RGBl-1701131-Nr02 betreffend der Außerkraftsetzung der Gewerbesteuer im Deutschen Reich

Gesetz, betreffend der Außerkraftsetzung der Gewerbesteuer im Deutschen Reich

gegeben am 13.01.2017, im Namen des Deutschen Reiches

In Kraft gesetzt am 23.01.2017 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger
nach erfolgter Zustimmung des Volks-Bundesrathes und des Volks-Reichstages, was folgt:

Nr. 02

§ 1.

Mit Inkraftsetzung dieses Gesetzes, treten alle Gewerbesteuergesetze und Verordnungen die im Hoheitsgebiet des Deutschen Reiches angewandt wurden, außer Kraft.

§ 2.

Alle Gesetze, Verordnungen und Leistungen die mit bisherigen Gewerbesteuergesetzen rückwirkend bis zum 23. Mai 1949 angewandt und erhoben wurden, sind gegenstandslos. Daraus resultierende Rückforderungsrechte gegen den betreffenden Personenkreis, werden davon nicht berührt.

§ 3.

Dieses Gesetz tritt mit Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger in Kraft.

Reichsgesetzblatt “RGBl-1701131-Nr02-Gesetz-Ausserkraftsetzung-Gewerbesteuer” Amtsschrift

Reichsgesetzblatt “RGBl-1701131-Nr02-Gesetz-Ausserkraftsetzung-Gewerbesteuer“_D




RGBl-1701181-Nr03 betreffend der Gedenk- und Feiertage im Deutschen Reich

Gesetz, betreffend der Gedenk- und Feiertage im Deutschen Reich

gegeben am 18.01.2017, im Namen des Deutschen Reiches

In Kraft gesetzt am 23.01.2017 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger
nach erfolgter Zustimmung des Volks-Bundesrathes und des Volks-Reichstages, was folgt:

 

 

Nr. 03

Unter Beachtung der Gedenk- und Feiertage, die bis zum 28. Oktober 1918 gesetzlich festgelegt waren, wurde dieses Gesetz gegeben.

 

§ 1.

18. Januar, ist Nationalgedenktag zur Gründung des Deutschen Reiches als erster Deutscher Nationalstaat und als ewiger Bund der Deutschen Völker. An diesem Tagen gilt im gesamten Reichsgebiet die Vollmastbeflaggung.

§ 2.

13. Februar, ist Nationaltrauertag des Bomben-Holocaust zu Dresden und aller anderen Städte in Deutschland. An diesem Tag sind alle Flaggen im gesamten Reichsgebiet auf Halbmast gesetzt.

 

§ 3.

1. April, Nationalfeiertag zum Geburtstag von Otto Eduard Leopold von Bismarck-Schönhausen, Schöpfer des ewigen Bundes, des Deutschen Reiches als erster deutscher Nationalstaat mit seinen Bundesstaaten.

§ 4.

8. Mai, Volkstrauertag zum Gedenken an die Vertreibungen, die Opfer der Rheinwiesenlager, die Massenvergewaltigungen an unschuldigen Frauen und Kindern, die Massaker, Entrechtung, Internierung und den gezielten Völkermord, sowie den Tag der Gefangenschaft. An diesem Tag sind alle Flaggen im gesamten Reichsgebiet auf Halbmast gesetzt.

§ 5.

9. November, Nationalfeiertag zum Gedenken der Helden- und Soldaten, die zum Wohle und Ruhme des Deutschen Volkes, des Deutschen Reiches der deutschen Bundesstaaten, das Vaterland verteidigt und beschützt haben. An diesem Tag wird auch all Denen gedacht, die den Regimen (ab 1919) trotzten und zum Mauerfall beigetragen haben. Fällt der 9. November nicht auf einen Sonntag, dann ist dieser Tag ein nationaler Feiertag.

 

§ 6.

 

Außer den in den §§ 1 bis 5 bestimmten nationalen Feier- und Gedenktagen sind Feiertage:
1. der Neujahrstag,
2. der Karfreitag,
3. der Ostermontag,
4. der Himmelfahrtstag,
5. der Pfingstmontag,
6. der erste und der zweite Weihnachtstag.

§ 7.

 

  1. Außer den im § 6 genannten Feiertagen ist in Gemeinden mit überwiegend evangelischer Bevölkerung das Reformationsfest, in Gemeinden mit überwiegend katholischer Bevölkerung der Fronleichnamstag entsprechend dem bisherigen Brauch Feiertag.
  2. Der Staatssekretär des Innern oder die von ihm beauftragten Behörden bestimmen, in welchen Gemeinden die Voraussetzungen des Abs. 1 vorliegen.
  3. Die durch dieses Gesetz erschöpfend festgelegten Feiertage sind Fest- oder allgemeine Feiertage im Sinne reichs- oder landesrechtlicher Vorschriften.

§ 8.

 

  1. Der Staatssekretär des Innern wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Staatssekretär für Heimathwesen über den Schutz der Sonn- und Feiertage, auch rein kirchliche Feiertage, zu erlassen.
  1. Die Bestimmungen über die Gestaltung der nationalen Feiertage (§§ 1. bis 5.) erläßt der Staatssekretär für Heimathwesen im Einvernehmen mit dem Staatssekretär des Innern.

§ 9.

 

Dieses Gesetz tritt mit Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger in Kraft.

Reichsgesetzblatt “RGBl-1701181-Nr03-Gesetz-Gedenk-und-Feiertage” Amtsschrift

Reichsgesetzblatt “RGBl-1701181-Nr03-Gesetz-Gedenk-und-Feiertage“_D




RGBl-1701191-Nr04 betreffend Änderung vom Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch (EGStGB)

Änderungsgesetz, betreffend dem Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch (EGStGB)

gegeben am 21.01.2017, im Namen des Deutschen Reiches

In Kraft gesetzt am 23.01.2017 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger
nach erfolgter Zustimmung des Volks-Bundesrathes und des Volks-Reichstages, was folgt:

Nr. 04

Das Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch (EGStGB), Bundesgesetzblatt des Norddeutschen Bundes Band 1870, Nr. 16, Seite 195 – 196, wird wie folgt geändert.

§ 1.

Die Worte Norddeutsche Bund wird mit den Worten Deutsches Reich ausgetauscht.

§ 2.

Dieses Gesetz tritt mit Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger in Kraft.

Reichsgesetzblatt “RGBl-1701191-Nr04-Aenderungsgesetz-Einfuerungsgesetz-des-StGB” Amtsschrift

Reichsgesetzblatt “RGBl-1701191-Nr04-Aenderungsgesetz-Einfuerungsgesetz-des-StGB“_D




Deutsches Reichsgesetzblatt 2016

Reichsgesetzblatt des Deutschen Reiches 2016

Textdaten
<<< 2015 2017 >>>
Autor: Amtliches Werk
Titel: Reichsgesetzblatt des Deutschen Reiches
Herausgeber: Reichsamt des Innern
Erscheinungsdatum: 2016
Erscheinungsort: Berlin
Quelle:
Kurzbeschreibung: amtliches Gesetz- und Verkündungsblatt des Deutschen Reiches
Bearbeitungsstand
fertig

Inhaltsverzeichnis

Chronologische Übersicht der in Reichsgesetzblatt des Deutschen Reiches
vom Jahre 2016 enthaltenen Gesetze, Verordnungen etc.
Datum
des
Gesetzes
Inkraft
zu
Berlin
I n h a l t der Gesetze Nr.
des
RGBlatt
Nr.
vom
Gesetz
Seite
28. Dez. 2015 25. Jan. 2016 RGBl-1512281-Nr30-Allerhöchster Erlaß, betreffend die Einrichtung
des Luftfahrtamt im Deutschen Reich
1512281 30. 1
28. Dez. 2015 25. Jan. 2016 RGBl-1512282-Nr31-Allerhöchster Erlaß, betreffend die Einrichtung
des Reich-Versicherungamtes im Deutschen Reich
1512282 31. 1
28. Dez. 2015 25. Jan. 2016 RGBl-1512283-Nr32-Allerhöchster Erlaß, betreffend die Einrichtung
des Reichpresse- und Informationsamtes im Deutschen Reich
1512283 32. 1
28. Dez. 2015 25. Jan. 2016 RGBl-1512284-Nr33-Allerhöchster Erlaß, betreffend die Einrichtung
des Reichsgesundheitsamtes im Deutschen Reich
1512284 33. 1
28. Dez. 2015 25. Jan. 2016 RGBl-1512285-Nr34-Allerhöchster Erlaß, betreffend die Einrichtung
des Reichswirtschaftsamtes im Deutschen Reich
1512285 34. 1
28. Dez. 2015 25. Jan. 2016 RGBl-1512286-Nr35-Allerhöchster Erlaß, betreffend die Einrichtung
des Reichszollamtes im Deutschen Reich
1512286 35. 1
16. Jan. 2016 25. Jan. 2016 RGBl-1601161-Nr01-Verordnung, betreffend die Einberufung des Volks-Reichstages zur 57ten Tagung 1601161 01 1
16. Jan. 2016 25. Jan. 2016 RGBl-1601162-Bekanntmachung-Bekanntmachung, betreffend der Einberufung des Volks-Bundesrathes zur 82ten Tagung 1601162 1601162 1
13. Feb. 2016 03. Mrz. 2016 Reichsgesetzblatt “RGBl-1602131-Nr02-Gesetz, betreffend der Änderung
der Steuergesetze (SteuG) im Deutschen Reich
1602131 02 1
13. Feb. 2016 03. Mrz. 2016 RGBl-1602132-Nr03-Gesetz, betreffend der Außerkraftsetzung des
Einkommensteuergesetz (EsteuG) im Deutschen Reich
1602132 03 1
13. Feb. 2016 03. Mrz. 2016 RGBl-1602133-Nr04-Gesetz, betreffend der Außerkraftsetzung des
Grundsteuergesetz (GruSteuG) im Deutschen Reich
1602133 04 1
23. Feb. 2016 03. Mrz. 2016 RGBl-1602231-Nr05-Gesetz, betreffend der Versicherungspflicht
für Reichs- und Staatsangehörige in Deutschland
1602231 05 1
25. Feb. 2016 03. Mrz. 2016 RGBl-1602251-Nr06-Gesetz, betreffend der Bankenpflichten
für Reichs- und Staatsangehörige in Deutschland
1602251 06 1
27. Feb. 2016 03. Mrz. 2016 RGBl-1602271-Nr07-Verordnung, betreffend die Einberufung des Volks-Reichstages zur 58ten Tagung 1602271 07 1
27. Feb. 2016 03. Mrz. 2016 RGBl-1602272-Bekanntmachung, betreffend der Einberufung des Volks-Bundesrathes zur 83ten Tagung 1602272 1602272 1
25. Jan. 2016 03. Mrz. 2016 Verleihung der Ehren-Reichs- und Staatsangehörigkeit an Herrn Putin
01. Apr. 2016 16. Apr. 2016 RGBl-1604011-Nr08-Gesetz, betreffend die Aberkennung von
Ehrenbürgerschaften und Ehrenbürgerwürden
1604011 08 1
02. Apr. 2016 16. Apr. 2016 RGBl-1604021-Nr09-Gesetz, betreffend die Gemeinden im Rechtskreis
außerhalb der Deutschen Reichsverfassung
1604021 09 1
04. Apr. 2016 16. Apr. 2016 RGBl-1604041-Nr10-Gesetz-betreffend die Vermarktung nichtstaatlicher
Urkunden, Ausweise und Dokumenten, bzw. Urkundenfälschungen
1604041 10 1
06. Apr. 2016 16. Apr. 2016 RGBl-1604061-Nr11-Gesetz, betreffend die Durchführung des Luftverkehrs
im Luftraum des Deutschen Reiches (Überleitungsgesetz)
1604061 11 2
07. Apr. 2016 16. Apr. 2016 RGBl-1604071-Nr12-Gesetz, betreffend die Durchführung der
Straßenverkehrsordnung in Deutschlannd (Einführungsgesetz)
1604071 12 1
08. Apr. 2016 16. Apr. 2016 RGBl-1604081-Nr13-Gesetz, betreffend die Gültigkeit von Ehen für Deutsche
nach dem Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz (RuStaG)
1604081 13 1
09. Apr. 2016 16. Apr. 2016 RGBl-1604091-Nr14-Verordnung, betreffend die Einberufung des Volks-Reichstages zur 59ten Tagung 1604091 14 1
09. Apr. 2016 16. Apr. 2016 RGBl-1604092-Bekanntmachung, betreffend der Einberufung des Volks-Bundesrathes zur 84ten Tagung 1604092 1604092 1
01. Mai. 2016 09. Mai. 2016 RGBl-1605011-Nr15-Gesetz, betreffend der Festlegung des Gerichtsstandes in Deutschland 1605011 15 1
05. Mai. 2016 09. Mai. 2016 RGBl-1605051-Nr16-Gesetz-betreffend der Generalbeschlagnahme
zum Wohle und Recht des Deutschen Volkes
1605051 16 2
06. Mai. 2016 09. Mai. 2016 RGBl-1605061-Nr17-Erlass, betreffend Zutritt- und Nachrichtenverbot
für Institutionen der öffentlich Rechtlichen
1605061 17 1
07. Mai. 2016 09. Mai. 2016 RGBl-1605071-Nr18-Verordnung, betreffend der Einberufung des Volks-Reichstages zur 60ten Tagung 1605071 18 1
07. Mai. 2016 09. Mai. 2016 RGBl-1605072-Bekanntmachung, betreffend der Einberufung des Volks-Bundesrathes zur 85ten Tagung 1605072 1605072 1
29. Mai. 2016 06. Jun. 2016 RGBl-1605291-Nr19-Gesetz, betreffend Außerkraftsetzung der Straffreiheit
im Sinne von Immunitäts- und Indemnitätsvereinbarungen
1605291 19 1
04. Jun. 2016 06. Jun. 2016 RGBl-1606041-Nr20-Verordnung, betreffend der Einberufung des Volks-Reichstages zur 61ten Tagung 1606041 20 1
04. Jun. 2016 06. Jun. 2016 RGBl-1606042-Bekanntmachung, betreffend der Einberufung des Volks-Bundesrathes zur 86ten Tagung 1606042 1606042 1
28. Jun. 2016 31. Jul. 2016 RGBl-1606281-Nr21-Gesetz, betreffend die Nichtigkeit von Verfassungen und den Grundgesetzen in Deutschland und dem Deutschen Reich 1606281 21
09. Jul. 2016 31. Jul. 2016 RGBl-1607091-Nr22-Gesetz, betreffend Verfassungswidrigkeit
der Friedensverträge  1919, gemäß RGBl. Nr. 140
1607091 22 1
12. Jul. 2016 31. Jul. 2016 RGBl-1607121-Nr23-Gesetz, betreffend verfassungsfeindlicher
Organisationen im Deutschen Reich
1607121 23 1
13. Jul. 2016 31. Jul. 2016 RGBl-1607131-Nr24-Gesetz, betreffend die Befreiung von Zionismus, Nationalsozialismus und Militarismus des Deutschen Reiches 1607131 24 2
16. Jul. 2016 31. Jul. 2016 RGBl-1607161-Nr25-Verordnung, betreffend der Einberufung des Volks-Reichstages zur 62ten Tagung 1607161 25 1
16. Jul. 2016 31. Jul. 2016 RGBl-1607162-Bekanntmachung-VBR87-Einberufung 1607162 1607162 1
09. Jul. 2016 31. Jul. 2016 Reichsgesetzblatt “RaBeStTe-Verordnung-Gesetz-Nr104“_D 104 104 22
09. Jul. 2016 31. Jul. 2016 Reichsgesetzblatt “RaBeStTe-Verordnung-Kontrollratsdirektive-Nr24“_D 24 24 14
06. Aug. 2016 01. Sep. 2016 Wer hat uns legitimiert bzw. wer hat uns NICHT legitimiert
08. Aug. 2016 08. Aug. 2016 Amtliche Mitteilung zu Gemeindegründungen, Gelber Schein, Falschbeurkundungen, Verfassungsinitiativen und Täuschern entgegen der Verfassung des Deutschen  Reiches.
18. Aug. 2016 01. Sep. 2016 RGBl-1608181-Nr26-Änderungsgesetz, betreffend zu Militarismus und Nationalsozialismus 1608181 26. 2
27. Aug. 2016 01. Sep. 2016 RGBl-1608271-Nr27-Verordnung, betreffend der Einberufung des Volks-Reichstages zur 63ten Tagung 1608271 27 1
27. Aug. 2016 01. Sep. 2016 RGBl-1608272-Bekanntmachung, betreffend der Einberufung des Volks-Bundesrathes zur 88ten Tagung 1608272 1608272. 1
01. Sep. 2016 01. Sep. 2016 Die Tagungen der gesetzgebenden Verfassungsorgane am 24.09.2016
01. Sep. 2016 01. Sep. 2016 Beschlüsse und Zustimmungen, sowie Anerkennungen der Krim durch die Tagungen vom 27.08.2016
16. Sep. 2016 03. Okt. 2016 RGBl-1609191-Nr28 Erstes Bereinigungsgesetz, betreffend Reichsgesetze die gegenstandslos geworden sind 1609191 28. 2
24. Sep. 2016 03. Okt. 2016 Beschlüsse und Entscheidungen der gesetzgebenden Organe im September 2016
24. Sep. 2016 03. Okt. 2016 RGBl-1609241-Nr29-Verordnung, betreffend der Einberufung des Volks-Reichstages zur 64ten Tagung 1609241 29. 1
24. Sep. 2016 03. Okt. 2016 RGBl-1609242-Bekanntmachung, betreffend der Einberufung des Volks-Bundesrathes zur 89ten Tagung 1609242 1609242. 1
21. Okt. 2016 21. Okt. 2016 Reichsbürger werden alle genannt, die Wahrheitssuchend sind und Ihre Heimat lieben
28. Okt. 2016 02. Nov. 2016 RGBl-1610281-Nr30 Paßgesetz des Deutschen Reiches 1610281 30. 2
29. Okt. 2016 02. Nov. 2016 RGBl-1610291-Nr31-Verordnung, betreffend der Einberufung des Volks-Reichstages zur 65ten Tagung 1610291 31 1
29. Okt. 2016 02. Nov. 2016 RGBl-1610292-Bekanntmachung, betreffend der Einberufung des Volks-Bundesrathes zur 90ten Tagung 1610292 1610292. 1
06. Dez. 2016 07. Dez. 2016 Der Reisepaß des Deutschen Reiches ist mit dem 06.12.2016 erhältlich
21. Nov. 2016 09. Dez. 2016 RGBl-1611211-Nr32-Allerhöchster Erlaß, betreffend die Wiedereinrichtung
der Reichsschuldenverwaltung des Deutschen Reiches, Änderungsstand: 22. März 2018, “RGBl-1803041-Nr07-Aenderungsgesetz”
1611211 32. 1
23. Nov. 2016 09. Dez. 2016 RGBl-1611231-Nr33 Allerhöchster Erlaß, betreffend die Ausgabe von
Schatzanweisungen des Deutschen Reiches. Änderungsstand: 22. März 2018, “
RGBl-1803041-nr07-Aenderungsgesetz
1611231 33 1
26. Nov. 2016 09. Dez. 2016 RGBl-1611261-Nr34-Verordnung, betreffend der Einberufung des Volks-Reichstages zur 66ten Tagung 1611261 34. 1
26. Nov. 2016 09. Dez. 2016 RGBl-1611262-Bekanntmachung, betreffend der Einberufung des Volks-Bundesrathes zur 91ten Tagung 1611262 1611262. 1
31. Dez. 2016 01. Jan. 2017 Für 2017, viel Mut und Kraft zur tatsächlichen Wahrheit, denn diese macht uns Frei!



RGBl-1611231-Nr33 betreffend die Ausgabe von Schatzanweisungen des Deutschen Reiches

Allerhöchster Erlaß, betreffend die Ausgabe von
Schatzanweisungen des Deutschen Reiches

gegeben am 23.11.2016, im Namen des Deutschen Reiches
Änderungsstand: 28. Oktober 2021, “RGBl-RGBl-2109021-Nr11-Aenderungsgesetz

In Kraft gesetzt am 09.12.2016 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger
nach erfolgter Zustimmung des Volks-Bundesrathes und des Volks-Reichstages, was folgt:

Nr. 33

Zur Herstellung der Handlungs- und Geschäftsfähigkeit des Deutschen Reiches erlasse ich die Ausgabe von Schatzanweisungen, in Gemäßheit der Reichsschuldenordnung “RGBl-1803031-Nr06-Reichsschuldenordnung“, in einer Höhe von 5.914.800,00 Mark.

Die Auszahlungen der Dividende werden ab dem 10ten Jahr jährlich an den Inhaber in Mark ausgezahlt. Die Bewertung und Ausstellung dieser Schatzanweisung beginnt nachdem der festgelegte Gegenwert durch die Reichsschuldenverwaltung verbucht bzw. in Empfang genommen wurde, die Umrechnung richtet sich nach dem Goldstandard. Dem Inhaber steht ein Kündigungsrecht gegenüber dem Staat erst ab dem 20ten Jahr zu. Die Werte der Staatsanleihen sind auf volle Beträge wie 50, 100, 200, 500 und 1000 Mark festgelegt.

Dieser Erlaß tritt mit der Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger in Kraft.

Hier sehen Sie die Urkunde der Reichsschatzanweisung

Reichsgesetzblatt “RGBl-1611231-Nr33-Erlass-Ausgabe-von-Reichsschatzanweisungen” Amtsschrift

Reichsgesetzblatt “RGBl-1611231-Nr33-Erlass-Ausgabe-von-Reichsschatzanweisungen“_D




RGBl-1611211-Nr32 Wiedereinrichtung der Reichsschuldenverwaltung des Deutschen Reiches

Allerhöchster Erlaß, betreffend die Wiedereinrichtung
der Reichsschuldenverwaltung des Deutschen Reiches

gegeben am 21.11.2016, im Namen des Deutschen Reiches
Änderungsstand: 22. März 2018, “RGBl-1803041-Nr07-Aenderungsgesetz

In Kraft gesetzt am 09.12.2016 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger
nach erfolgter Zustimmung des Volks-Bundesrathes und des Volks-Reichstages, was folgt:

Nr. 32

Für die Zwecke der Beschaffung von Liquiditätsmitteln zur Wiedereinrichtung der Handlungs- und Geschäftsfähigkeit des Deutschen Reiches, wird erneut die Reichsschuldenverwaltung eingerichtet.

Die Leitung dieser Behörde untersteht direkt dem Reichskanzler, die Überwachung erfolgt durch eine Reichsschuldenkommission.

Die einzelnen Aufgaben der Reichsschuldenverwaltung bestimmt der Reichskanzler und der Staatssekretär im Reichsschatzamt. Er bestimmt auch im Einvernehmen mit den beteiligten Behörden des Deutschen Reiches und seiner Bundesstaaten die Aufgaben, die aus deren Verwaltungsbereich auf diese Verwaltung übergehen, und zwar auch dann, wenn hierdurch der Amtsbereich der betroffenen Ämter in den Grundzügen berührt wird.

Alles weitere regelt die Reichsschuldenordnung “RGBl-1803031-Nr06-Reichsschuldenordnung“.

Dieser Erlaß tritt mit der Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger in Kraft.

Reichsgesetzblatt “RGBl-1611211-Nr32-Erlass-Einrichtung-Reichsschuldenverwaltung” Amtsschrift

Reichsgesetzblatt “RGBl-1611211-Nr32-Erlass-Einrichtung-Reichsschuldenverwaltung“_D




RGBl-1610281-Nr30 Paßgesetz des Deutschen Reiches

Paßgesetz des Deutschen Reiches

gegeben am 28.10.2016, im Namen des Deutschen Reiches

In Kraft gesetzt am 02.11.2016 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger
nach erfolgter Zustimmung des Volks-Bundesrathes und des Volks-Reichstages, was folgt:

Nr. 31

§ 1.

Reichs- und Staatsangehörige gemäß dem Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz vom 22. Juli 1913, benötigen zum Ausgang aus dem Reichsgebiet, zur Rückkehr in dasselbe einen Reisepaß, dem der Besitz eines Reichs-Personenausweises gemäß dem „RGBl-1410081-Nr32-Gesetz-Ausweispflicht“ vorgeschrieben ist. Für den Aufenthalt und zu Reisen innerhalb des Reichsgebietes bedarf es keines Reisepasses.

§ 2.

Das Reichsamt des Innern kann durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Volks-Bundesrathes andere amtliche Ausweise oder Pässe einführen oder zulassen, die Ausführung des Reisepasses den internationalen Vorschriften anpassen und Reichs- und Staatsangehörige in besonderen Fällen sowie im Verkehr mit einzelnen ausländischen Staaten von der Paßpflicht befreien.

Der Reisepaß ist zehn Jahre gültig und unterliegt dem Schutze und den Gesetzen des Deutschen Reiches.

§ 3.

Ausländer und neu hinzuziehende Personen benötigen für den Zugang in das Reichsgebiet oder Ausgang aus dem Reichsgebiet einen Reisepaß, der jeweils zuständigen Behörde.

§ 4.

Reichs- und Staatsangehörige und Ausländer sind verpflichtet,  sich auf amtliches Erfordern über ihre Person genügend auszuweisen.

§ 5.

Die Erteilung von Pässen an Reichs- und Staatsangehörige erfolgt durch:
1. Reichsamt des Innern und seine verantwortlichen Behörden;
2. Die Konsuln des Deutschen Reiches oder der Bundesstaaten.

Zur Erteilung von Auslandspässen und sonstigen Reisepapieren sind alle Behörden befugt, welche nach den im Deutschen Reich oder in den einzelnen Bundesstaaten geltenden Bestimmungen diese Befugnisse haben.

§ 6.

Eine Paßversagung oder eine Paßentziehung tritt ein, wenn die innere oder äußere Sicherheit oder sonstige Belange des Deutschen Reiches gefährdet sind und die Gefahr besteht, daß eine Person sich der Strafverfolgung oder Strafvollstreckung  entziehen könnte.

§ 7.

In Ermangelung landesgesetzlicher Behörden der Bundesstaaten oder deren Provinzen und Bezirken, tritt an dessen Stelle das Reichsamt des Innern, bei Notwendigkeit in Abstimmung mit dem Reichsamt des Äußeren und dessen dafür verantwortlichen Behörden.

Herstellung und der Vertrieb der Reisepässe obliegt ausschließlich der Deutschen Reichsdruckerei.

Der Datenschutz obliegt in der Verantwortung des Reichsamtes des Innern und seinen verantwortlichen Behörden.

§ 8.

Alle Vorschriften, welche diesem Gesetz entgegenstehen, treten außer Kraft, so auch das Gesetz über das Paßwesen vom 12. Oktober 1867. Dies berührt jedoch nicht die Bestimmungen über Zwangspässe sowie über die Kontrolle neu zuziehender Personen und der Ausländer an ihrem Aufenthaltsorte innerhalb des Deutschen Reiches.
Zu letzterem Zwecke dürfen indessen Aufenthaltsdokumente weder eingeführt, noch wo sie bestehen, beibehalten werden.

§ 9.

Dieses Gesetz tritt mit Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger in Kraft.

Reichsgesetzblatt “RGBl-1610281-Nr30-Passgesetz” Amtsschrift

Reichsgesetzblatt “RGBl-1610281-Nr30-Passgesetz“_D

Wir möchten an dieser Stelle auch auf das Ausweisgesetz hinweisen, denn im Deutschen Reiche gilt die Ausweispflicht durch einen Reichs-Personenausweis:
https://reichsgesetzblatt.justitia-deutschland.org/rgbl-1410081-nr32-gesetz-ausweispflicht-ausweisegesetz/




RGBl-1609191-Nr28 Erstes Bereinigungsgesetz, betreffend Reichsgesetze die gegenstandslos geworden sind

Erstes Bereinigungsgesetz, betreffend Reichsgesetze die gegenstandslos geworden sind

gegeben am 16.09.2016, im Namen des Deutschen Reiches

In Kraft gesetzt am 03.10.2016 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger
nach erfolgter Zustimmung des Volks-Bundesrathes und des Volks-Reichstages, was folgt:

Nr. 28

In nachfolgenden Gesetzen werden die Sonderrechte für Landesherren und der Fürstlichen Familie Hohenzollern den Rechten des Deutschen Volk gleichgestellt und weitere Gesetze ersatzlos gestrichen.

Artikel 1.

Das Einführungsgesetz des Gerichtsverfassungsgesetz zum Stand 07. Februar 1877 wird wie folgt geändert:

1. Der § 5. wird als gegenstandslos gestrichen

Artikel 2.

Das Einführungsgesetz des Bürgerlichen Gesetzbuches zum Stand 18. August 1896 wird wie folgt geändert:

  1. Der Artikel 57. wird als gegenstandslos gestrichen
  2. Der Artikel 58. wird  als gegenstandslos gestrichen
  3. Die Artikel 153.  bis Artikel 156. werden als gegenstandslos gestrichen
  4. Die Artikel 158.  bis Artikel 162. werden als gegenstandslos gestrichen
  5. Die Artikel 204. und Artikel 205. werden als gegenstandslos gestrichen

6. Der Artikel 211. wird  als gegenstandslos gestrichen

Artikel 3.

Das Einführungsgesetz der Civilprozeßordnung (Zivilprozeßordnung) zum Stand 30. Januar 1877 wird wie folgt geändert:

1. Der § 5. wird als gegenstandslos gestrichen

Artikel 4.

Die Civilprozeßordnung (Zivilprozeßordnung) zum Stand 19. Februar 1877 wird wie folgt geändert:

  1. Der Absatz 2 des § 196. wird ersatzlos gestrichen
  2. Der Absatz 2 des § 340. wird ersatzlos gestrichen
  3. Der Absatz 2 des § 441. wird ersatzlos gestrichen4. Der Absatz 2 des § 444. wird ersatzlos gestrichen

Artikel 5.

Das Einführungsgesetz der Strafprozeßordnung zum Stand 01. Februar 1877 wird wie folgt geändert:

  1. Der § 4. wird als gegenstandslos gestrichen

Artikel 6.

Die Strafprozeßordnung zum Stand 01. Februar 1877 wird wie folgt geändert:

1. Der § 71. wird als gegenstandslos gestrichen

Artikel 7.

Das Personenstandsgesetz zum Stand 06. Februar 1875, Änderungsstand 18.08.1896 wird wie folgt geändert:

  1. Der § 72. wird als gegenstandslos gestrichen

Artikel 8.

Dieses Gesetz tritt mit Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger in Kraft.

Reichsgesetzblatt “RGBl-1609191-Nr28-Erstes-Bereinigungsgesetz-der-Reichsgesetze” Amtsschrift

Reichsgesetzblatt “RGBl-1609191-Nr28-Erstes-Bereinigungsgesetz-der-Reichsgesetze“_D

Beiblatt zum ersten Bereinigungsgesetz-RGBl-1609181-Nr28




Verordnungen des RaBeStTe-Amtes zur Entnazifizierung des Deutschen Reiches

RaBeStTe-Verordnung-Gesetz-Nr104

gegeben am 09.07.2016, im Namen des Deutschen Reiches

In Kraft gesetzt am 31.07.2016 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger
nach erfolgter Zustimmung des Volks-Bundesrathes und des Volks-Reichstages, was folgt:

Reichsgesetzblatt “RaBeStTe-Verordnung-Gesetz-Nr104“_D

…………………….

RaBeStTe-Verordnung-Kontrollratsdirektive-Nr24

gegeben am 09.07.2016, im Namen des Deutschen Reiches

In Kraft gesetzt am 31.07.2016 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger
nach erfolgter Zustimmung des Volks-Bundesrathes und des Volks-Reichstages, was folgt:

Reichsgesetzblatt “RaBeStTe-Verordnung-Kontrollratsdirektive-Nr24“_D




RGBl-1608181-Nr26 betreffend Änderung zu Militarismus und Nationalsozialismus

Änderungsgesetz, betreffend zu Militarismus und Nationalsozialismus

gegeben am 18.08.2016, im Namen des Deutschen Reiches

In Kraft gesetzt am 01.09.2016 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger
nach erfolgter Zustimmung des Volks-Bundesrathes und des Volks-Reichstages, was folgt:

Nr. 26

Das Reichsgesetzblatt RGBl-1607131-Nr24 mit dem Wortlaut „Gesetz betreffend Militarismus Nationalsozialismus“ als Gesetzblatt RGBl-1607131-Nr24-Gesetz-Gegen-Militarismus-Nationalsozialismus veröffentlicht, wird wie folgt geändert und ergänzt.

§ 1.

Der Wortlaut des Gesetzes wird geändert.
Wortlaut alt: „RGBl-1607131-Nr24-Gesetz, betreffend Militarismus und Nationalsozialismus“

Wortlaut neu:  Gesetz, betreffend die Befreiung von Zionismus, Nationalsozialismus und Militarismus des Deutschen Reiches.

§ 2.

Der § 1. des „RGBl-1607131-Nr24-Gesetz-………….“ wird im ersten Satz vor Nationalsozialismus mit dem Wort Zionismus ergänzt.

§ 3.

Der § 2. des „RGBl-1607131-Nr24-Gesetz-………….“ wird im zweiten Satzteil des ersten Satzes nach dem ersten das, mit den Worten durch uns angepasste  …..und die durch uns angepasste  ergänzt.

§ 4.

Der § 3. des „RGBl-1607131-Nr24-Gesetz-………….“ erhält folgenden neuen Inhalt.

Alle Vorschriften die zur Befreiung von Militarismus und Nationalsozialismus in Anwendung gebracht werden, beinhalten auch die Befreiung vom Zionismus und  Nationalzionismus.

§ 5.

Der neue § 4. des „RGBl-1607131-Nr24-Gesetz-………….“ wird wie folgt festgelegt.

Alle Bestrebungen, Aktivitäten, Maßnahmen und Unterminierungen jedweder Art so auch die Verherrlichung bzw. Anerkennung der Grenzen vom 31.12.1937, ungeachtet der persönlichen Verhältnisse, der Religion, der Volksanschauung, der Abstammung, der Staatenlosigkeit oder Staatsangehörigkeit, wird als verfassungsfeindlich und hochverräterisch eingestuft und strafrechtlich verfolgt.

§ 6.

Der neue § 5. des „RGBl-1607131-Nr24-Gesetz-………….“ erhält den Wortlaut.

Dieses Gesetz tritt mit Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger in Kraft.

§ 7.

Dieses Gesetz tritt mit Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger in Kraft.

Reichsgesetzblatt “RGBl-1608181-Nr26-Aenderungsgesetz-zu-Militarismus-Nationalsozialismus” Amtsschrift

Reichsgesetzblatt “RGBl-1608181-Nr26-Aenderungsgesetz-zu-Militarismus-Nationalsozialismus“_D