Deutsches Reichsgesetzblatt 2024
Reichsgesetzblatt des Deutschen Reiches 2024
Reichsgesetzblatt des Deutschen Reiches 2024
Reichsgesetzblatt des Deutschen Reiches 2023
Reichsgesetzblatt des Deutschen Reiches 2022
Datum des Gesetzes |
Inkraft zu Berlin |
I n h a l t der Gesetze |
Nr. des RGBlatt |
Nr. vom Gesetz |
Seiten |
07.10.2022 | 07.10.2022 | Das Deutsche Volk beglückwünscht Wladimir Putin zum 70ten Jahrestag im Jahr 2022 | 1 | ||
09.11.2022 | 09.11.2022 | RGBl-2211091 Bekanntmachung Einberufung 118te Tagung des Bundesrathes | 2211091 | 2211091 | 1 |
09.11.2022 | 09.11.2022 | Die Lösung ist die echte Reichs- und Staatsangehörigkeit gemäß RuStaG 1913 | 1 | ||
14.11.2022 | 14.11.2022 | RGBl-2211142-Nr1-Verordnung Einberufung 85te Tagung Volks-Reichstag | 2211142 | Nr1 | 1 |
Reichsgesetzblatt des Deutschen Reiches 2021
Reichsgesetzblatt des Deutschen Reiches 2020
Reichsgesetzblatt des Deutschen Reiches 2019
Internationale Länderkennzeichen – Länderkennzeichen Europas
„D für Deutschland seit 1909“
Internationale Länderkennzeichen von A wie Austria bis Z wie Sambia. Gerade derjenige, der viel mit dem Auto unterwegs ist, bekommt so manches Länderkennzeichen zu sehen, wo man nicht auf Anhieb weiß, um was für ein Land es sich handelt. In unserer Übersicht finden Sie das jeweilige Land mit dem passenden Länderkürzel schnell und einfach.
An jedem Kfz Kennzeichen befinden sich nicht nur Buchstaben, Ziffern, Prüfplakette und Siegel der Zulassungsstelle, sondern auch Abkürzungen für Staatsbezeichnungen. Diese alphabetischen Abkürzungen kennzeichnen jedes Land individuell, von A für Österreich über H für Ungarn und Z für Sambia. Die Verordnung über den internationalen Kraftfahrzeugverkehr (IntVO) Paragraph 2 Abs. 2 legt in Deutschland fest, daß ausländische Kraftfahrzeuge sowie Kfz-Anhänger außerdem ein Nationalitätszeichen führen, das dem Artikel 5 und der Anlage C des Internationalen Abkommens über den Kraftfahrzeugverkehr vom 24. 04.1926 (RGBl 1930 II S 1234) oder dem Artikel 37 und dem Anhang 3 des Übereinkommens über den Straßenverkehr vom 08.11.1968 (BGBl 1977 II S 809) entsprechen muss. Das Abkommen der IntKfzV von 1926 ist die Überarbeitung des Internationalen Abkommens über den Straßenverkehr mit Fahrzeugen vom 11.11.1909. Der gleiche Sacherhalt wird aktuell in Paragraph 21 Abs. 2 der Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (kurz Fahrzeug-Zulassungsverordnung) festgelegt.
Aktueller IST-Zustand: In der Europäischen Union, in Liechtenstein und in der Schweiz brauchen Kraftfahrzeuge kein Nationalitätszeichen, wenn ein sogenanntes Eurokennzeichen (blaues Euro-Feld mit 12 Sternen für die einzelnen Staaten der Europäischen Union und integriertem Nationalitätszeichen) befestigt ist.
Das Kennzeichen D für Deutschland kennt jeder, doch wie sieht es beispielsweise mit den Länderkürzeln BG, HR, SK oder UA aus? Damit Sie nachschauen können, welche Abkürzung für welches Land steht, haben wir Ihnen nachfolgend eine Tabelle der Länderkennzeichen zusammengestellt.
https://www.kfz-auskunft.de/autokennzeichen/laenderkennzeichen.html
Für das Deutsche Reich zu finden ab:
https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Deutsches_Reichsgesetzblatt_1910_021_0640.png (1910)
D ist zu finden unter:
https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Deutsches_Reichsgesetzblatt_1909_026_0437.png (1909)
https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Deutsches_Reichsgesetzblatt_1910_021_0655.png (1910)
Für die unter Fremdverwaltung stehenden Regierungen ab dem Jahr 1919:
https://de.wikipedia.org/wiki/Verordnung_%C3%BCber_internationalen_Kraftfahrzeugverkehr (1926)
http://alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?aid=drb&datum=1930&page=1261&size=45 (1926 – 1930)
https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Deutsches_Reichsgesetzblatt_30T2_038_1234.jpg (1930)
https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?start=%2F%2F*[%40attr_id%3D%27bgbl279s0932.pdf%27]#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl279s0932.pdf%27%5D__1573581049280 – (1979)
https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl106s0988.pdf#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl106s0988.pdf%27%5D__1573581713446 – (2006)
Das Reichsgesetzblatt (Abkürzung: RGBl.) war das amtliche Verkündungsblatt des Deutschen Reiches von 1871 bis 1918, danach der Fremdverwaltungen bis 1945, ab dem Jahr 2008 der neuen Reichsleitung. Zunächst wurde es vom Büro des Reichskanzlers in Berlin herausgegeben, dann vom Reichsamt des Innern und ab 2009 der Deutschen Reichsdruckerei . Soweit nichts anderes bestimmt war, traten Reichsgesetze erst „mit dem vierzehnten Tage nach Ablauf des Tages in Kraft, an dem das Reichs-Gesetzblatt in der Reichshauptstadt ausgegeben worden“ war.
Vorläufer des Reichsgesetzblattes waren das Bundesgesetzblatt des Norddeutschen Bundes (Erste Ausgabe 2. August 1867, letzte Ausgabe 20. Januar 1871) und das Bundesgesetzblatt des Deutschen Bundes (Erste Ausgabe 27. Januar 1871). Die letzte Ausgabe vom Bundes-Gesetzblatt des Deutschen Bundes vom 29. April 1871 erschien am 2. Mai 1871 als Nr. 18 auf der Seite 91 des Jahrgangsbandes 1871.
Für die erste Gesamtausgabe des Reichsgesetzblatts wurden auch die Gesetze, Verordnungen, Erlasse, Bekanntmachungen und einzelne Verträge aus der Zeit des Norddeutschen Bundes und des Deutschen Bundes mit aufgenommen. Daher erschien am 8. Mai 1871 der erste Erlass vom 29. April als Ausgabe Nr. 19 auf der Seite 95 und laut Inhaltsverzeichnis als Veröffentlichung Nr. 636, da das Bundesgesetzblatt des Deutschen Bundes unter dem Namen „Reichsgesetzblatt“ im selben Band fortgeführt wurde.
Eine Zusammenfassung der jeweils gültigen Gesetze mit allen eingearbeiteten Änderungen erschien als Deutsches Reichsgesetzbuch erstmals um etwa 1900.
Das Reichsgesetzblatt wird in zwei gesonderten Teilen erstellt: Teil I und Teil II. Im zweiten Teil wurden internationale Übereinkommen, Reichshaushaltsgesetze und Gesetze, Verordnungen etc. die u. a. den Eisenbahnverkehr, den Schiffahrtverkehr, innere Angelegenheiten des Reichstags, sowie Angelegenheiten der Reichsbank betrafen, veröffentlicht. Alle übrigen Gesetze, Verordnungen etc. erschienen im Teil I.
Während der Zeit zwischen 1945 und 1949 wurden die KontrollratsDokumente durch das Amtsblatt der Kontrollkommission veröffentlicht. Ab 1949 erschienen im Sinne der Bundesrepublik Deutschland das heute nichatamtliche Bundesgesetzblatt und von 1949 bis 1990 das Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik.
Wikisource: Reichsgesetzblatt (Deutsches Reich) – Quellen und Volltexte
Commons: Scans vom Reichsgesetzblatt (Deutsches Reich) – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
Der Titel dieses Artikels ist mehrdeutig. Weitere Bedeutungen sind unter Reichsgesetzblatt (Begriffsklärung) aufgeführt. |
Das Deutsche Reichsgesetzbuch war eine Zusammenfassung der jeweils gültigen Gesetze und Verordnungen des Deutschen Reiches mit allen eingearbeiteten Änderungen, die im Reichsgesetzblatt veröffentlicht worden waren. Die ersten Ausgaben in Buchform hatten um 1900 einen Umfang von rund 4100 Seiten. Das Werk gliederte sich in Oeffentliches Recht und Das allgemeine bürgerliche Recht.
Wesentliche Bestandteile waren im Oeffentlichen Recht
Das allgemeine bürgerliche Recht umfasste
sowie zahlreiche andere Gesetze.
Aufgrund des Umfangs erschienen für bestimmte Bereiche eigene Ausgaben, zum Beispiel das Deutsche Reichs-Gesetzbuch für Industrie, Handel und Gewerbe, und zwar sowohl als Zeitschrift als auch in Buchform. Die Zeitschrift enthielt auch Entscheidungen des Reichsgerichts und erschien 1882 bis 1942. Die zweibändige Buchausgabe des Deutschen Reichsgesetzbuches für Industrie, Handel und Gewerbe einschliesslich Handwerk und Landwirtschaft hatte im Jahr 1912 einen Umfang von 1540 Seiten.
Reichsgesetzblatt des Deutschen Reiches 2018
Reichsgesetzblatt des Deutschen Reiches 2017