die Wurzel des eigenen Ursprungs nichts wert ist. 

Der Nationalstaat Deutschland ist die Heimat der Deutschen im Deutschen Reich. Demgemäß ist das Interesse der deutschen Nation zu wahren und die Verfassung Deutschlands zu achten.

Ich wünsche besonders dem „Deutschen Volk“ viel Mut und viel Kraft, für das Recht auf Heimat und zur Ehre ihrer deutschen Vorfahren zur Tat zu schreiten. Möge die Gnade unserer höchsten Schöpfung all denen Gesundheit, Lebenskraft, Glück und Erfolg schenken, die sich ihrer Verantwortung für ein friedliches Miteinander aller Völker auf diesem Planeten bewußt sind und dafür mit aller Kraft, Überzeugung und Willensstärke einstehen.

Aus dem Präsidium des Bundes zu Berlin, den 31. Dezember 2018




Deutsches Reichsgesetzblatt 2018

Reichsgesetzblatt des Deutschen Reiches 2018

Textdaten
<<< 2017 2019 >>>
Autor: Amtliches Werk
Titel: Reichsgesetzblatt des Deutschen Reiches
Herausgeber: Reichsamt des Innern
Erscheinungsdatum: 2018
Erscheinungsort: Berlin
Quelle:
Kurzbeschreibung: amtliches Gesetz- und Verkündungsblatt des Deutschen Reiches
Bearbeitungsstand
fertig

Inhaltsverzeichnis

Chronologische Übersicht der in Reichsgesetzblatt des Deutschen Reiches
vom Jahre 2018 enthaltenen Gesetze, Verordnungen etc.
Datum
des
Gesetzes
Inkraft
zu
Berlin
I n h a l t. Nr.
des
RGBlatt
Nr.
vom
Gesetz
Seiten
20. Jan. 2018 23. Jan. 2018 RGBl-1801202- Bekanntmachung, betreffend der Einberufung des Bundesrathes zur 102ten Tagung 1801202 1801202 1
06. Jan. 2018 10. Feb. 2018 RGBl-1801061-Nr01-Gesetz, betreffend die Änderung des RGBl 1404111-Nr13
“Verbot von Kriegsaktivitäten”
1801061 01. 1
09. Jan. 2018 10. Feb. 2018 RGBl-1801091-Nr02-Gesetz, betreffend die Ausführung der Gemeindeverfassung 1801091 02. 1
13. Jan. 2018 10. Feb. 2018 RGBl-1801131-Nr03- Verordnung, betreffend die Ausbildung von Beamten und Bediensteten 1801131 03. 1
14. Jan. 2018 10. Feb. 2018 RGBl-1801141-Nr04-Gesetz, betreffend die Wiederherstellung der Bundestaaten und Elsaß Lothringen 1801141 04. 1
10. Feb. 2018 10. Feb. 2018 RGBl-1802101-Nr05- Verordnung, betreffend die Einberufung des Volks-Reichstages zur 77ten Tagung 1802101 05. 1
03. Mrz. 2018 22. Mrz. 2018 RGBl-1803031-Nr06- Reichsschuldenordnung des Deutschen Reiches 1803031 06. 1
04. Mrz. 2018 22. Mrz. 2018 RGBl-1803041-Nr07- Gesetz, Änderung betreffende den Reichsschulden und der Reichskontrolle 1803041 07. 1
08. Mrz. 2018 22. Mrz. 2018 RGBl-1803081-Nr08- Allerhöchster Erlaß, betreffend die Einrichtung eines Sondergericht beim Deutschen Reichsgericht 1803081 08. 1
12. Mrz. 2018 22. Mrz. 2018 RGBl-1803121-Nr09- Allerhöchster Erlaß, betreffend die Einrichtung eines Rechnungshofs des Deutschen Reiches 1803121 09. 1
17. Mrz. 2018 22. Mrz. 2018 RGBl-1803171-Nr10- Verordnung, betreffend die Einberufung des Volks-Reichstages zur 78ten Tagung 1803171 10. 1
17. Mrz. 2018 22. Mrz. 2018 RGBl-1803172-Bekanntmachung, betreffend der Einberufung des Bundesrathes zur 103ten Tagung 1803172 1803172 1
22. Mrz. 2018 22. Mrz. 2018 Beschlüsse zur Reichsschuldenverwaltung und dem Sondergericht
18. Apr. 2018 18. Apr. 2018 RGBl-1804161-Nr11-Drittes Bereinigungsgesetz der Reichsgesetze 1804161 11. 7
11. Aug. 2018 12. Aug. 2018 RGBl-1808121-Bekanntmachung, betreffend der Einberufung des Bundesrathes zur 104ten Tagung 1808121 1808121 1
18. Aug. 2018 18. Aug. 2018 Einrichtung eines Ausschuß für Justizwesen im Bundesrath
31. Dez. 2018 31. Dez. 2018 Depesche aus dem Bundes-und Reichspräsidium zum Jahreswechsel 2018-2019



Staatsvolk

Nach der Drei-Elemente-Lehre ist der Staat ein soziales Gebilde, dessen konstituierende Merkmale ein von Grenzen umgebenes Territorium (Staatsgebiet), eine darauf als Kernbevölkerung ansäßige Gruppe von Menschen (Staatsvolk) sowie eine auf diesem Gebiet herrschende Staatsordnung kennzeichnen.

Der Begriff Staatsvolk bezeichnet im ursprünglichen Sinne eine Gemeinschaft von Menschen, die als Volk (Staatsgrenzen übergreifend) oder Teil eines Volkes über gleiche Abstammung, Sprache und Kultur, ggf. Geschichte verbunden sind und die über ein gemeinsames Staatswesen auf einem bestimmten Territorium verfügen (Nation). Nicht zu vergleichen mit dem sogenannten Staatsvolk eines Vereinigten Wirtschaftsgebiet (Völkerrechtssubjekt „Bundesrepublik Deutschland“), die als Staatsvolk die Gesamtheit aller in seinem Rechtskreis lebenden Menschen meint, demgemäß alle die einen Personalausweis der Bundesrepublik Deutschland erworben haben.

Das Staatsvolk einer Nation oder Bundesstaates, hat durch den Nachweis seiner jeweiligen Staatsangehörigkeit Rechte und Pflichten, eines davon ist das Wahlrecht. Menschen ohne Staatsangehörigkeit (Volkszugehörige, Staatenlose, unter Betreuung stehende, Personal) mangelt es am Wahl- und Mitbestimmungsrecht der Nation oder des Bundesstaates, (siehe die BRD und ehemalige DDR).

Nach diesem Maßstab betrachten wir die Verfassung die für Deutschland im Deutschen Reich gilt und nachfolgend dazu im Vergleich das Grundgesetz für die BRD, die DDR-Verfassung und die Weimarer Verfassung.


Artikel 3

Für ganz Deutschland besteht ein gemeinsames Indigenat mit der Wirkung, daß der Angehörige (Unterthan, Staatsbürger) eines jeden Bundesstaates in jedem anderen Bundesstaate als Inländer zu behandeln und demgemäß zum festen Wohnsitz, zum Gewerbebetriebe, zu öffentlichen Ämtern, zur Erwerbung von Grundstücken, zur Erlangung des Staatsbürgerrechtes und zum Genusse aller sonstigen bürgerlichen Rechte unter denselben Voraussetzungen wie der Einheimische zuzulassen, auch in Betreff der Rechtsverfolgung und des Rechtsschutzes demselben gleich zu behandeln ist.

Kein Deutscher darf in der Ausübung dieser Befugnis durch die Obrigkeit seiner Heimath, oder durch die Obrigkeit eines anderen Bundesstaates beschränkt werden.

Diejenigen Bestimmungen, welche die Armenversorgung und die Aufnahme in den lokalen Gemeindeverband betreffen, werden durch den im ersten Absatz ausgesprochenen Grundsatz nicht berührt.

Ebenso bleiben bis auf  Weiteres die Verträge in Kraft, welche zwischen den einzelnen Bundesstaaten in Beziehung auf die Übernahme von Auszuweisenden, die Verpflegung erkrankter und die Beerdigung verstorbener Staatsangehörigen bestehen.

Hinsichtlich der Erfüllung der Militairpflicht im Verhältnis zu dem Heimathslande wird im Wege der Reichsgesetzgebung das Nöthige geordnet werden.

Dem Auslande gegenüber haben alle Deutschen gleichmäßig Anspruch auf den Schutz des Reichs.

Artikel 4

Der Beaufsichtigung Seitens des Reichs und der Gesetzgebung desselben unterliegen die nachstehenden Angelegenheiten:

1. die Bestimmungen über Freizügigkeit, Heimaths- und Niederlassungs-Verhältnisse, Staatsbürgerrecht, Paßwesen und Fremdenpolizei und über den Gewerbebetrieb, einschließlich des Versicherungswesens, soweit die Gegenstände nicht schon durch den Artikel 3 dieser Verfassung erledigt sind, in Bayern jedoch mit Ausschluß der Heimaths- und Niederlassungs-Verhältnisse, desgleichen über die Kolonisation und die Auswanderung nach außerdeutschen Ländern;

6. der Schutz des geistigen Eigenthums; usw. usw.

Zusätzlich und ergänzend  war das Bundes- und Staatsangehörigkeitsgesetz vom 01.06.1870 in Kraft, das zum 01. Januar 1914 durch das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz vom  11. Juli 1913, ersetzt wurde. Zitat von § 1, des RuStaG „Deutscher ist, wer die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat (§§ 3 bis 32) oder die unmittelbare Reichsangehörigkeit (§§ 3 bis 35) besitzt.“

Zusatzbemerkung: Die Staatsangehörigkeit aus den beiden Staatsangehörigkeitsgesetzen und der Verfassung beziehen sich immer auf die Existenz der Bundesstaaten, die als teilsouveräne Gliedstaaten das Bundesgebiet darstellen. Eine Veränderung der Staaten bedeutet eine Veränderung des Staatsvolkes, das sich seit 1921 über die Personalausweise ausdrückt.


Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

Artikel 116 alte und neue Fassung

Art. 116. (1) Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat.
(2) Frühere deutsche Staatsangehörige, denen zwischen dem 30. Januar 1933 und dem 8. Mai 1945 die Staatsangehörigkeit aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen entzogen worden ist, und ihre Abkömmlinge sind auf Antrag wieder einzubürgern. Sie gelten als nicht ausgebürgert, sofern sie nach dem 8. Mai 1945 ihren Wohnsitz in Deutschland genommen haben und nicht einen entgegengesetzten Willen zum Ausdruck gebracht haben.

Zusatzbemerkung: Die deutsche Staatsangehörigkeit geht nicht aus dem Grundgesetz hervor, sondern ist nur vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelungen zu finden. Die BRD bezieht sich mit der Grenzanerkennung vom 31.12.1937 eindeutig auf das Gebiet, daß durch das Versailler Diktat festgelegt und  durch die Weimarer Verfassung anerkannt wurde. Somit erkennt das Grundgesetz das Versailler Diktat an und bekennt sich zum Rechtsnachfolger der Fremdverwaltungen.  Sehr wichtig ist die Tatsache, daß es im Artikel 116 nicht um die Staatsangehörigkeit von Heimatdeutschen oder Flüchtlingsdeutschen geht, sondern um die Volkszugehörigkeit der sogenannten Juden, die man nach Ende des sogenannten 2ten Weltkrieges für den Aufbau von ISRAEL benötigte oder während des Krieges in andere Länder geflüchtet sind.


Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik
vom 7. Oktober 1949

Art. 1. Es gibt nur eine deutsche Staatsangehörigkeit.

Art. 3. Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus.usw. usw.

Zusatzbemerkung: Die deutsche Staatsangehörigkeit kann aus der Verfassung nicht ermittelt werden. Obwohl die DDR-Verfassung hauptsächlich auf Rechte und Vorschriften für seine Bürger aufgebaut wurde, kann jeder ehrliche und neutrale Mensch feststellen, daß die Gleichheit der DDR-Bevölkerung nie stattfand und auch nie praktiziert wurde. Ein Staatsangehörigkeitsgesetz unter Fremdverwaltung und der erlebten Politik der DDR ist eine Farce in der deutschen Geschichte.


Weimarer Reichsverfassung

Stand 11. August 1919

Artikel 1. Das Deutsche Reich ist eine Republik. Die Staatsgewalt geht vom Volke aus.

Die fremdgesteuerte Marionettenreichsregierung benutzt für ihren Staatsstreich das zum 01. Januar 1914 in Kraft gesetzte Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz vom  11. Juli 1913. Zitat von § 1, des RuStaG „Deutscher ist, wer die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat (§§ 3 bis 32) oder die unmittelbare Reichsangehörigkeit (§§ 3 bis 35) besitzt.“ Es darf verstanden werden, daß die damaligen Staatsangehörigen durch die Vasallenregierung im Rechtsverkehr getäuscht wurden, womit jede Wahl und jeder Volksentscheid ab dem 29.10.1918 als nichtig erklärt werden muß.

Zusatzbemerkung: Die Weimarer Republik hatte zu keinem Moment ihrer Existenz ein eigenes Staatsvolk. Das Staatsgebiet umfaßt nur die Grenzen, die das Versailler Diktat festgelegt hatte. Der nachfolgende Führerstaat übernahm nur Staatenlose und ermächtigte sich selbst, die Bevölkerung zu Reichsangehörigen des geplanten Großdeutschen Reiches zu machen. Artikel 1 des Nazi-Staatsangehörigkeitsgesetzes (2te Fassung) lautete wie folgt: „Deutscher ist, wer die … unmittelbare Reichsangehörigkeit … besitzt„. Dieses Gesetz wurde durch die BRD so übernommen und bis in die Neuzeit verwendet. Ab Dezember 2010 wurd der Begriff „Reich“ mit „Staat“ ausgetauscht.


Keine der zwei ehemalig verwendeten Verfassungen und das Grundgesetz kann das Staatsvolk so genau definieren wie Artikel 3 der Verfassung des Deutschen Reiches und das RuStaG 1913, beide wurden zu keiner Zeit außer Kraft gesetzt. Hinzu kommt, daß unsere Verfassung und das RuStaG 1913 durch die beiden Verfassungsorgane Bundesrath und Reichstag beschlossen und in Kraft gesetzt wurden, während die Weimarer- und DDR-Verfassung, das Grundgesetz und die verwendeten Staatsangehörigkeitsgesetze nur von fremdgesteuerten Verwaltungen erschaffen und oktroyiert wurden.


Am 29. Mai 2008 beschlossen 21 Statusdeutsche, unter der Führung von Erhard Lorenz und im Sinne der Erfreiung Deutschlands, im Gegensatz zu allen damaligen Bewegungen oder kommissarischen Reichsregierungen, daß nur die Verfassung 1871 die richtige Verfassung ist und daß mit der Wiederbelebung des Bundesrathes (der damals tatsächliche Souverän) das Deutsche Volk wieder in der Lage sein wird, das Deutsche Reich völkerrechtlich und staatsrechtlich handlungsfähig einzurichten. Nach diesem Beschluß wurde unter der Führung des (Volks)Bundesrathes jede Maßnahme, jeder Beschluß, jedes Gesetz und jedes Dokument gemäß den wahren Gesetzen des Deutschen Reichs, letzter Änderungsstand 28. Oktober 1918, legitimiert und in Kraft gesetzt.

Zum 18. April 2018 waren die Vorbereitungen für die wahre Wiedervereinigung „Deutschland als Ganzes“ abgeschlossen. Nun muß das Deutsche Volk handeln!

Herausgegeben vom Bundespräsidium am 21. Dezember 2018

 

Und wie komme ich nun an die mir zustehende Reichs- und Staatsangehörigkeit?

1. Studiere die 13 Schritte solange, bis Du diese zweifelsfrei verstanden hast;

2. Du vertraust uns und besorgst Dir Dokumente, wie diese nur von der Deutschen Reichsdruckerei erstellt werden, damit Du im Besitz eines Dokumentes bist, das unter dem Hoheitsrecht Deines Heimatstaates herausgegeben wird;

3. Mit Erhalt meines Reichsdokumentes bin ich gemäß Personenstandsgesetz des wahren Deutschlands im Personenstandsregister registriert und bin endlich Reichs- und Staatsangehöriger. Ab diesem Zeitpunkt stehen mir wieder Rechte zu, die einem Geschädigten zustehen;

4. Bevor ich mich mit dem “System” auseinandersetze, studiere ich die Gesetze des Deutschen Reiches, denn diese gehen den Landesgesetzen (darunter fällt auch die BRD) vor, siehe Artikel 2 der Reichsverfassung.

5. Benötige ich juristische Hilfe oder eine Beratung, dann wende ich mich an ein Volks-Büro oder an die Reichsanwaltschaft unter zentrale@reichsanwalt.de