Beschlüsse der 111ten Tagung des Bundesrathes Juli 2020

Rechtskräftige Beschlüsse durch Veröffentlichung am 25ten Tag des 7ten Monats im Jahre 2020.

Der Bundesrath setzt sich aktuell aus
  9 aktive Bevollmächtigte zusammen, von 72 möglichen Bevollmächtigten;
/
31 dauerhaft geführte Bevollmächtigte;
198 mittelfristig mitwirkend als Bevollmächtigte;
229 bisher mitwirkenden Bevollmächtigte.


Folgenden Staatssektretären wurde die Ernennung bestätigt
(Die Namen werden zum Schutz der Personen noch nicht veröffentlicht)
Staatssekretär des Innern, seit 02.07.2011;
Direktor der Reichsdruckerei, seit 02.07.2011;
Staatssekretärin im Reichsamt für Geisteswissenschaften, seit 16.07.2011;
Präsidialsenat, seit 22.10.2011;
Präsidialsenat des Volks-Reichstages, seit 16.04.2016;
Botschafter des Deutschen Reiches in Rußland; seit 01.09.2016;
Staatssekretär im Reichsimmobilienregulierungsamt, seit 18.02.2017;
Unterstaatssekretär im Reichsverkehrsamt, seit 18.02.2017;
Direktor im Reichspolizeiamt, seit 19.08.2017;

Ernennung folgender Staatssektretäre mit der 111ten Tagung
(Die Namen werden zum Schutz der Personen noch nicht veröffentlicht)
Staatssekretär im Reichswirtschaftsamt, ab 12.07.2020;
Staatssekretär für Heimathwesen, ab 12.07.2020;
Staatssektreät im Reichsjustizamt, ab 12.07.2020 – persönlich überreicht am 25.07.2020.


Der Volks-Reichstag setzt sich aktuell aus
 24 aktive Delegierte zusammen, von 580 möglichen Delegierten;
/
191 dauerhaft geführte Delegierte;
269 mittelfristig mitwirkend als Delegierte;
460 gesamt mitwirkende Delegierte.

Bestätigt und veröffentlicht durch das Bundespräsidium, Stand 13.08.2020.




RGBl-2007071 Bekanntmachung Einberufung 111te Tagung des Bundesrathes

Bekanntmachung, betreffend die Einberufung des
Bundesrathes zur 111ten Tagung

einberufen am 07.07.2020, im Namen des Deutschen Reiches

In Kraft getreten am 07.07.2020 nach erfolgter Zustimmung
des Bundesrathes gemäß Hausordnung, was folgt:

Gemäß Artikel 14 der Reichsverfassung hat sich der Bundesrath bis spätestens zum 12. Juli des Jahres 2020 berufen, zusammenzutreten. Zu diesem Zwecke ist der Staatssekretär des Innern beauftragt alle nötigen Vorbereitungen zu treffen.

Berlin, den 07. Juli 2020

Reichsgesetzblatt “RGBl-2007071-Bekanntmachung-BR111-Einberufung” Amtsschrift

Reichsgesetzblatt “RGBl-2007071-Bekanntmachung-BR111-Einberufung”_D

Amtsschrift ist Frakturschrift: die Sie hier finden: FRAKTUR.TTF – diese bitte in den Ordner Windows/Fonts kopieren – Schrift wird installiert

Hinweis zu bisherigen Einberufungen: Alle Bekanntmachungen des Bundesrathes bzw. Volks-Bundesrathes, wurde bisher nur unter folgender Adresse veröffentlicht: https://deutscher-reichsanzeiger.de/amtsblatt/




Re-Evolution – „Reset“ Zurücksetzung Deutschlands auf den Stand 28. Oktober 1918

Re-Evolution – „Reset“ Zurücksetzung Deutschlands auf den Stand 28. Oktober 1918  

Natürlich darf sich Preußen wieder neu als teilsouveräner Bundesstaat des Deutschen Reiches einrichten, aber bitteschön nach Recht und Gesetz des Deutschen Reiches. Alles andere ist eine Kriegserklärung gegen das Deutsche Reich und zugleich die Aufrechterhaltung eines sich selbst aufgegebenen Bundesstaates.

Die Einheit Deutschland ist dann vollendet, wenn alle durch das Versailler Diktat abgetretenen Gebiete wieder zu Deutschland gehören, dies trifft auch zu, wenn Preußen als Bundesstaat nicht mehr handlungs- und geschäftsfähig wird.

Bitte einfach die gesamten Besatzungsgesetze inklusive dem Versailler Diktat lesen und verstehen.

Begreift endlich, daß alles für die notwendigen Friedensverträge seit 2018 vorbereitet ist. Es mangelt nur noch daran, daß die Reichsbürger, Täuscher und illegale Bewegungen Deutschlands, endlich die einzig wahre Verfassung (1871) annehmen, Ruhe geben oder noch besser, sich den beiden Verfassungsorganen anschließen. Solange dies nicht geschieht, führen die Preußen, Sachsen, Zionisten und Reichsbürger mit den tatsächlichen Reichs- und Staatsangehörigen und dem Deutschen Reich einen Bürgerkrieg der Fehldeutungen, Verleumdungen, Diffamierungen und des Hochverrats.

Unser Schicksal liegt weiterhin in unserer Hand, auch wenn wir dazu die Hilfe der Alliierten benötigen?

Seit dem Jahr 2008 hat sich das Feindbild neu definiert. Der wahre Feind der Deutschen ist der Deutsche selbst und seine Parteien. Die Systemkrise “Corona“ stellt sich immer mehr als Chance dar, in der sich die Deutschen auf Werte besinnen dürfen, die alle bisher unüberwindbaren Werte in Frage stellen. Das alte Preußen und die Hohenzollern haben mit sich selbst und ihrer Wahrheit genug aufzuarbeiten und es wäre eventuell der Exitus des Nationalstaat Deutschlands, wenn wir das Haus Hohenzollern ungeprüft zum Deutschen Kaiser berufen würde, der gemäß Verfassung nur ein Name (Völkerrechtssubjekt) ist.  Es widerspricht dem Sinn des „ewigen Bundes“ und der Einheit Deutschlands, wenn Preußen seine alte Übermacht erhalten würde oder noch dramatischer, dieser Bund sich wieder auflöste. Durch die Verfassungsänderung zum 28.10.1918 wurde aus der konstitutionellen eine parlamentarische Monarchie, die den Monarchen nur noch als Repräsentanten mit Sonderrechten führt. Da der alte Adel nachweislich versagt hat, seine Völker und deren Heimatrechte zu schützen, muß dieser einer sehr genauen Prüfung  und einer Entnazifizierung  unterzogen werden.

WIR vom Bundesrath und Volks-Reichstag sind die „Re-Evolution von unten“ aus dem Deutschen Volk der Reichs- und Staatsangehörigen; WIR sind das geschäftsfähige Deutsche Volk, das sich über viele Jahre für das wahre Heimatrecht eingesetzt hat; WIR sind der Fels in der Brandung, der den aufrechten Gang praktiziert und unser Reich erhalten hat;  WIR sind die Deutschen, die sich mit dem ersten Schritt an die Vollverfassung und Gesetze des einzig wahren Deutschen Reiches gehalten haben.

Als die Erkenntnis vorhanden war, mit welchem Gesetz aus dem wahren Deutschen Reich, eine Parteien- und Zionistenrepublik geschaffen wurde, wußten WIR, wie die Einheit Deutschlands und die Wiederherstellung des Deutschen Reiches, besatzungsrechtlich, völkerrechtlich und staatsrechtlich vollzogen werden kann.

Die nachfolgenden Gesetze und weitaus mehr Gesetze sind, aus dieser Erkenntnis entstanden und wurden gemäß der Deutschen Reichsverfassung (1871) in Kraft gesetzt. Somit haben wir einen „Reset“ bzw. die Zurücksetzung aus dem Sklavenstatus in den Souveränitätsstatus durchgeführt.

Sobald die wahren Verräter, Reichsbürger und die „ORK“ unserer Einheit nicht durch historisch gewachsene Fehldeutungen stören, kann der Frieden kommen und das gegebenenfalls auch ohne Kaiser, Könige und Tribunen.

Wer der deutschen Sprache noch mächtig ist, der lese Artikel 11 der Deutschen Reichsverfassung:
https://www.verfassung-deutschland.de/1918#Artikel11
Zitatanfang: „Das Präsidium des Bundes steht dem Könige von Preußen zu, welcher den Namen Deutscher Kaiser führt…….“ Zitatende. So war der damalige Kaiser das Bundespräsidium, das ab dem 28. Oktober 1918 nun auch die Zustimmung des Parlament (für z.B. Friedensverträge oder Kriegserklärungen) benötigte.

1. Der wahre und nie durch Zwang aufgelöste Bundessouverän, war seit 1867, bzw. 1871 bis 1919 der Bundesrath, der ab dem 29. Mai 2008 als Volks-Bundesrath wieder reaktiviert wurde.
https://www.bundesrath.de
siehe hierzu auch die Deutsche Reichsverfassung:
https://www.verfassung-deutschland.de/1918#Artikel5
https://www.verfassung-deutschland.de/1918#Artikel6
https://www.verfassung-deutschland.de/1918#Artikel7

2. Das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz „RuStaG 1913“ das mit Inkrafttreten das „BuStaG 1870“ abgelöst hat, war nie außer Kraft und wurde bisher (unbewußt) von den Deutschen „freiwillig“ abgelehnt:
https://reichsgesetzblatt.justitia-deutschland.org/rustag-1913/

3. Nur Reichs- und Staatsangehörige können bei den Verfassungsorganen, in Ämtern und bei Wahlen mitwirken. Gemäß Gesetz sind alle Adeligen (auch Prinz Georg) nur „Deutsch“ aber noch nicht Reichs- und Staatsangehörige. Es nutzt auch nichts, wenn sie sich selbst die Bundesstaatsangehörigkeit ausstellen. Leicht erklärt durch das Personenstandgesetz aus dem Jahr 1875-1896:
https://reichsgesetzblatt.justitia-deutschland.org/personenstandsgesetz-1875-stand-18-08-1886/

Die Täuscher, Bewegungen und Reichsbürger unter den Patrioten sind auch nur „Deutsch“ da die einzig legitimen Urkunden und Rechte in Artikel 4 der Deutschen Reichsverfassung gesetzlich   vorgegeben sind.
https://www.verfassung-deutschland.de/1918#Artikel4

4. Stufe 1; „Reset“ „Re-Evolution von unten“ Gesetz Zurücksetzung in den Souveränitätsstatus:
https://reichsgesetzblatt.justitia-deutschland.org/rgbl-1005232-nr7-uebergangsgesetz-zur-wiederherstellung-der-handlungsfaehigkeit-des-deutschen-reiches/

5. Stufe 2; Gesetz zur Neueinrichtung des Deutschen Reiches:
https://reichsgesetzblatt.justitia-deutschland.org/rgbl-1106011-nr07-gesetz-neuaufbau-des-deutschen-reiches/

6. Stufe 3; Friedensvertragliche Regelung, Ende des Kriegszustandes:
https://reichsgesetzblatt.justitia-deutschland.org/rgbl-1106013-nr09-verordnung-kriegszustand-ende/

7. Stufe 4; Gemeindeverfassung, Reichsgemeindeverfassung:
https://reichsgesetzblatt.justitia-deutschland.org/rgbl-1306062-nr21-gemeindeverfassung/

8. Stufe 5; Gesetz Verbot von Kriegsaktivitäten auf Deutschem Boden:
https://reichsgesetzblatt.justitia-deutschland.org/rgbl-1404111-nr13-verbot-von-kriegsaktivitaeten-nie-wieder-krieg-von-deutschem-boden-alliierten/

9. Stufe 6; Gesetz Wiederherstellung der Bundesstaaten:
https://reichsgesetzblatt.justitia-deutschland.org/bundesstaaten-wiederherstellen/
9. Stufe 7; Deutschösterreich ist ein Bundesstaat des Deutschen Reichs:
https://reichsgesetzblatt.justitia-deutschland.org/rgbl-1908081-nr03-gesetz-betreffend-die-wiederherstellung-der-republik-deutschoesterreich/

Verantwortlich für diesen Bericht und veröffentlicht am 16. April 2020,
zeichnet sich das Reichs- und Bundespräsidium und das Reichsamt des Innern.




Legitimation des Deutschen Volkes und seines Heimatstaates

Legitimation der institutionalisierten Reichsorgane, deren Gesetze und Dokumente.

Die Deutschen werden wie die angewandten Gesetze es vorschreiben, als „Staatenlos“ geführt, da sie sich für das Vereinigte Wirtschaftgebiet entschieden haben. Dies betrifft auch alle Bewegungen, Gemeindegründern und Gruppierungen die als Reichsbürger eingestuft werden, zu. Der Gelbe Schein und die Ausweise der Reichsbürger sowie der BRD sind Urkundenfälschungen und helfen dem Mangel, „im Besitz einer Staatsangehörigkeit zu sein“, NICHT ab.

Gemäß der Deutschen Reichsverfassung http://verfassung-deutschland.de sind die beiden gesetzgebenden Organe „Bundesrath“ und „Volks-Reichstag“ nicht nur für die Überwachung und Einhaltung der staatlichen Ordnung verantwortlich, sondern auch für Gesetze und auch die Herstellung der Handlungsfähigkeit des Deutschen Reiches.

Beide Verfassungsorgane haben die Körperschaft Deutsche Reichsdruckerei sowie alle von ihr angefertigten und ausgegebenen Dokumente, in öffentlich einberufenen Tagungen, genehmigt und legitimiert.

Seit dem Jahr 1919, gab es auf deutschem Boden zu keiner Zeit gleichzeitig beide Verfassungsorgane (Bundesrath und Reichstag) und dies bis in das Jahr 2009. Erst am 23. Mai 2009 wurde das Parlament als Volks-Reichstag durch den Bundesrath (vor dem Reichstag in Berlin) proklamiert und nachfolgende per Gesetzblatt reaktiviert.

Hier die Kurzerklärung, wer uns NICHT legitimiert hat: Als souverän denkende und handelnde Deutsche, legen wir keinen Wert auf Genehmigungen und Legitimationen durch BRD-Personal, Reichsbürger, nichtdeutsche Organisationen wie die UN, EU oder die Alliierten, geschweige denn die „Bonner BRDDDRdvD“ oder deren nichtstaatliche Unternehmungen.

Wir legitimieren uns durch die offenkundige Anwendung und Durchführung unserer Deutschen Reichserfassung, seit dem 29. Mai 2008!

Es darf jedem Deutschen klar sein, daß die Souveränität des Deutschen Reiches NUR durch souveräne Entscheidungen, Handlungen und die Anwendung der souveränen Gesetze durch das Deutsche Volk erfolgen kann. Der „Bundesrath“ und der „Volks-Reichstag“ haben sich das ab 2008 auf die Nationalflagge geschrieben und juristisch korrekt eine hervorragende Situation für das Deutsche Volks geschaffen, die es nun gilt umzusetzen. Sehen Sie hierzu unsere bisher zusätzlich in Kraft gesetzten Gesetze hier im Amtsblatt: http://www.deutscher-reichsanzeiger.de und auch die veröffentlichten Reichsgesetze, die zwingend anzuwenden sind, damit wir uns von allen Fremdverwaltungen und feindlich gesinnten Bewegungen, Parteien und Reichsbürger verabschieden können.


Welche Verfassung geht dem BRDrecht vor?

Die Veröffentlichungen eines Bundesgesetzblattes der BRD im Internet sowie das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz – und der Bundesanzeiger Verlag sind nichts anderes als Täuschung im Rechtsverkehr, denn Reichsgesetze sind gemäß der konkurrierenden Gesetzgebung vorrangig und immer als den übergeordneten Rechtskreis zu verstehen.

http://verfassung-deutschland.de#Artikel2

(Reichsgesetze gehen den Landesgesetzen vor, die BRD und Ihre Unternehmungen können gemäß dem Teilgebietsanspruch und der fehlenden Souveränität höchstens auf der Ebene der Landgesetze handeln.)

http://de.wikipedia.org/wiki/Konkurrierende_Gesetzgebung

Das GG des BRD beruft sich durch das Bundesverfassungsgericht auf die Weimarer Verfassung von 1919, auch wenn sie das abstreitet.

Zitat aus dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Artikel 140: „Die Bestimmungen der Artikel 136, 137, 138, 139 und 141 der deutschen Verfassung vom 11. August 1919 sind Bestandteil dieses Grundgesetzes. Querverweise dazu: Urteil:1. Das Deutsche Reich existiert fort siehe Urteil des BVerfGE 2, 266 [277]; 3, 288 [319 f.]; 5, 85 [126]; 6, 309 [336, 363] 3.Gesetze ohne Geltungsbereich besitzen keine Gültigkeit und Rechtskraft. (vgl. BverwGE 17, 192=DVBI 1964, 147) (BverGE 3, 288(319f.):6, 309 (338,363)) 

Die Weimarer Verfassung war nie vom freien Deutschen Volk beschlossen und gegeben, sondern diente nur den Plänen der Weltzionisten.

Das GG besagt aber auch:
Artikel 31
des GG: „Bundesrecht bricht Landesrecht
Frage: Wer ist der Bund, der das Bundesrecht hat?

Diese Weimarer Verfassung besagt:
Artikel 13 der Weimarer Verfassung: „Reichsrecht bricht Landesrecht“
Frage: Welches Reichrecht bricht hier was?

Die Weimarer Verfassung war nie vom freien Deutschen Volk beschlossen und gegeben, sondern diente nur den Plänen der Weltzionisten.



Die einzig wahre und nie außer Kraft gesetzte Verfassung Deutschlands besagt:

Artikel 2 der Verfassung Deutschland:  „……..daß die Reichsgesetze den Landesgesetzen vorgehen…….“.

Wenn also das Reich ein Gesetz wie z.B § 203 StGB in Kraft gesetzt hat, dann kann die BRD, da sie im Geltungsbereich des Deutschen Reiches handelt nicht einen gleichnamigen § 203 StGB mit anderem Text anwenden. Hier steht eindeutig Reichsrecht vor BRD-Recht.

Wäre die Weimarer Verfassung z.B. die richtige Verfassung, dann hätten wir die gleiche Situation, da die WRV in Artikel 178 Absatz 2 folgendes in Kraft hält. Zitatanfang: „Die übrigen Gesetze und Verordnungen des Reichs bleiben in Kraft,…Zitatende.  So wird mit Artikel 13 der WRV den damaligen Kaiserreichsgesetzen das Vorrecht erteilt.

Artikel 4 Absatz 1 der Verfassung Deutschlands, Zitatanfang: „Der Beaufsichtigung Seitens des Reichs und der Gesetzgebung desselben unterliegen die nachstehenden Angelegenheiten:“ aber lesen Sie selbst …….  Zitatende


Übertragen wir diese Erkenntnis nun auf Staatsangehörigkeitsausweis, (bei der BRD der Gelbe Schein), dann darf doch verstanden werden, daß Urkunden und Ausweise des Deutschen Reiches, den Ausweisen und Urkunden eines Bundes und seiner Ländern, vorgehen.

Es darf verstanden werden, daß die „BRD-Behörden“ keine Urkunden und Ausweise im Rechtskreis von „Deutschland als Ganzes“ (Grenzen 31.07.1914) ausstellen können und auch dafür NICHT legitimiert sind. Dies ist auch sehr leicht festzustellen durch die Verwendung des sogenannten Bundesadlers der absolut identisch mit den Adler der Weimarer Zionisten-Republik ist.

Dies wird noch bekräftigt, durch Artikel 4, Absatz 1. und  12. der Verfassung Deutschlands; Absatz 1 Zitatanfang:

die Bestimmungen über Freizügigkeit, Heimaths- und Niederlassungs-Verhältnisse, Staatsbürgerrecht, Paßwesen und Fremdenpolizei und über den Gewerbebetrieb, einschließlich des Versicherungswesens, soweit die Gegenstände nicht schon durch den Artikel 3 dieser Verfassung erledigt sind,….

Zitatende

Absatz 12: Zitatanfang:

sowie über die Beglaubigung von öffentlichen Urkunden;

Zitatende

Es darf verstanden werden, daß nur die Ausweise und Dokumente nach Reichs- und Bundesstaatsrecht ausgestellt werden können, die unter http://reichsdruckerei.de und http://deutsche-reichsdruckerei.de zu finden sind.

Sie müssen sich nicht wundern wenn die aktuellen Sicherheitskräfte (POLIZEI) keine Ordnung schaffen können, da sie ständig von Staatenlosen, Reichsbürgern, Patrioten, Parteien, Bewegungen, Religionsgruppen, Gemeindegründer, Freistaatgründern, Demos und Geschichtsfälschern mißbraucht und getäuscht wird. Wenn eine staatenlose Person die POLIZEI in Frage stellt, braucht sie sich nicht wundern, wenn sie auch wie eine rechtlose Person behandelt wird, denn Staatenlosigkeit bedeutet gemäß angewandten Gesetzen auch Rechtlosigkeit.

Auch hier darf verstanden werden, daß nicht die BRD gegen die Verfassung und Gesetze des Deutschen Reichs verstößt, sondern die oben genannten Gruppierungen, allen voran die Reichsbürgerszene. Die die BRD als Verräter und Betrüger tituliert, aber selbst gegen die Verfassung und die Gesetze Deutschlands und des Deutschen Reiches verstößt.

Wie soll es jemals zu einer Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands kommen, wenn 99% der Reichsbewegungen, Reichsbürger und Patrioten es ablehnen, die eingerichteten institutionalisierten Organe anzuerkennen. Persönliche Befindlichkeiten haben bei so einer wichtigen und weltpolitischen Aufgabe nichts verloren, es gelten folgende deutsche Werte: Unbestechlichkeit, Ehrlichkeit, Mut zur Verantwortung und korrekten Handlung, Treue zur Verfassung und den wahren Reichsgesetzen, Treue zum Deutschen Volk und der deutschen Heimat.


Völkerrechtssubjekt ist das „Deutsche Reich“
Völkerrechtsobjekt ist der „Nationalstaat Deutschland“

Berlin: (hib/AHE) Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung festgestellt, dass das Völkerrechtssubjekt „Deutsches Reich“ nicht untergegangen und die Bundesrepublik Deutschland nicht sein Rechtsnachfolger, sondern mit ihm als Völkerrechtssubjekt identisch ist.(diese Aussage ist Falsch da die echte Grenzgebung 1914 ist) Darauf verweist die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/5178) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke zum Potsdamer Abkommen von 1945 (18/5033). Die Abgeordneten hatten sich unter anderem nach der „These von der Fortexistenz des Deutschen Reiches“ erkundigt und gefragt, ob die Bundesregierung diese als öffentlich als unhaltbar zurückweisen werde, „damit diese Behauptung nicht von Neonazis und der so genannten Reichsbürgerbewegung für ihren Gebietsrevisionismus gegenüber den EU-Nachbarländern instrumentalisiert werden kann“.


Einfach in zwei Absätzen erklärt:

Nur Reichs- und Staatsangehörige, die im Besitz eines unserer Dokumente sind und im Personenstandsregister des Deutschen Reiches geführt werden, sind gemäß tatsächlichem Gesetz rechtsfähig und geschäftsfähig. Demgemäß berechtigt zu wählen, gewählt zu werden, ein Amt anzunehmen und auch ernannt zu werden.

WIR (Reichsleitung, Bundesrath und Volks-Reichstag), unsere Dokumente, Gesetze, Beschlüsse und Handlungen wurden nur durch rechts- und geschäftsfähige Deutsche legitimiert.

Herausgegeben durch das Reichsamt des Innern zum 18. November 2018

Legitimation, Verfassung, Reichsgesetze, Völkerrechtsobjekt Deutschland im Deutschen Reich




Legitimation der institutionalisierten Reichsorgane

Legitimation der institutionalisierten Reichsorgane, deren Gesetze und Dokumente.

Die Deutschen werden wie die angewandten Gesetze es vorschreiben, als „Staatenlos“ geführt, da sie sich für das Vereinigte Wirtschaftgebiet entschieden haben. Dies betrifft auch alle Bewegungen, Gemeindegründern und Gruppierungen die als Reichsbürger eingestuft werden, zu. Der Gelbe Schein und die Ausweise der Reichsbürger sowie der BRD sind Urkundenfälschungen und helfen dem Mangel, „im Besitz einer Staatsangehörigkeit zu sein“, NICHT ab.

Gemäß der Deutschen Reichsverfassung http://verfassung-deutschland.de sind die beiden gesetzgebenden Organe „Bundesrath“ und „Volks-Reichstag“ nicht nur für die Überwachung und Einhaltung der staatlichen Ordnung verantwortlich, sondern auch für Gesetze und auch die Herstellung der Handlungsfähigkeit des Deutschen Reiches.

Beide Verfassungsorgane haben die Körperschaft Deutsche Reichsdruckerei sowie alle von ihr angefertigten und ausgegebenen Dokumente, in öffentlich einberufenen Tagungen, genehmigt und legitimiert.

Seit dem Jahr 1919, gab es auf deutschem Boden zu keiner Zeit gleichzeitig beide Verfassungsorgane (Bundesrath und Reichstag) und dies bis in das Jahr 2009. Erst am 23. Mai 2009 wurde das Parlament als Volks-Reichstag durch den Bundesrath (vor dem Reichstag in Berlin) proklamiert und nachfolgende per Gesetzblatt reaktiviert.

Hier die Kurzerklärung, wer uns NICHT legitimiert hat: Als souverän denkende und handelnde Deutsche, legen wir keinen Wert auf Genehmigungen und Legitimationen durch BRD-Personal, Reichsbürger, nichtdeutsche Organisationen wie die UN, EU oder die Alliierten, geschweige denn die „Bonner BRDDDRdvD“ oder deren nichtstaatliche Unternehmungen.

Wir legitimieren uns durch die offenkundige Anwendung und Durchführung unserer Deutschen Reichserfassung, seit dem 29. Mai 2008!

Es darf jedem Deutschen klar sein, daß die Souveränität des Deutschen Reiches NUR durch souveräne Entscheidungen, Handlungen und die Anwendung der souveränen Gesetze durch das Deutsche Volk erfolgen kann. Der „Bundesrath“ und der „Volks-Reichstag“ haben sich das ab 2008 auf die Nationalflagge geschrieben und juristisch korrekt eine hervorragende Situation für das Deutsche Volks geschaffen, die es nun gilt umzusetzen. Sehen Sie hierzu unsere bisher zusätzlich in Kraft gesetzten Gesetze hier im Amtsblatt: http://www.deutscher-reichsanzeiger.de und auch die veröffentlichten Reichsgesetze, die zwingend anzuwenden sind, damit wir uns von allen Fremdverwaltungen und feindlich gesinnten Bewegungen, Parteien und Reichsbürger verabschieden können.


Welche Verfassung geht dem BRDrecht vor?

Die Veröffentlichungen eines Bundesgesetzblattes der BRD im Internet sowie das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz – und der Bundesanzeiger Verlag sind nichts anderes als Täuschung im Rechtsverkehr, denn Reichsgesetze sind gemäß der konkurrierenden Gesetzgebung vorrangig und immer als den übergeordneten Rechtskreis zu verstehen.

http://verfassung-deutschland.de#Artikel2

(Reichsgesetze gehen den Landesgesetzen vor, die BRD und Ihre Unternehmungen können gemäß dem Teilgebietsanspruch und der fehlenden Souveränität höchstens auf der Ebene der Landgesetze handeln.)

http://de.wikipedia.org/wiki/Konkurrierende_Gesetzgebung

Das GG des BRD beruft sich durch das Bundesverfassungsgericht auf die Weimarer Verfassung von 1919, auch wenn sie das abstreitet.

Zitat aus dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Artikel 140: „Die Bestimmungen der Artikel 136, 137, 138, 139 und 141 der deutschen Verfassung vom 11. August 1919 sind Bestandteil dieses Grundgesetzes. Querverweise dazu: Urteil:1. Das Deutsche Reich existiert fort siehe Urteil des BVerfGE 2, 266 [277]; 3, 288 [319 f.]; 5, 85 [126]; 6, 309 [336, 363] 3.Gesetze ohne Geltungsbereich besitzen keine Gültigkeit und Rechtskraft. (vgl. BverwGE 17, 192=DVBI 1964, 147) (BverGE 3, 288(319f.):6, 309 (338,363)) 

Die Weimarer Verfassung war nie vom freien Deutschen Volk beschlossen und gegeben, sondern diente nur den Plänen der Weltzionisten.

Das GG besagt aber auch:
Artikel 31
des GG: „Bundesrecht bricht Landesrecht
Frage: Wer ist der Bund, der das Bundesrecht hat?

Diese Weimarer Verfassung besagt:
Artikel 13 der Weimarer Verfassung: „Reichsrecht bricht Landesrecht“
Frage: Welches Reichrecht bricht hier was?

Die Weimarer Verfassung war nie vom freien Deutschen Volk beschlossen und gegeben, sondern diente nur den Plänen der Weltzionisten.



Die einzig wahre und nie außer Kraft gesetzte Verfassung Deutschlands besagt:

Artikel 2 der Verfassung Deutschland:  „……..daß die Reichsgesetze den Landesgesetzen vorgehen…….“.

Wenn also das Reich ein Gesetz wie z.B § 203 StGB in Kraft gesetzt hat, dann kann die BRD, da sie im Geltungsbereich des Deutschen Reiches handelt nicht einen gleichnamigen § 203 StGB mit anderem Text anwenden. Hier steht eindeutig Reichsrecht vor BRD-Recht.

Wäre die Weimarer Verfassung z.B. die richtige Verfassung, dann hätten wir die gleiche Situation, da die WRV in Artikel 178 Absatz 2 folgendes in Kraft hält. Zitatanfang: „Die übrigen Gesetze und Verordnungen des Reichs bleiben in Kraft,…Zitatende.  So wird mit Artikel 13 der WRV den damaligen Kaiserreichsgesetzen das Vorrecht erteilt.

Artikel 4 Absatz 1 der Verfassung Deutschlands, Zitatanfang: „Der Beaufsichtigung Seitens des Reichs und der Gesetzgebung desselben unterliegen die nachstehenden Angelegenheiten:“ aber lesen Sie selbst …….  Zitatende


Übertragen wir diese Erkenntnis nun auf Staatsangehörigkeitsausweis, (bei der BRD der Gelbe Schein), dann darf doch verstanden werden, daß Urkunden und Ausweise des Deutschen Reiches, den Ausweisen und Urkunden eines Bundes und seiner Ländern, vorgehen.

Es darf verstanden werden, daß die „BRD-Behörden“ keine Urkunden und Ausweise im Rechtskreis von „Deutschland als Ganzes“ (Grenzen 31.07.1914) ausstellen können und auch dafür NICHT legitimiert sind. Dies ist auch sehr leicht festzustellen durch die Verwendung des sogenannten Bundesadlers der absolut identisch mit den Adler der Weimarer Zionisten-Republik ist.

Dies wird noch bekräftigt, durch Artikel 4, Absatz 1. und  12. der Verfassung Deutschlands; Absatz 1 Zitatanfang:

die Bestimmungen über Freizügigkeit, Heimaths- und Niederlassungs-Verhältnisse, Staatsbürgerrecht, Paßwesen und Fremdenpolizei und über den Gewerbebetrieb, einschließlich des Versicherungswesens, soweit die Gegenstände nicht schon durch den Artikel 3 dieser Verfassung erledigt sind,….

Zitatende

Absatz 12: Zitatanfang:

sowie über die Beglaubigung von öffentlichen Urkunden;

Zitatende

Es darf verstanden werden, daß nur die Ausweise und Dokumente nach Reichs- und Bundesstaatsrecht ausgestellt werden können, die unter http://reichsdruckerei.de und http://deutsche-reichsdruckerei.de zu finden sind.

Sie müssen sich nicht wundern wenn die aktuellen Sicherheitskräfte (POLIZEI) keine Ordnung schaffen können, da sie ständig von Staatenlosen, Reichsbürgern, Patrioten, Parteien, Bewegungen, Religionsgruppen, Gemeindegründer, Freistaatgründern, Demos und Geschichtsfälschern mißbraucht und getäuscht wird. Wenn eine staatenlose Person die POLIZEI in Frage stellt, braucht sie sich nicht wundern, wenn sie auch wie eine rechtlose Person behandelt wird, denn Staatenlosigkeit bedeutet gemäß angewandten Gesetzen auch Rechtlosigkeit.

Auch hier darf verstanden werden, daß nicht die BRD gegen die Verfassung und Gesetze des Deutschen Reichs verstößt, sondern die oben genannten Gruppierungen, allen voran die Reichsbürgerszene. Die die BRD als Verräter und Betrüger tituliert, aber selbst gegen die Verfassung und die Gesetze Deutschlands und des Deutschen Reiches verstößt.

Wie soll es jemals zu einer Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands kommen, wenn 99% der Reichsbewegungen, Reichsbürger und Patrioten es ablehnen, die eingerichteten institutionalisierten Organe anzuerkennen. Persönliche Befindlichkeiten haben bei so einer wichtigen und weltpolitischen Aufgabe nichts verloren, es gelten folgende deutsche Werte: Unbestechlichkeit, Ehrlichkeit, Mut zur Verantwortung und korrekten Handlung, Treue zur Verfassung und den wahren Reichsgesetzen, Treue zum Deutschen Volk und der deutschen Heimat.


Völkerrechtssubjekt ist das „Deutsche Reich“
Völkerrechtsobjekt ist der „Nationalstaat Deutschland“

Berlin: (hib/AHE) Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung festgestellt, dass das Völkerrechtssubjekt „Deutsches Reich“ nicht untergegangen und die Bundesrepublik Deutschland nicht sein Rechtsnachfolger, sondern mit ihm als Völkerrechtssubjekt identisch ist.(diese Aussage ist Falsch da die echte Grenzgebung 1914 ist) Darauf verweist die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/5178) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke zum Potsdamer Abkommen von 1945 (18/5033). Die Abgeordneten hatten sich unter anderem nach der „These von der Fortexistenz des Deutschen Reiches“ erkundigt und gefragt, ob die Bundesregierung diese als öffentlich als unhaltbar zurückweisen werde, „damit diese Behauptung nicht von Neonazis und der so genannten Reichsbürgerbewegung für ihren Gebietsrevisionismus gegenüber den EU-Nachbarländern instrumentalisiert werden kann“.


Einfach in zwei Absätzen erklärt:

Nur Reichs- und Staatsangehörige, die im Besitz eines unserer Dokumente sind und im Personenstandsregister des Deutschen Reiches geführt werden, sind gemäß tatsächlichem Gesetz rechtsfähig und geschäftsfähig. Demgemäß berechtigt zu wählen, gewählt zu werden, ein Amt anzunehmen und auch ernannt zu werden.

WIR (Reichsleitung, Bundesrath und Volks-Reichstag), unsere Dokumente, Gesetze, Beschlüsse und Handlungen wurden nur durch rechts- und geschäftsfähige Deutsche legitimiert.

Herausgegeben durch das Reichsamt des Innern zum 18. November 2018

Legitimation, Verfassung, Reichsgesetze, Völkerrechtsobjekt Deutschland im Deutschen Reich




Der Weg des deutschen Kaiserreichs in eine parlamentarische Monarchie

Der Weg zur des deutschen Kaiserreichs in eine parlamentarischen Monarchie

Nach der Kaiserproklamation zu Versailles am 18. Januar 1871 und der ersten Reichstagswahl am 3. März 1871 ersetzte schließlich die Verfassung für das Deutsche Reich vom 16. April 1871 die bisherige Verfassung des Norddeutschen Bundes (1867). An den entsprechenden Stellen der Verfassung wurde der Name „Deutsches Reich“ und für das Präsidium des Bundes (Bundespräsidium) der Name „Deutscher Kaiser“ eingefügt, sowie die Sonderrechte der süddeutschen Staaten eingearbeitet. Nachdem der Reichstag die so modifizierte Verfassung am 14. April 1871 mit überwältigender Mehrheit verabschiedete, trat der redigierte und vom Kaiser unterzeichnete Verfassungstext am 04. Mai 1871 in Kraft.

Bereits die Präambel der Deutschen Reichsverfassung, in der sich alle damaligen deutschen Fürsten zum Zusammenschluß ihrer Bundesstaaten in einen deutschen Nationalstaat bekannten, offenbarte den Charakter der Reichsgründung als „Revolution von oben“. Die einzelnen Völker wurden hingegen nur beiläufig einbezogen. Deren Vertretung, der Reichstag, wurde in allgemeinen, gleichen, direkten und geheimen Wahlen gewählt und hatte lediglich Befugnisse bei Gesetzgebungsverfahren sowie im Budgetrecht mitzubestimmen.

Die Vertreter der Bundesglieder bzw. Regierungen der Bundesstaaten kamen im Bundesrath zusammen, der über weitreichendere Kompetenzen als der Reichstag verfügte und dessen Sitzungen im Gegensatz zu denen des Reichstags nicht öffentlich waren. Ergänzend zur Bewilligung aller beschlossenen Gesetze und der Genehmigung des Haushalts mußte der Bundesrath bestimmten Amtshandlungen des Kaisers zustimmen, unter anderem bei der Auflösung des Reichstags und im Falle von Kriegserklärungen. Darüber hinaus standen ihm zahlreiche Verwaltungsfunktionen und die Vermittlung bei verfassungsrechtlichen Unstimmigkeiten zwischen einzelnen Bundesstaaten und innerhalb der einzelnen Gliedstaaten zu. Die Stimmen der Länder im Bundesrath verteilten sich nicht nach Anzahl der Einwohner, sondern nach der Flächengröße der Länder. Dadurch hatte das Königreich Preußen zwar keine absolute Mehrheit, aber in entscheidenden Fragen wie Verfassungsänderungen und Militärangelegenheiten eine Sperrminorität. Trotz seiner Position als Bundessouverän wurde der Bundesrath oftmals, von Kaiser und Reichskanzler, in den Hintergrund gedrängt.

Das Deutsche Reich (deutsches Kaiserreich) war bis zum 28. Oktober 1918 eine konstitutionelle Monarchie. Die politische und militärische Führung lag beim Kaiser, der zugleich preußischer König und oberster Kirchenherr der Protestanten war. Er hatte das Recht zur Einberufung, Eröffnung, Vertagung und Schließung des Reichstags und ernannte den Reichskanzler, der im Regelfall auch preußischer Ministerpräsident war und als Verantwortlicher der Staatsgeschäfte den Vorsitz im Bundesrath führte. Das Bundespräsidium verfügte auch über die Ernennung und Entlassung von Reichsbeamten, die als Leiter der Reichsämter direkt dem Kanzler unterstellt waren. Reichskanzler und Reichsbeamten waren dem Kaiser verpflichtet und nicht dem Parlament. Die gewählte Volksvertretung konnte die Regierung lediglich kritisieren und kontrollieren, ihr aber nicht das Vertrauen entziehen und deren Rücktritt erzwingen. Dem gegenüber standen Kaiser und Kanzler für die Durchsetzung der Gesetze im Reichstag erhebliche Druckmittel zur Verfügung, insbesondere das dem Kaiser verbriefte Recht der vorzeitigen Parlamentsauflösung mit anschließenden Neuwahlen.

Trotz geringer Rechte des Reichstags hatte die Reichsverfassung fortschrittliche Züge, vor allem hinsichtlich des demokratischen und allgemeinen Wahlrechts. Allerdings beschränkte sich die von Otto von Bismarck maßgeblich geprägte und auf ihn zugeschnittene Verfassung weitgehend auf staatsorganisationsrechtlichen Bestimmungen: Ein Grundrechtteil, wie er in der Paulskirchenverfassung (1849) festgelegt wurde, fehlte, wurde allerdings durch das Bürgerliche Gesetzbuch weitaus umfangreicher ergänzt. Die Bismarcksche Verfassung trug dennoch als Kompromiss zwischen konservativer Monarchie und bürgerlicher Gesellschaft zur Integration der einzelnen Bundesstaaten und dem Zusammenwachsen des Deutschen Reiches bei.

Als Träger der Verwaltung führten die Einzelstaaten die Reichsgesetzgebung behördlich aus. Sie verfügten dabei über weitreichende Kompetenzen beim Justiz- und Schulwesen sowie über eigene Steuereinnahmen. Die Gliedstaaten behielten gleichzeitig die Zuständigkeit für ihre eigene politische Ordnung. Ihre Verfassungen waren meist konstitutionell geprägt und galten im Sinne der konkurrierenden Gesetzgebung nur noch zweitrangig. Das Wahlrecht in den einzelnen Ländern war gemeinhin beschränkt und ungleich, wenn auch im Süden deutlich demokratisierter als das preußische Dreiklassenwahlrecht im Norden. Trotz der föderalistischen Struktur besaß das Deutsche Reich zentrale Kompetenzen in Außenpolitik und Militärangelegenheiten, Sozialpolitik, Zoll- und Außenhandelspolitik, Konsulatwesen sowie bei Wirtschaftsfragen und im Rechtswesen. In Artikel 4 der Reichsverfassung sind die Kompetenzen des Nationalstaates festgelegt, die den Bundesstaaten vorgehen.

Die Deutsche Reichsverfassung war nicht unveränderbar: Nach Artikel 78 konnte sie durch ein einfaches Reichsgesetz erweitert werden, ohne den Text der Verfassungsurkunde formal ändern zu müssen. Ein solches „verfassungsdurchbrechendes Gesetz“, wie z.B. die das Ermächtigungsgesetz für den Bundesrath im Jahr 1914, bedurfte einer Mehrheitlichen Zustimmung des Bundesraths und des Parlaments. Während 1871 die Verfassungsgewichte deutlich auf Seiten der Monarchie lagen, gewann der Reichstag allerdings im Lauf der Zeit zunehmend an Bedeutung: Immer breitere Bevölkerungsschichten sahen sich durch das Parlament vertreten und die öffentliche Meinung beschäftigte sich zunehmend mit seinen Debatten, so daß der Gegensatz zwischen dem Reichstag als demokratischer Institution und dem monarchischen Regierungsgewalten im Lauf der Zeit immer deutlicher zu Tage trat.

Wie schon zuvor Otto von Bismarck hatte auch Kaiser Wilhelm II. ab 1890 alle Bestrebungen nach Einführung einer parlamentarischen Demokratie vehement abgelehnt, die seine kaiserlichen Rechte geschmälert und die des Reichstags erweitert hätte. Die Staatsstreichdrohungen mit der Änderung oder gar Abschaffung der Verfassung unter Einsatz der vom Kaiser kommandierten Armee wurden nie umgesetzt. In ihrer Grundstruktur blieb die Verfassung daher bis in den Ersten Weltkrieg hinein unverändert. Erst kurz vor seiner Abdankung räumte der Kaiser nach starkem innenpolitischen Druck mit dem Gesetz zur Abänderung der Reichsverfassung vom 28. Oktober 1918 dem Reichstag weitreichendere Kompetenzen ein und entsprach damit den Forderungen nach mehr parlamentarischer Kontrolle und Mitbestimmungsrechte. So erhielt Artikel 11 der Verfassung weitreichende und entscheidende Recht für das Parlament des Deutschen Volkes.

a) Eine Kriegserklärung im Namen des Reiches konnte nur noch mit Zustimmung des Bundesraths und des Reichstags erfolgen.

b) Friedensverträge sowie diejenigen Verträge mit fremden Staaten, welche sich auf Gegenstände der Reichsgesetzgebung beziehen, bedürfen der Zustimmung des Bundesraths und des Reichstags.

Mit Artikel 15 Absatz 3 der Reichsverfassung, bedarf nun der Reichskanzler zu seiner Amtsführung das Vertrauen des Reichstages. Im Absatz fünf, ist auch die Verantwortlichkeit des Reichskanzlers und seiner Stellvertreter für den Bundesrath und Reichstag bestimmt.

90 Jahre später, zu einer Zeit in der das Deutsche Volk immer noch unter Besatzungsrecht verwaltet wurde, von Vasallen einer NGO seinen staatsrechtlichen Grundrechten beraubt, ausgebeutet von Kapitalisten, Monopolisten, Börsianern,  deutschfeindlichen Politikern, Parteien, Vereine und Protagonisten unterschiedlichster Weltanschauungen wurde am 29. Mai 2008 der Bundesraths wiederbelebt und durch deutsche Patrioten  als Volks-Bundesrath handlungsfähig eingerichtet. Ein Jahr später schon konnte der Volks-Bundesrath am 23. Mai 2009 vor dem Reichstag das neue Parlaments als Volks-Reichstag proklamieren und per Gesetz handlungsfähig wiederherstellen.

9 Jahre später im Jahr 2017 konnte sich der Volks-Bundesrath und Volks-Reichstag unter anderem auf mehrere 100 Gesetze, zur Wiederherstellung des Deutschen Reiches berufen. Mit seiner 99ten Tagung zum 28. Oktober 2017 trat der Bundesrath, erstmals nach 100 Jahren, wieder als souveräner Bundesrath an.

Zeitgleich mit der Bekanntmachung ( Frühjahr 2018) durch den amerikanischen Präsidenten Donald Trump, daß für Deutschland die Nachkriegsordnung beendet ist, konnte der Bundesrath in seiner 103ten Tagung und der Volks-Reichstag in seiner 78ten Tagung, mit dem Dritten Bereinigungsgesetz, die Vorbereitungen für die Erfreiung Deutschlands als abgeschlossen erklären.

Im Jahr 2019 wurde Deutschösterreich als Bundesstaat in den ewigen Bund aufgenommen.

Im Frühjahr 2020 steht das Deutsche Volk und die ganze Welt vor einem Ereignis, das in der Menschheitsgeschichte mit dem Begriff „Corona“ seines Gleichen nicht zu finden ist.

 

Verantwortlich für die Korrektheit der Ausführungen zeichnet sich Erhard Lorenz im Amt als Staatssekretär des Innern. Geschehen am 25. März 2020, im Sinne der Wiederherstellung des Deutschen Reiches, das nur mit Besonnenheit, der absoluten Wahrheit und durch mutige, unbestechliche und ehrliche Reichs- und Staatsangehörige möglich sein wird. Das Deutsche Volk erwacht!




RGBl-2002022 Bekanntmachung Einberufung 110te Tagung des Bundesrathes

Bekanntmachung, betreffend die Einberufung des
Bundesrathes zur 110ten Tagung

einberufen am 02.02.2020, im Namen des Deutschen Reiches

In Kraft getreten am 03.02.2020 nach erfolgter Zustimmung
des Bundesrathes gemäß Hausordnung, was folgt:

Gemäß Artikel 14 der Reichsverfassung hat sich der Bundesrath bis spätestens zum 15. Februar des Jahres 2020 berufen, zusammenzutreten. Zu diesem Zwecke ist der Staatssekretär des Innern beauftragt alle nötigen Vorbereitungen zu treffen.

Berlin, den 02. Februar 2020

Reichsgesetzblatt “RGBl-2002022-Bekanntmachung-BR110-Einberufung” Amtsschrift

Reichsgesetzblatt “RGBl-2002022-Bekanntmachung-BR110-Einberufung”_D

Amtsschrift ist Frakturschrift: die Sie hier finden: FRAKTUR.TTF – diese bitte in den Ordner Windows/Fonts kopieren – Schrift wird installiert.

Hinweis zu bisherigen Einberufungen: Alle Bekanntmachungen des Bundesrathes bzw. Volks-Bundesrathes, wurde bisher nur unter folgender Adresse veröffentlicht: https://deutscher-reichsanzeiger.de/amtsblatt/




RGBl-2001081-Nr01-Verordnung, Berufung Bevollmächtigter für Deutschösterreich

Verordnung, betreffend die Berufung von 11 Bevollmächtigen
für den Bundesstaat Deutschösterreich

verordnet am 08.01.2020, im Namen des Deutschen Reiches

In Kraft gesetzt am 20.01.2020 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger
nach erfolgter Zustimmung des Bundesrathes, was folgt:

Nr. 01

Der Bundesrath hat auf Grund §. 3. des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundesraths zu wirtschaftlichen Maßnahmen usw. vom 04. August 1914 (Reichs-Gesetzbl. S. 327) folgende Verordnung beschlossen.

Artikel 1.

Das Bundespräsidium beruft gemäß Artikel 12 der Deutschen Reichsverfassung, 11 Vertreter für Deutschösterreich in den Bundesrath.

Bewerbung und Berufung erfolgt gemäß der aktuellen Vorschriften, des seit 2008 handelnden Bundesrathes.

In Bezug zu Artikel 6 der Verfassung, setzt sich der Bundesrath, in Folge aus 72 Bevollmächtigten als Vertreter der Mitglieder des Bundes zusammen.

Artikel 2.

Dieses Gesetz tritt mit Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger in Kraft. Sobald der Volks-Reichstag wieder zusammentritt, ist ihm dieses Gesetz zur Abstimmung vorzulegen.

Berlin, den 08. Januar 2020

Reichsgesetzblatt “RGBl-2001081-Nr01-Verordnung-Berufung-Bevollmaechtigter-fuer-Deutschoesterreich” Amtsschrift

Reichsgesetzblatt “RGBl-2001081-Nr01-Verordnung-Berufung-Bevollmaechtigter-fuer-Deutschoesterreich”_D




RGBl-2001081 Bekanntmachung Einberufung 109te Tagung des Bundesrathes

Bekanntmachung, betreffend die Einberufung des
Bundesrathes zur 109ten Tagung

einberufen am 03.01.2020, im Namen des Deutschen Reiches

In Kraft getreten am 05.01.2020 nach erfolgter Zustimmung
des Bundesrathes gemäß Hausordnung, was folgt:

Gemäß Artikel 14 der Reichsverfassung hat sich der Bundesrath bis spätestens zum 18. Januar des Jahres 2020 berufen, zusammenzutreten. Zu diesem Zwecke ist der Staatssekretär des Innern beauftragt alle nötigen Vorbereitungen zu treffen.

Berlin, den 03. Januar 2020

Reichsgesetzblatt “RGBl-2001031-Bekanntmachung-BR109-Einberufung” Amtsschrift

Reichsgesetzblatt “RGBl-2001031-Bekanntmachung-BR109-Einberufung”_D

Amtsschrift ist Frakturschrift: die Sie hier finden: FRAKTUR.TTF – diese bitte in den Ordner Windows/Fonts kopieren – Schrift wird installiert.

Hinweis zu bisherigen Einberufungen: Alle Bekanntmachungen des Bundesrathes bzw. Volks-Bundesrathes, wurde bisher nur unter folgender Adresse veröffentlicht: https://deutscher-reichsanzeiger.de/amtsblatt/




Chronologie und Erkenntnisse zur Erfreiung Deutschlands

Chronologie und Erkenntnisse zur Erfreiung von Täuschung, Lüge und Verrat in Bezug zu Deutschland als Ganzes.

Wichtige  Fakten zur Vorgeschichte des Nationalstaat Deutschlands (Deutsches Reich)

(Erklärende Kommentare sind in der Farbe GRÜN geschrieben)

Ein Kurfürst aus [ https://de.wikipedia.org/wiki/Kurfürst ]  (lateinisch princeps elector imperii oder elector) war einer der ursprünglich sieben, später neun und zuletzt zehn ranghöchsten Fürsten des Heiligen Römischen Reiches, denen seit dem 13. Jahrhundert das alleinige Recht zur Wahl des römisch-deutschen Königs zustand. Mit diesem Königstitel war traditionell der Anspruch auf die Krönung zum römisch-deutschen Kaiser durch den Papst verbunden.

1806 legte Kaiser Franz II. als Reaktion auf die Bildung des Rheinbundes die Krone des Heiligen Römischen Reichs Deutscher Nation nieder, das damit aufhörte zu bestehen. Damit verlor auch das Kurfürstenamt seine Funktion.

Herzog aus [ https://de.wikipedia.org/wiki/Herzog ] (althochdeutsch herizogo, ursprünglich Führer, Heerführer im Kriege) ist ein Adelstitel. Mit der Zerschlagung des Heiligen Römischen Reiches zwischen 1801 und 1806 und der Herrschaft Napoleons über die deutschen Lande erfolgte eine weitere Folge von Rangerhöhungen für anpassungsbereite deutsche Fürsten: Bisherige Herzöge wurden – wie der von Württemberg – erst zu Kurfürsten, dann zu Königen befördert, bisherige Fürsten – wie die diversen Linien von Anhalt – stiegen zu Herzögen auf. Nach dem Sieg über Napoleon führte 1815 der Wiener Kongress der Siegermächte zu einer weiteren, letzten Welle solcher Rangerhöhungen. Meist bedingt durch Verwandtschaft mit mächtigen Monarchen Europas, insbesondere mit dem russischen Kaiser oder dem König von Preußen, stiegen in den deutschen Ländern einige bisherige Herzöge 1815 zu Großherzögen auf.

Regierende Herzöge in Deutschland (mit dem Prädikat Hoheit) waren zwischen 1815 und 1918: der Herzog von Braunschweig (Linie Wolfenbüttel bis 1884, Linie Hannover ab 1913); der Herzog von Anhalt (ab 1863, davor mehrere Teil-Herzogtümer); der nur bis 1866 regierende Herzog von Nassau, der 1890 das souveräne Großherzogtum Luxemburg erbte; der bis 1864 als Herzog von Schleswig, Holstein und Lauenburg regierende König von Dänemark (der in diesen drei Staaten vom König von Preußen abgelöst wurde, welcher zugleich Nassau annektierte) sowie die wettinischen Herzöge von Sachsen-Coburg und Gotha (bis 1826: Sachsen-Coburg-Saalfeld), Sachsen-Meiningen und Sachsen-Altenburg.

Preußen im 1700 Jahrhundert entnommen aus [ https://www.preussenchronik.de ]

Zitat: „Was hält nun die Welt wirklich von der Erhöhung des Herzogs von Preußen und Kurfürsten von Brandenburg zum König in Preußen? (König von Preußen darf er sich nicht nennen, denn noch gibt es Teile von Preußen unter polnischer Hoheit.) Aktuell haben wir die gleiche Situation wie 1700 und eine König von Preußen kann es aus diesem Grund nicht geben, solange Polen ein Teil des Königreich Preußen verwaltet.“

Weiter im Text, Zitat: „Europa erkennt das neue Königreich diplomatisch an. Zuerst König August II. von Polen Sachsen, dann, wie versprochen, der deutsche Kaiser, es folgen Dänemark, England, Russland, die Niederlande, die Schweiz, einige Kurfürsten usw. Die latenten Gegner Schweden, Frankreich und Spanien halten sich zurück aber ziehen später nach. Der Papst protestiert erfolglos. Bald gewöhnt man sich daran, von den Preußen und vom Königreich Preußen zu sprechen und meint damit das Ganze von Kleve bis Memel mit Brandenburg in der Mitte. Dem “ schiefen Fritz“ ist es gelungen, dem zerklüfteten kurmärkischen Besitz einen Namen zu geben, der alles zusammenhält. Zu den existierenden Königen gibt es einen Unterschied. Sie alle sind Regenten von gewachsenen Reichen. Der kleine König aber hat etwas geschaffen, was es bisher nicht gab, er hat sein Königreich gewissermaßen erfunden. Damit ist ihm ein genialer staatsmännischer Coup gelungen.

Preußische Annexionen 1866
entnommen aus [ https://de.wikipedia.org/wiki/Preu%C3%9Fische_Annexionen_1866 ]

Die preußischen Annexionen fanden nach dem ausgefochtenen Deutschen Krieg vom Sommer 1866 statt. Preußen hatte gegen Österreich und dessen Verbündete gesiegt und die Auflösung des Deutschen Bundes erzwungen. Es annektierte am 1. Oktober 1866 vier seiner Kriegsgegner nördlich der Mainlinie, die zu preußischen Provinzen bzw. Teilen von Provinzen wurden. Dies waren das Königreich Hannover, das Kurfürstentum Hessen (Hessen-Kassel), das Herzogtum Nassau und die Freie Stadt Frankfurt. Hinzu kamen kleinere Gebiete des Königreichs Bayern und des Großherzogtums Hessen (Hessen-Darmstadt).

Andere Kriegsgegner nördlich der Mainlinie blieben als Staaten erhalten. Sie mussten sich aber dem Norddeutschen Bund anschließen. Dabei handelt es sich um das Königreich Sachsen, das Herzogtum Sachsen-Meiningen und das Fürstentum Reuß älterer Linie.

Teilweise zählt man auch die Einverleibung der zuvor von Dänemark regierten Herzogtümer Schleswig und Holstein zu den preußischen Annexionen der Zeit. Diese beiden Herzogtümer waren keine Kriegsgegner gewesen, sondern von Preußen und Österreich gemeinsam verwaltet worden. Preußens Absicht, beide zu annektieren, war einer der Gründe für den Deutschen Krieg. 1867 wurde die preußische Provinz Schleswig-Holstein eingerichtet.

Bis zu den Annexionen war Preußen in eine Ost- und eine Westhälfte gespalten, zwischen denen vor allem Hannover und Hessen-Kassel lagen. Seit den Annexionen konnte man erstmals von Köln im Westen bis Königsberg im Osten reisen, ohne das preußische Staatsgebiet zu verlassen. Allgemein sicherte Preußen sich damit seine Vormacht im Norden Deutschlands, was auch die Gründung des Norddeutschen Bundes 1866/1867 erleichterte.

Die Bevölkerung in den betroffenen Gebieten wurde nicht gefragt. Manche Einwohner begrüßten die Annexion, teilweise wegen Unzufriedenheit mit der alten Herrschaft, teilweise als Beitrag zu einer künftigen deutschen Einheit. Andere lehnten die Annexion dauerhaft ab. Die antipreußische Partei in Hannover war die langlebigste dieser Bewegungen und bestand bis ins 20. Jahrhundert. Im bisherigen Preußen selbst gab es eine breite Mehrheit für die Annexionen.

Das sind wenige der vielen Gründe, warum es wohl zu einem souveränen Preußen nicht mehr kommen wird und wenn der Fritz sich Anno 1701 über Alle Fürsten Europas stellen konnte, so könnte sich das wiederholen. So erinnere ich gerne an Peter Fitzeks Reich, den Thomas von Wedenland, Fürst Schittke, um einige zu nennen. Erstmals in der Geschichte Deutschland wird durch UNS, dem Deutschen Volk entschieden, ob es einen König der Preußen geben wird. Damals wie heute kann nicht eine Einzelperson selbst entscheiden, auch nicht durch Abstammung, denn dazu wird ein Volk benötigt, das diesen König anerkennt. Dies trifft auf den heuten sogenannten Prinz Georg von Preußen ebenso zu wie zu einem Stefan Ratzeburg und weitere.

Reichsverweser aus [ https://de.wikipedia.org/wiki/Reichsverweser_1848/1849 ]

  1. im Heilig Römischen Reich bis 1806 Stellvertreter des Kaisers bei Vakanz (a) des Throns oder während seiner Abwesenheit
  2. von der Frankfurter Nationalversammlung 1848 bis zur Kaiserwahl bestellter Inhaber der Zentralgewalt

Reichsverweser war 1848/49 der Titel des Oberhaupts der Provisorischen Zentralgewalt, der ersten gesamtdeutschen Regierung. Für eine Übergangszeit sollte der Reichsverweser, ein Amt, das auf die Reichsvikare im Heiligen Römischen Reich zurückgeht, als eine Art Ersatz-Monarch die Funktion ausüben, die in einer konstitutionellen Monarchie dem Fürsten zustand. Der Reichsverweser ernannte laut Zentralgewaltgesetz vom 28. Juni 1848 die Reichsminister; Reichsverweser und Reichsminister bildeten zusammen die Zentralgewalt.

Einziger Reichsverweser Deutschlands in dieser Zeit war Erzherzog Johann von Österreich, ein Onkel des österreichischen Kaisers. Die von Johann ernannten Minister waren fast bis zum Ende der Nationalversammlung (Mai bzw. Juni 1849) im Wesentlichen die Vertrauensleute der Nationalversammlung. Erst die beiden letzten Kabinette waren Minderheitenkabinette ohne parlamentarische Unterstützung. Am 20. Dezember 1849 endete die Reichsverweserschaft, als Johann die Befugnisse der Zentralgewalt einer Bundeszentralkommission übertrug.

Nach der Märzrevolution von 1848 schuf auch die Frankfurter Nationalversammlung für kurze Zeit das Amt des Reichsverwesers. Die Nationalversammlung, schuf am 28. Juni 1848 aus eigener Machtvollkommenheit eine Provisorische Zentralgewalt, die bis zur Verabschiedung einer Reichsverfassung und der Bestellung eines endgültigen Staatsoberhaupts die Leitung der Exekutive für ganz Deutschland übernehmen sollte. Als Haupt dieser provisorischen Zentralgewalt fungierte ein Reichsverweser – am Folgetag wurde Erzherzog Johann von Österreich in dieses Amt gewählt, das er so lange ausüben sollte, bis die Nationalversammlung einen Kaiser als endgültiges Staatsoberhaupt bestimmt hätte.


Erste entscheidende Fehlentscheidungen, entgegen der Reichsverfassung und den gültigen Gesetzen des Deutschen Reiches.

Aus [ https://de.wikipedia.org/wiki/Reichsverweser ] Zitat: In den letzten Wochen des Ersten Weltkriegs häuften sich die Rufe, dass der Deutsche Kaiser und preußische König Wilhelm II. abdanken sollte. In dieser Zeit kam es zu Überlegungen des Beamten Walter Simons aus der Reichskanzlei, nach denen Wilhelm und der unbeliebte Kronprinz zurücktreten würden. Auf Reichsebene hätte man ein verfassungsänderndes Gesetz benötigt, um eine Reichsverweserschaft einzurichten. Wilhelm aber lehnte solche Pläne am 1. November 1918 ab, also zu einem Zeitpunkt, als eine freiwillig erscheinende Abdankung eventuell noch die Monarchie hätte retten können.

In einem Gespräch mit führenden Sozialdemokraten um Friedrich Ebert übertrug Max das Amt des Reichskanzlers an Ebert. Seine Berater hatten darauf gedrängt, dass Max als Reichsverweser die Befugnisse des Kaisers ausüben solle, um die Frage des Staatsoberhauptes bis zur Entscheidung durch eine Nationalversammlung offenzuhalten. Max hielt dies damals aber nicht mehr für realistisch.

WICHTIG: Mit der durch Gewalt zerschlagenen parlamentarischen Monarchie, sind alle Entscheidungen die nicht im Sinne der Reichsverfassung geschahen, Verfassungshochverrat und Landesverrat, und im Sinne eines souveränen Nationalstaates nichtig.

a) alle Reichsbeamten sind wegen praktiziertem Hochverrat keine Beamten und haben keine Entscheidungsgewalt. Siehe hierzu Artikel 18 der Reichsverfassung; Zitat:

„Der Kaiser ernennt die Reichsbeamten, läßt dieselben für das Reich vereidigen und verfügt erforderlichen Falles deren Entlassung. Den zu einem Reichsamte berufenen Beamten eines Bundesstaates stehen, sofern nicht vor ihrem Eintritt in den Reichsdienst im Wege der Reichsgesetzgebung etwas Anderes bestimmt ist, dem Reiche gegenüber diejenigen Rechte zu, welche ihnen in ihrem Heimathslande aus ihrer dienstlichen Stellung zugestanden hatten.“ Siehe hierzu: [ https://www.verfassung-deutschland.de/#Artikel18 ]

b) der Reichskanzler kann seinen Nachfolger NICHT selbst bestimmen. Das trifft auch auf die A.Hitler, G. Ebel und weitere sich seit 1985 ernannte Kanzler zu. Siehe hierzu Artikel 15 der Reichsverfassung; Zitat:

„(Absatz 1) Der Vorsitz im Bundesrathe und die Leitung der Geschäfte steht dem Reichskanzler zu, welcher vom Kaiser zu ernennen ist. (Absatz 3) Der Reichskanzler bedarf zu seiner Amtsführung des Vertrauens des Reichstags. (Absatz 5) Der Reichskanzler und seine Stellvertreter sind für ihre Amtsführung dem Bundesrath und dem Reichstag verantwortlich.“ Siehe hierzu: [ https://www.verfassung-deutschland.de/#Artikel15 ]

c) Verstoß gegen das damalige Stellvertretergesetz für den Reichskanzler, denn die damaligen Stellvertreter die durch den Kaiser ernannt wurden, wurden bei den Entscheidungen nicht berücksichtig; Zitat:

2. Es kann ein Stellvertreter allgemein für den gesamten Umfang der Geschäfte und Obliegenheiten des Reichskanzlers ernannt werden.“ Siehe hierzu: [ https://reichsgesetzblatt.justitia-deutschland.org/gesetz-betreffend-die-stellvertretung-des-reichskanzlers/ ]

An dieser Stelle wurde auch ganz besonders die Exekutiv- und Legislativgewalt des Bundesrathes mißachtet; Zitat: „Nach dem Modell des Norddeutschen Bundes (gegründet 1867) besaß der Bundesrath des Kaiserreichs von 1871 eine starke Stellung als oberstes Verfassungsorgan, war er doch Ausdruck des ewigen Bundes, als der das Reich gegründet worden war. Faktisch war dieses Gremium der Träger der Bundessouveränität, was sich darin äußerte, daß es nicht nur gleichberechtigt an der Legislative mitwirkte, sondern auch oberster Träger der Bundesexekutive war.“

Siehe hierzu: [ https://www.bundesrath.de/ und https://de.wikipedia.org/wiki/Bundesrat_(Deutsches_Reich) ]

Im Bewußtsein des Ersten Weltkrieges und den damit möglichen Folgen, wurde der Bundesrath wie folgend beschrieben ermächtigt; Zitat: „Am 4. August 1914 stimmte der Deutsche Reichstag, das Parlament des Deutschen Reiches, dem Kriegs-Ermächtigungsgesetz zu (Gesetz über die Ermächtigung des Bundesraths zu wirtschaftlichen Maßnahmen und über die Verlängerung der Fristen des Wechsel- und Scheckrechts im Falle kriegerischer Ereignisse, RGBl. 1914, S. 327). Insgesamt kamen an diesem Tag 17 Kriegsgesetze zustande. Damit sollte der Bundesrath beziehungsweise die Reichsleitung zu den kriegsnotwendigen wirtschaftlichen Maßnahmen ermächtigt werden, zur „Abhilfe wirtschaftlicher Schädigung“. Ähnliche Gesetze gab es auch in den anderen kriegführenden Staaten während des Ersten Weltkriegs.“ Siehe hierzu: [ https://de.wikipedia.org/wiki/Ermächtigungsgesetz ] Keines der betreffenden Gesetze wurde durch die beiden gesetz-gebenden Verfassungsorgane außer Kraft gesetzt und gelten noch heute (2019) fort, denn ab dem 09. November 1918 fanden gemäß Verfassung keine Sitzungen des Reichstages und des Bundesrathes statt. Wichtig: Artikel 5 der Reichsverfassung; Zitat: Die Reichsgesetzgebung wird ausgeübt durch den Bundesrath und den Reichstag. Die Übereinstimmung der Mehrheitsbeschlüsse beider Versammlungen ist zu einem Reichsgesetze erforderlich und ausreichend. Siehe hierzu: [ https://www.verfassung-deutschland.de/#Artikel5 ]

Mit der Wiederbelebung des Bundesrathes, ab dem 29. Mai 2008 und der Proklamation des Reichstages am 23. Mai 2009, konnte nach 90 Jahren das Ahnenerbe angetreten werden.

WICHTIG: Die Bevollmächtigten des Bundesrathes benötigen keine Zustimmung oder Wahl durch das Volk, auch keine Zustimmung durch das Parlament. Es gibt auch keine Vorschrift welche Qualifikation der Bevollmächtigte mitbringt. Er hat seinen Bundesstaat zu vertreten und benötigt das Vertrauen des Staatsoberhauptes seines Heimatstaates. Artikel 6 der Verfassung, Zitat:  Der Bundesrath besteht aus den Vertretern der Mitglieder des Bundes, ……. Die Artikel 7. 8. 9. 10.  der Verfassung beschreiben die Rechte und Pflichten des Bundesrathes.  

Näheres finden Sie unter: [ https://www.verfassung-deutschland.de/#Artikel6 ]

Eine weiter sehr entscheidenden und stark blockierende Irreführung ist die Aussage, daß sich das Volk eine Verfassung geben muß. Diese Fehldeutung benutzen sehr viel fremdgesteuerten oder irregeleiteten Reichsbürgerbewegungen oder Verfassungsgebenden Versammlungen, um eine Einheit unter den Patrioten zu verhindern. Es steht auf keinem Blatt und in keiner Vorschrift, daß sich das Volk eine Verfassung geben muß, es heißt nur daß das Deutsche Volk eine Verfassung zu beschließen hat. Die einzige wahre und staatlich korrekt gegebene sowie durch das Parlament beschlossene Verfassung des Deutschen Reiches ist die Anno 1867 im Norddeutschen Bund angewandte und am 16. April 1871 im Deutschen Reich in Kraft gesetzte Verfassung. Was von den feindlich gesinnten Protagonisten benutzt wird, um die Einheit und Freiheit Deutschlands so lange als möglich hinauszuzögern. Bedauerlicherweise neigt das deutsche Gemüt einer schön verpackten Lüge mehr Glauben zu schenken, als der Wahrheit die uns Erfreien würde.     

ACHTUNG: Unsere Legitimation beruht nicht auf die Anerkennung der Alliierten, der BRD oder staatenloser Bürger, sondern durch Reichs- und Staatsangehörige, sowie durch die Anwendung der wahren Verfassung und der wahren Gesetze des souveränen Deutschlands bzw. des Deutschen Reiches. Einen anderen souveränen und zielführenden Weg gibt es nicht. Das Deutsche Volk kann sich nur als Reichs- und Staatsangehörig bezeichnen wenn es vom Deutschen Reiche die staatlichen Dokumente besitzt und im Personenstandsregister des Deutschen Reiches eingetragen ist.

Näheres finden Sie unter: [ https://reichsgesetzblatt.justitia-deutschland.org/legitimation/ ]
und unter: [ https://www.deutsche-reichsdruckerei.de/Dienst/voelkerrechtliche-legitimation/ ]

Die Epoche des Verfassungs- und Hochverrats am Deutschen Reich und seinen deutschen Völkern

Der durch die Revolution gebildete „Rat der Volksbeauftragten“ hat die Ermächtigung des Bundesrathes mit dem Gesetz Nr. 6534 vom 14. November 1918 verlängert bzw. die souveräne Stellung des Bundesrathes weiterhin aufrechterhalten; Zitat:

§ 1 Der Bundesrat(h) wird ermächtigt, die ihm nach Gesetzen und Verordnungen des Reichs zustehenden Verwaltungsbefugnisse auch fernerhin auszuüben.“

Gesetz Nr. 6622 vom 28. Dezember 1918 Auch dieses Gesetz wurde zu keiner Zeit außer Kraft gesetzt, auch nicht durch die nachfolgende Weimarer Republik. Zitat:

„(Absatz 2) Demgegenüber wird ausdrücklich festgestellt, daß alle von dem Bundesrat(h)e, dem Reichskanzler, der Heeresverwaltung und den militärischen Befehlshabern innerhalb ihrer Zuständigkeit erlassenen kriegswirtschaftlichen Verordnungen, soweit nicht ihre Aufhebung seitens der zuständigen Stellen besonders verfügt ist, ihre Wirksamkeit in vollem Umfang behalten haben und daß auch in Zukunft die Regelung der Bewirtschaftung der in Frage kommenden Stoffe ausschließlich den in den Verordnungen genannten oder inzwischen an ihre Stelle getretenen Behörden vorbehalten ist……“

Weimarer Nationalversammlung [ https://de.wikipedia.org/wiki/Weimarer_Nationalversammlung ]

Die Weimarer Nationalversammlung, offiziell verfassunggebende Deutsche Nationalversammlung, war das verfassunggebende Parlament der Weimarer Republik. Es tagte vom 6. Februar 1919 bis zum 21. Mai 1920. Tagungsort war bis zum September 1919 Weimar, nicht die politisch aufgeheizte Reichshauptstadt Berlin. Eine Übersicht über alle Mitglieder der Versammlung gibt die Liste der Mitglieder der Nationalversammlung von 1919.

In dieser Nationalversammlung steckten die gleichen Geister (jüdische Zionisten) wie in der Frankfurter Nationalversammlung. Und 100 Jahre später, im Jahre 2019, agieren sie unter der Bezeichnung „Verfassungsgebende Versammlung“.

Man beachte Artikel 180 der Weimarer Verfassung; Zitat:

(Absatz 1) Bis zum Zusammentritt des ersten Reichstags gilt die Nationalversammlung als Reichstag.

Siehe hierzu: [ https://www.verfassung-deutschland.de/weimarer-verfassung/index.htm ] Diese Verfassung, die erst nach dem Versailler Diktat in Kraft gesetzt wurde (11. August 1919), hat sich nicht das deutsche Volk gegeben und beschlossen, sondern der Wolf „Nationalversammlung“ im Schafspelz des „Reichstags“, womit die Nichtigkeit dieser Verfassung, schon durch Täuschung im Rechtsverkehr garantiert ist.

WICHTIG: Reichsrechtlich, Völkerrechtlich und juristisch unbestritten ist die Tatsache, daß bis zum Inkrafttreten der Weimarer Verfassung (11. August 1919), die Reichsverfassung, Bismarksche Reichsverfassung oder Verfassung des Deutschen Reiches, noch in Kraft war. Womit alle vorherigen Handlungen nichtig sind.

Was geschah ab der Anwendung einer Weimarer Verfassung auch deutsche Reichsverfassung genannt?

In Artikel 178 dieser Weimarer Verfassung heißt es; Zitat:

(1) Die Verfassung des Deutschen Reichs vom 16. April 1871 und das Gesetz über die vorläufige Reichsgewalt vom 10. Februar 1919 sind aufgehoben. (2) Die übrigen Gesetze und Verordnungen des Reichs bleiben in Kraft, soweit ihnen diese Verfassung nicht entgegensteht.

Das bedeutet, daß die übrigen Gesetze mit dem Geltungsbereich des Deutschen Reiches (Grenzen wie am 31. Juli 1914) in Kraft bleiben, womit auch die Verfassung des Deutschen Reiches in Kraft bleiben mußte. Der Grund dafür war zwingend, denn das Deutsche Volk mußte als Wirtsvolk der Zionisten und als Kriegsverlierer und Schuldner erhalten bleiben, um dieses in alle Ewigkeit ausplündern zu können. Damit dem deutschen Volk die Fremdverwaltung nicht auffiel haben die Drahtzieher durch deutsche Parteien, und deutsche Zionisten, allen voran die Sozialisten und Katholiken, eine Demokratie des Volkes (die Staatsgewalt geht vom Volk aus, siehe Artikel 1 WRV) vorgespielt und erstmals das Frauenwahlrecht eingeführt, obwohl mit dieser Verfassung die Finanzhoheit an die amerikanische FED übertragen wurde. Zusätzlich verbreitete man die Unwahrheit, daß der Kaiser das Volk im Stich gelassen hätte.

Unauffällig und mit der Täuschung von Freiheit und Demokratie, wurden durch diese Verfassung alle Bundesstaaten aufgelöst. Die Wiederstände des alten Adels wurden mit großzügigen Abfindungen und Überlassungen niedergehalten und somit die Goldenen Zwanziger erschaffen, während das einfache Volk ausgeplündert, enteignet und gemordet wurde. An dieser Stelle muß erwähnt werden, daß der alte Adel, die Bundesfürsten und Königshäuser ihre hoheitlichen Rechte und ihr eigenes Staatsvolk verschachert haben. Das bestätigt auch den Artikel 109 der WRV; siehe https://verfassung-deutschland.de/weimarer-verfassung/index.htm Zitat:

(2) Öffentlich-rechtliche Vorrechte oder Nachteile der Geburt oder des Standes sind aufzuheben. Adelsbezeichnungen gelten nur als Teil des Namens und dürfen nicht mehr verliehen werden. (4) Orden und Ehrenzeichen dürfen vom Staat nicht verliehen werden. (5) Kein Deutscher darf von einer ausländischen Regierung Titel oder Orden annehmen.

Bezüglich des Adels wurde folgendes Gleichstellungsgesetz Nr. 12 am 30.03.2017 in Kraft gesetzt; Zitat:

(Präambel) In Anbetracht dessen, daß der alte deutsche Adel ab 1919 finanziell, wirtschaftlich und gesellschaftlich zu jeder Zeit in der Lage gewesen sein mußte, die oktroyierten Fremdverwaltungen im Sinne der Gerechtigkeit der Wahrheit, der Menschlichkeit und der Pflicht gegenüber den deutschen Völkern zu verhindern oder aufzuheben, hat dieser alte deutsche Adel versagt. § 3. Absatz 2; Dem Präsidium des Bundes steht es zu, im Einklang mit dem „Bundesrath“, Personen neu in den Adelstand zu erheben, wenn edle Taten zum Wohle des Deutschen Volkes vorangegangen sind. § 5. Satz 1; Ausgenommen von dieser Aufhebung sind auch alle Adeligen, die mit ihrer Tatkraft und ihrem Vermögen der Wiederherstellung zur Handlungsfähigkeit Deutschlands und des Deutschen Reiches nachweislich und langfristig gedient haben.

Siehe hierzu:
[ https://reichsgesetzblatt.justitia-deutschland.org/rgbl-1703181-nr12-gesetz-gleichstellung-aller-rusta-angehoerigen/ ]

Auffällig ist in dieser Verfassung, daß es keinen Geltungsbereich gibt und daß die Reichsfarben schwarz-rot-gold sind, während die Nationalflagge schwarz-weiß-rot als Handelsflagge weitergeführt wurde. (Ein Schelm der böses dabei denkt, oder ein perfider Plan der Weltzionisten.) In Artikel 13 WRV (1) Reichsrecht bricht Landesrecht. Wer den Sinn dieses Artikels versteht, weiß wohin der Weg gehen wird, der mit Gründung dieser Fremdverwaltung schon festgelegt ist und 1933 mit dem Führerstaat zum Wohle der Hochfinanz und Großindustrie die nächste Stufe erreicht. An dieser Stelle nochmal ein Sprung in die Verfassung des Deutschen Reiches. Zitat:

Artikel 2 Satz 1 „Innerhalb dieses Bundesgebietes übt das Reich das Recht der Gesetzgebung nach Maßgabe des Inhalts dieser Verfassung und mit der Wirkung aus, daß die Reichsgesetze den Landesgesetzen vorgehen.

Zu finden unter: [ https://verfassung-deutschland.de/#Artikel2 ] Diesbezüglich wird gemäß Artikel 19 auch das Recht und die Pflicht eines Bundesstaates gesetzlich festgelegt. Zitat:

„Wenn Bundesglieder ihre verfassungsmäßigen Bundespflichten nicht erfüllen, können sie dazu im Wege der Exekution angehalten werden. Diese Exekution ist vom Bundesrathe zu beschließen und vom Kaiser zu vollstrecken.

Zu finden unter: [ https://verfassung-deutschland.de/#Artikel19 ]

Die Exekution hat reichsrechtlich nie stattgefunden, wurde aber durch Duldung und Schweigen vollzogen. Mit dem Gesetz betreffend der Wiederherstellung der Bundesstaaten, ist dies nun möglich, allerdings im Sinne des Deutschen Reiches und wenn die Vernunft des Deutschen Volkes es so möchte. Siehe hierzu:  [ https://reichsgesetzblatt.justitia-deutschland.org/rgbl-1801141-nr04-gesetz-betreffend-die-wiederherstellung-der-bundesstaaten/ ]

Dem Versailler Diktat müssen wir an dieser Stelle unsere besondere Aufmerksamkeit widmen, den das Zustandekommen dieses Werkes müssen wir verstehen, wenn wir wieder unsere Bismarcksche Verfassung, unsre bürgerlichen Rechte, Recht auf Eigentum, Recht auf Heimat bzw. das zurückhaben wollen, was uns Artikel 3 der betreffenden Verfassung garantiert. Siehe hierzu: [ https://verfassung-deutschland.de/#Artikel3 ]

Versailler Diktat (auch „Schanddiktat von Versailles“) war ein während der Weimarer Republik geprägter politischer Kampfbegriff, mit dem vor allem konservative, deutschnationale, völkische und rechtsextreme Politiker gegen den 1919 geschlossenen Friedensvertrag von Versailles polemisierten. Neben der Dolchstoßlegende und der angeblichen Bedrohung durch das „Weltjudentum“ war er ein zentraler Bestandteil der NS-Propaganda. gefunden unter: https://de.wikipedia.org/wiki/Versailler_Diktat

Der Friedensvertrag von Versailles (auch Versailler Vertrag, Friede von Versailles) wurde bei der Pariser Friedenskonferenz 1919 im Schloss von Versailles von den Mächten der Triple Entente und ihren Verbündeten bis Mai 1919 ausgehandelt. Mit der Unterzeichnung des Friedensvertrags endete der Erste Weltkrieg auf der völkerrechtlichen Ebene. Sie war zugleich der Gründungsakt des Völkerbunds.

Bereits am 11. November 1918 hatte der Waffenstillstand von Compiègne die Kampfhandlungen des Ersten Weltkriegs beendet, nicht aber den Kriegszustand. Der Vertrag konstatierte die alleinige Verantwortung Deutschlands und seiner Verbündeten für den Ausbruch des Weltkriegs und verpflichtete es zu Gebietsabtretungen, Abrüstung und Reparationszahlungen an die Siegermächte. Nach ultimativer Aufforderung unterzeichnete Deutschland am 28. Juni 1919 den Vertrag unter Protest im Spiegelsaal von Versailles. Nach der Ratifizierung und dem Austausch der Urkunden trat er am 10. Januar 1920 in Kraft. Wegen seiner hart erscheinenden Bedingungen und der Art seines Zustandekommens wurde der Vertrag von der Mehrheit der Deutschen als illegitimes und demütigendes Diktat empfunden.

Dieses Diktat ist zu finden unter: http://www.documentarchiv.de/wr/vv.html

WICHTIG: Dieser Vertrag wurde zu einem Zeitpunkt den Deutschen vorgelegt, an dem die „Tschecho-Slowakei“ und „Polen“ als Staat NICHT bestanden. Die Majorität der Unterzeichnerstaaten gegenüber Deutschland waren Dominions (Vasallen der Krone) und Freistaaten. Herrmann Müller und Dr. Bell, die den Vertrag für das neue Deutschland unterzeichneten waren keine Vertreter, oder staatlich anerkannte Beamten des Deutschen Reiches, auch noch nicht der Weimarer Republik. Sie konnten höchstens Vertreter der Räterepublik gewesen sein. Somit muß dieser Vertrag vor aller Welt (völkerrechtliche Grenzen vor dem Ersten Weltkrieg) als nichtig bewertet werden.

Betrachten wir diesen Vertrag als völkerrechtlich anzuerkennenden und für das Deutsche Reich verbindlichen Friedensvertrag, dann gilt Artikel 11 der Verfassung des Deutschen Reiches;

Zitat: Das Präsidium des Bundes steht dem Könige von Preußen zu, welcher den Namen Deutscher Kaiser führt. Der Kaiser hat das Reich völkerrechtlich zu vertreten, im Namen des Reichs Krieg zu erklären und Frieden zu schließen, Bündnisse und andere Verträge mit fremden Staaten einzugehen, Gesandte zu beglaubigen und zu empfangen. Zur Erklärung des Krieges im Namen des Reichs ist die Zustimmung des Bundesraths und des Reichstags erforderlich. Friedensverträge sowie diejenigen Verträge mit fremden Staaten, welche sich auf Gegenstände der Reichsgesetzgebung beziehen, bedürfen der Zustimmung des Bundesraths und des Reichstags.

WICHTIG: Zum Zeitpunkt der Unterzeichnung dieses „Friedensvertrages“, mußte diese Verfassung angewandt werden, wenn der Vertrag rechtskraft haben soll.

In diesem Vertrag wurde das neu eingerichtete Deutschland (die Grenzen von 1919 und 1937 sind identisch) für alle Schäden und Reparationen verantwortlich gemacht. Das neue Deutschland ist allerdings nur teilidentisch mit dem Deutschland als Ganzes. Dem neuen Deutschland, wie es heute noch nach dem Grundgesetze geführt wird, wurden alle Rechte auf Hab und Gut entzogen. So kann der aufmerksame Leser feststellen, daß nich das deutsche Volk, das Deutsche Reich oder eines seiner Bundesstaaten etwas anerkennen oder auf etwas verzichten mußte, sondern Deutschland.

Artikel 118. Deutsche Recht und Interessen außerhalb Deutschlands; Zitat:

Außerhalb seiner Grenzen in Europa, wie sie durch den gegenwärtigen Vertrag festgesetzt sind, verzichtet Deutschland auf sämtliche Rechte, Ansprüche und Vorrechte auf und in bezug auf alle ihm oder seinen Verbündeten gehörenden Gebiete sowie auf alle Rechte, Ansprüche und Vorrechte, die ihm aus irgendwelchem Grunde den alliierten und assoziierten Mächten bislang zustanden.
Deutschland verpflichtet sich bereits jetzt, Die Maßnahmen anzuerkennen und gutzuheißen, die von den alliierten und assoziierten Hauptmächten, gegebenenfalls im Einverständnis mit dritten Mächten, zur Regelung der sich aus der vorstehenden Bestimmung ergebenden Folgen getroffen sind oder noch werden. Insbesondere erklärt sich Deutschland mit den Bestimmungen der nachfolgenden, sich auf einige besondere Gegenstände beziehenden Artikel einverstanden.“
Oder Artikel 120; Zitat: Alle Rechte beweglicher und unbeweglicher Art, die in diesen Gebieten dem deutschen Reich oder irgendeinem deutschen Staate zustehen, gehen auf die Regierung über, unter deren behördliche Gewalt diese Gebiete treten, und zwar unter den in Artikel 257 Teil IX (Finanzielle Bestimmungen) des gegenwärtigen Vertrags festgesetzten Bedingungen. Streitigkeiten, die etwa hinsichtlich der Natur dieser Rechte entstehen, werden von den örtlichen Gerichten endgültig entschieden.“ Oder Artikel 231; Zitat:Die alliierten und assoziierten Regierungen erklären, und Deutschland erkennt an, daß Deutschland und seine Verbündeten als Urheber für alle Verluste und Schäden verantwortlich sind, die die alliierten und assoziierten Regierungen und ihre Staatsangehörigen infolge des ihnen durch den Angriff Deutschlands und seiner Verbündeten aufgezwungenen Krieges erlitten haben. Oder Artikel 434 von 440 Artikeln; Zitat: Deutschland verpflichtet sich, die volle Geltung der Friedensverträge und Zusatzübereinkommen zwischen den alliierten und assoziierten Mächte und den Mächten, die an Deutschlands Seite gekämpft haben, anzuerkennen, den Bestimmungen, die über die Gebiete der ehemaligen österreichisch-ungarischen Monarchie, die Königreichs Bulgarien und des osmanischen Reiches getroffen werden, zuzustimmen und die neuen Staaten in den Grenzen anzuerkennen, die auf diese Weise für sie festgesetzt werden.

Auf Grund der bis hierher bewiesenen Nichtigkeiten von Verträgen, Gesetzen, der Verfassungen und Verwaltungen, die illegal im Rechtskreis des Deutschen Reiches gewirkt haben, überspringen wir den Führerstaat und begeben uns, kurz in das Dritte Reich, bzw. das Großdeutsche Reich der Nationalzionisten, die im Deckmantel der Nationalsozialisten weltweit eine Blutbad sondergleichen angerichtet hatten und für den Holocoust an Deutschen Städten, besonders Dresden, verantwortlich sind.

Adolf Hitler als Vorsitzender der NSDAP und „Führer“ wurde durch den Reichspräsidenten der Weimarer Fremdverwaltungsrepublik (Paul von Hindenburg) am 30.1.1933, zum Reichskanzler ernannt. Damit begann die Epoche der Nationalzionisten, der Konzentrationslager und einer gigantischen Kriegsmaschine.

Siehe hierzu: [ https://www.dhm.de/lemo/rueckblick/30-januar-1933-hitler-wird-reichskanzler.html ]

Damit will ich aber nicht gesagt haben, daß Hitlerdeutschland den sogenannten Zweiten Weltkrieg verursacht hatte, sondern es waren genau die gleichen Geister die das Versailler Diktat und die Weimarer Republik erschaffen hatten. Im gleichen Jahr übernahm wieder der Vatikan durch das Reichskonkordat die verdeckte Macht über das deutsche Volk. Was staatsrechtlich ein Täuschung im Rechtsverkehr ist, denn der Führerstaat war nicht Rechtenachfolger des Deutschen Reiches. Somit ist dieser Vertrag nichtig und ein Verbrechen sondergleichen; Siehe hierzu: [ https://de.wikipedia.org/wiki/Reichskonkordat ]

Mit der Zerschlagung des Großdeutschen Reiches im Jahr 1945, somit dem Beenden eines Zweiten 30 jährigen Kriegs auf deutschem Boden, durch die Alliierten und der damit verbundenen gnadenlosen und unfassbaren Behandlung Deutscher Frauen, Männer und Kinder, begann eine Zeit schreckliche Gräueltaten gegen Menschen mit deutscher Abstammung. So ist bekannt, daß am 9. Mai 1945, die Wehrmacht, Marine und Luftwaffe kapituliert hatten, die allerding keine Kapitulation des Deutschen Reiches darstellt, sondern die Kapitulation von Söldnereinrichtungen. Unsere Aufmerksamkeit wollen wir allerding auf Gesetze und Verordnungen der Alliierten und die UN lenken, die gemäß Satzung des Völkerbundes Rechtsnachfolger und auch Treuhänder in Bezug zu Deutschland in den Grenzen von 1919/1937 (noch heute) ist, was durch die Feindstaatenklausel der UN-Charta bestätigt wird. Siehe hierzu: [ https://www.unric.org/de/charta ]; In Folge Kapitel II, Artikel 53, Absatz (2) Zitat:

Der Ausdruck “Feindstaat“ in Absatz 1 bezeichnet jeden Staat, der während des Zweiten Weltkriegs Feind eines Unterzeichners dieser Charta war.

Siehe hierzu: [ https://www.unric.org/de/charta#kapitel2 ];  In Folge Kapitel XVII, Artikel 107 Zitat:

Maßnahmen, welche die hierfür verantwortlichen Regierungen als Folge des Zweiten Weltkriegs in bezug auf einen Staat ergreifen oder genehmigen, der während dieses Krieges Feind eines Unterzeichnerstaats dieser Charta war, werden durch diese Charta weder außer Kraft gesetzt noch untersagt.

Siehe hierzu: [ https://www.unric.org/de/charta#kapitel17 ] Das Treuhandsytem ist in Kapitel XII beschrieben, siehe hierzu: [ https://www.unric.org/de/charta#kapitel12 ] Im Klartext gesagt: Alle Alliierte Militärregierungsgesetze und die SMAD-Befehle, gehen dieser Charta vor, womit auch die Wirkungslosigkeit der UN in Bezug zur Wiederherstellung Deutschlands als Ganzes, bewiesen ist. Diese Charta wurde am 26. Juni 1945 unterzeichnet.

Mit der Verordnung, Aufhebung des Kriegszustandes, wurde der Zeitpunkt für die Beendigung des Kriegszustandes, auf den 26. Juni 2011 bestimmt. 97 Jahr nach Beginn des 1.WK, siehe hierzu: [ https://reichsgesetzblatt.justitia-deutschland.org/rgbl-1106013-nr09-verordnung-kriegszustand-ende/ ] ist dies die erste Friedensvertragliche Regelung durch den Souverän des Deutschen Reiches.

Weiter geht es mit dem neuen Deutschland gemäß Versailler Diktat.

Die Existenz ISRAELS steht im direkten Zusammenhang mit der Existenz der Bundesrepublik Deutschland (so die aktuelle BRD-Geschäftsführerin). Demzufolge merken wie uns, daß am 14. Mai 1948 ISRAEL durch die Weltzionisten gegründet wurde und am 23. Mai 1949 das Vereinigte Wirtschaftsgebiet mit dem Namen „Bundesrepublik Deutschland“ durch die Westmächte bzw. dem SHAEF-Militärbefehlshaber. Die als Deutsche Demokratische Republik bekannte marxistisch-sozialistische Diktatur eines Teiles Deutschlands wurde durch die Sowjets, bzw. des SMAD-Befehlshabers am 07.Oktober 1949 gegründet. Die Ostgebiete gehen wieder unter polnische Verwaltung, der obere Teil Ostpreußens mit Königsberg unter russischer Verwaltung. Elsaß bleibt bei Frankreich.

Mit dem Begriff „Friedensvertragliche Regelungen“ stellen wir fest, daß diese noch ausstehenden Handlungen zum Weltfrieden und zur Wiedervereinigung Deutschlands, nicht mit einem verbindlichen Friedensvertrag geschehen muß. Siehe hierzu, den Deutschlandvertrag vom 26. Mai 1952.

Zu finden unter: [ https://www.kas.de/c/document_library/get_file?uuid=16c6d3b1-7052-0e71-ecdb-6ddc19ca4be7&groupId=252038 ] oder [ http://www.verfassungen.de/be/wiedervereinigung50-3.htm ] usw. Am besten nach diesem Begriff im Netz suchen.

Weitere Fakten zur Erfreiung und Wiederherstellung der Einheit und Freiheit Deutschlands

Alle Gesetze inklusive der Weimarer Verfassung und das Grundgesetz sind für Reichs- und Staatsangehörige nichtig. Bei Anwendung gilt die freiwillige Anerkennung und damit verbundenen Entrechtung. Reichsrecht geht vor Landesrecht, die wahre Reichsverfassung wurde nie außer Kraft gesetzt, das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz gilt nur mit der Anerkennung der Reichsverfassung.

Die vorgenannte Aussage gilt auch für die Gesetze die ab 1933 in Folge (Führerstaat, Großdeutsches Reich, BRD, DDR und das vereinigte Deutschland, bis heute) angewandt wurden, auch hier gilt die Freiwillige Gerichtsbarkeit und deren Folgen, durch Gesetze ohne Geltungsbereich und Behörden ohne staatliche Legitimation.

Schwebend unwirksam Schuldverschreibungen: Alle Schuldverschreibungen in Deutschland sind seit 1919 nichtig, ungültig und der daraus entstandene Schaden muß zurückgezahlt werden, wie es im Original BGB zu lesen ist. Zitat:

§ 795. (1) Im Inland ausgestellte Schuldverschreibungen auf den Inhaber, in denen die Zahlung einer bestimmten Geldsumme versprochen wird, dürfen nur mit staatlicher Genehmigung in den Verkehr gebracht werden. (2) Die Genehmigung wird durch die Zentralbehörde des Bundesstaats ertheilt, in dessen Gebiete der Aussteller seinen Wohnsitz oder seine gewerbliche Niederlassung hat. Die Ertheilung der Genehmigung und die Bestimmungen, unter denen sie erfolgt, sollen durch den Deutschen Reichsanzeiger bekannt gemacht werden. (3) Eine ohne staatliche Genehmigung in den Verkehr gelangte Schuldverschreibung ist nichtig; der Aussteller hat dem Inhaber den durch die Ausgabe verursachten Schaden zu ersetzen. (4) Diese Vorschriften finden keine Anwendung auf Schuldverschreibungen, die von dem Reiche oder einem Bundesstaat ausgegeben werden.

Zu finden unter: [ https://reichsgesetzblatt.justitia-deutschland.org/buergerliches-gesetzbuch-buch-2/ ]

Die Reichs- und Staatsangehörigkeit kann nur über das Personenstandsregister Deutschland, in Verbindung mit dem Erwerb eines Dokumentes, das durch die einzig staatliche Reichsdruckerei erstellt werden muß, erworben werden. Voraussetzung ist die Annahme des RuStaG 1913 und der Verfassung des Deutschen Reiches mit seinen institutionalisierten Organen.

Die zu erfüllende Aufgabe des Deutschen Volkes wird wie folgt formuliert, Zitat:

„Das Deutsche Reich existiert fort, besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsfähig.“

siehe hierzu die 13 Schritte unter: [ https://www.uni-spik.de/studium/13schritte/folie13.htm ]

siehe hierzu das Staatsvolk unter: [ https://reichsgesetzblatt.justitia-deutschland.org/staatsvolk/ ]

das Staatsgebiet unter: [ https://reichsgesetzblatt.justitia-deutschland.org/staatsgebiet/ ]

die Staatsordnung unter: [ https://reichsgesetzblatt.justitia-deutschland.org/staatsordnung/ ]

Die viel zitierte und sehr oft erwähnte Haager Landkriegsordnung gilt NICHT für die Staatenlosen der BRD, sie gilt nur für die Reichs- und Staatsangehörigen des Deutschen Reiches. Ein Anwendung ist mangels Reichsjustiz noch nicht möglich.

Werfen wir nochmal einen Blick in weitere internationale Gesetze, die uns tangieren und interessieren sollten.

SEHR WICHTIG: Es sei gesagt, daß es keine einziges Gesetz gibt, in dem die Grenzen Deutschland, z.B. die Grenzen 1937, durch die Alliierten oder Zionisten verbindlich festgelegt wurden und eingehalten werden müssen. Auch hier gilt, daß alles was sich schön anhört, einfach angenommen und weitergegeben wird, ohne sich die Mühe zu machen, solche Aussagen akribisch zu prüfen. Die richtige Formulierung die in allen dementsprechenden Gesetzen verwendet wurde, lautet; Zitat:

Der Ausdruck „Grenzen des „deutschen Reiches“ der in diesem Gesetz gebraucht wird, bedeutet die Grenzen wie sie am 31. Dezember 1937 bestanden haben.

Damit wird nicht ausgesagt, daß das Deutsche Reich in diesen Grenzen vollendet ist und auch zu sein hat, es wird damit nur bestätigt, daß sich die Besatzungsmächte nur auf diese Grenzen beziehen, aber nicht auf die Grenzen vom 31. Juli 1914 (vor dem Weltkrieg). Merke: Die Grenzen vom 31. Dezember 1937, sind exakt die Grenzen, die durch das Versailler Diktat erzwungen wurden. Die aber vom Deutschen Reich nie anerkannt wurden.

Diesbezügliche verweise ich auf folgende Gesetze:
als Beispiel das Gesetz Nr. 161 der Militärregierung bezüglich der Grenzkontrolle unter:
[ https://www.reichsamt.info/justizamt/vorlagen/SHAEF_Militaergesetze.pdf ]

und [ https://reichsgesetzblatt.justitia-deutschland.org/rgbl-1506181-nr13-gesetz-nichtigkeit-des-versailler-vertrages/ ]

und [ https://reichsgesetzblatt.justitia-deutschland.org/rgbl-1804161-nr11-drittes-bereinigungsgesetz-der-reichsgesetze/ ]

Bewerten wir das Gesetz Nr. 52 der SHAEF-Gesetze positiv, so haben der Alliierte durch die Total-Beschlagnahme, allen Hab und Gutes der Bundesstaaten, des Deutschen Reiches und seiner deutschen Völker, dafür gesorgt, daß eine zu Folgen habende Rückabwicklung möglich wird.

[ https://www.reichsamt.info/justizamt/vorlagen/SHAEF_Militaergesetze.pdf  ]

Mit Gesetz Nr. 2 der SHAEF-Gesetze haben die Alliierten, die wahren Volks- und Staatsschädlingen offenbart und unter Militärgesetz gestellt.

Das Potsdamer Protokoll vom 02. August 1945, das sich wie alle Gesetze nur auf das neue Deutschland bezieht, sagt im wesentlichen nur aus; Zitat:

Es ist nicht die Absicht der Alliierten, das deutsche Volk zu vernichten oder zu versklaven. Die Alliierten wollen dem deutschen Volke die Möglichkeit geben, sich darauf vorzubereiten, sein Leben auf einer demokratischen und friedlichen Grundlage von neuem wiederaufzubauen. Wenn die eigenen Anstrengungen des deutschen Volkes unablässig auf die Erreichung dieses Zieles gerichtet sein werden, wird es ihm möglich sein, zu gegebener Zeit seinen Platz unter den freien und friedlichen Völkern der Welt einzunehmen.

Der Deutschlandvertrag vom 26. Mai 1952, sagt im wesentlichen aus, Zitat:

Art. 2. Im Hinblick auf die internationale Lage, die bisher die Wiedervereinigung Deutschlands und den Abschluß eines Friedensvertrags verhindert hat, behalten die Drei Mächte die bisher von ihnen ausgeübten oder innegehabten Rechte und Verantwortlichkeiten in bezug auf Berlin und auf Deutschland als Ganzes einschließlich der Wiedervereinigung Deutschlands und einer friedensvertraglichen Regelung.

Der Überleitungsvertrag von 1954-1955, ist eindeutig ein weiterer Dolchstoß gegen das Deutsche Volk, Zitat:

Neunter Teil: Artikel 1: (GEWISSE ANSPRÜCHE GEGEN FREMDE NATIONEN UND STAATSANGEHÖRIGE) Vorbehaltlich der Bestimmungen einer Friedensregelung mit Deutschland dürfen deutsche Staatsangehörige, die der Herrschaftsgewalt der Bundesrepublik unterliegen, gegen die Staaten, welche die Erklärung der Vereinten Nationen vom 1. Januar 1942 unterzeichnet haben oder ihr beigetreten sind oder mit Deutschland im Kriegszustand waren oder in Artikel 5 des Fünften Teils dieses Vertrags genannt sind, sowie gegen deren Staatsangehörige keine Ansprüche irgendwelcher Art erheben wegen Maßnahmen, welche von den Regierungen dieser Staaten oder mit ihrer Ermächtigung in der Zeit zwischen dem 1. September 1939 und dem 5. Juni 1945 wegen des in Europa bestehenden Kriegszustandes getroffen worden sind; auch darf niemand derartige Ansprüche vor einem Gericht der Bundesrepublik geltend machen. ZEHNTER TEIL: Artikel 4 (AUSLÄNDISCHE INTERESSEN IN DEUTSCHLAND) Die Bundesrepublik bestätigt, daß nach deutschem Recht der Kriegszustand als solcher die vor Eintritt des Kriegszustandes durch Verträge oder andere Verpflichtungen begründeten Verbindlichkeiten zur Bezahlung von Geldschulden und die vor diesem Zeitpunkt erworbenen Rechte nicht berührt.

Der Zwei-plus-Vier-Vertrag vom 12. September 1990, ist eindeutige eine abschließender Regelung in bezug zu Deutschland, wobei auch hier das vereinte Deutschland (BRD plus DDR ohne Berlin) gemeint ist. Juristisch und sachlich betrachtet ha man zwei aufgelöste Verwaltungseinheiten zu einer mathematischen NULL-NULL umgestaltet, die mit Inkrafttreten dieses Vertrages endgültig ist. Siehe Artikel 1, Zitat:

„(1) …..Seine Außengrenzen werden die Grenzen der Deutschen Demokratischen Republik und der Bundesrepublik Deutschland sein und werden am Tage des Inkrafttretens dieses Vertrags endgültig sein. (3) Das vereinte Deutschland hat keinerlei Gebietsansprüche gegen andere Staaten und wird solche auch nicht in Zukunft erheben. (4) Die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik werden sicherstellen, daß die Verfassung des vereinten Deutschland keinerlei Bestimmungen enthalten wird, die mit diesen Prinzipien unvereinbar sind. Dies gilt dementsprechend für die Bestimmungen, die in der Präambel und in den Artikeln 23 Satz 2 und 146 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland niedergelegt sind.“

Wie kann ein NULL-NULL Gebilde eine Souveränität haben, wenn die Besatzungsgesetze fortgelten? Darum müßte man bei Artikel 7 Absatz 2 das Lachen anfangen, wenn dieser juristische Salto keine Auswirkung auf die Bevölkerung hätte, Zitat:

„(2) Das vereinte Deutschland hat demgemäß volle Souveränität über seine inneren und äußeren Angelegenheiten.“

Dieser 2+4 Vertrag ist aus der Sicht des Deutschen Volkes eine eindeutiger Verstoß der Alliierten in bezug zu deren Verwaltungs- und Aufsichtspflicht.

Wir verstehen und fangen endlich an, unsere Aufgabe anzunehmen, denn dieser 2+4 Vertrag gilt nur für das Vereinte Deutschland und nicht für Deutschland als Ganzes. Zitat:

„Artikel 8 Satz 2 Die Ratifikation erfolgt auf deutscher Seite durch das vereinte Deutschland. Dieser Vertrag gilt daher für das vereinte Deutschland.“

Oder wollt auch Ihr euch sagen lassen, daß Ihr Versager seit und nicht wußtet, was zu tun ist!

Erstellt und veröffentlich am 2. Mai des Jahres 2019, durch Erhard Lorenz, Staatssekretär des Innern.