Personenstandsregister Deutschland des Deutschen Reiches

Personenstandsregister

Das rechtsfähige Deutsche Reich ist zu keiner Zeit untergegangen und wird in den Staatsgrenzen zum 31. Juli 1914 durch die Verfassung des Deutschen Reiches beschrieben. Somit ist das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz (RuStaG) von 1913 des Deutschen Reiches anzuwenden.

Der urkundlich bescheinigte Eintrag in das Personenstandsregister des Deutschen Reiches ist der einzige Nachweis, daß Sie wieder als natürliche Person nach RuStaG 1913 Deutsche Reichs- und Staatangehörige sind und den dadurch garantierten (Artikel 3 der Deutschen Reichsverfassung) rechtlichen Schutz genießen.
Der Bundesrath und der Volks-Reichstag beschloß im Jahr  2011 Herrn Erhard Lorenz als Staatssekretär des Innern zu berufen, da er zu diesem Zeitpunkt den Nachweis einer gesetzlich korrekten 3,5 jährigen Reichsbeamtenausbildung nachweisen konnte und somit allen Ausweisen und Urkunden durch seine Unterschrift rechtkraft und die staatliche Anerkennung erteilen konnte. Alles nachzulesen  und zu entnehmen aus dem amtlichen Mitteilungsblattes des Deutschen Reiches: https://reichsgesetzblatt.justitia-deutschland.org/

Ausgestellte Urkunden sind nur mit dem Amtssiegel des Deutschen Reiches und mit der Unterschrift eines legitmen Urkundsbeamten, in unserem Fall der Staatssekretär des Innern, gültig. Die von andern sich selbst ernannten Kommissarischen Regierungen, Exilregierungen, Gemeinden, Reichsbürgern, Bewegungen, Religionsgemeinschaften und Gruppen ausgestellten und unterzeichneten Urkunden, Ausweis und Pässe sind unter vorsätzlicher Täuschung ungültig besitzen keine Rechtskraft und sind gemäß dem Strafgesetzbuch ein Straftatbestand. Schon der Versuch ist Strafbar.

Im Jahr 2011 wurde das Personenstandsregister eingerichtet um hier eingetragen werden zu können, erfordert es die freiwilligen Eintragung in das Personenstandsregister des Deutschen Reiches.

Das entsprechende Antragsformular und weitere Informationen finden Sie unter unserer staatlichen Druckerei: https://www.deutsche-reichsdruckerei.de/Dienst/

Lassen Sie sich nicht von BRD-, DDR- und Stasi-Ubooten verleiten sich in deren Register eintragen zu lassen, das wäre gleichzusetzen mit dem Register der der Nazis

Die Beantragung der Ausweise und Urkunden erfolgt unter:

Artikel 2  ……daß die Reichsgesetze den Landesgesetzen vorgehen.

Deutsche Verfassung, Verfassung des Deutschen Reiches (1871), Verfassung Deutschland, Reichsverfassung, Verfassung 1871, Bundesverfassung

Artikel 3: Dem Auslande gegenüber haben alle Deutschen gleichmäßig Anspruch auf den Schutz des Reichs.

Artikel 4: Der Beaufsichtigung Seitens des Reichs und der Gesetzgebung desselben unterliegen die nachstehenden Angelegenheiten:

Artikel 5: Die Reichsgesetzgebung wird ausgeübt durch den Bundesrath und den Reichstag.

Im Deutschen Reich gelten uneingeschränkt die bis zum 28. Oktober 1918 beschlossenen und nie außer Kraft gesetzten Reichsgesetze.

Artikel 11: Friedensverträge sowie diejenigen Verträge mit fremden Staaten, welche sich auf Gegenstände der Reichsgesetzgebung beziehen, bedürfen der Zustimmung des Bundesraths und des Reichstags.

RGBl-1005232-Nr7 Übergangsgesetz zur Wiederherstellung der Handlungsfähigkeit des Deutschen Reiches

Ernennung zum Bevollmächtigten im Bundesrath des Herrn Erhard Lorenz

Ernennung zum Präsidialsenat im Bundespräsidium von Herrn Erhard Lorenz als Staatssekretär des Innern

Das Reichs- und Bundespräsidium

 




Aufruf des Präsidium des Bundes

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Unter dem Aktenzeichen TYR-2512-PEL-014 an die Öffentlichkeit gebracht
Unabhängigkeitserklärung des Deutschen Volkes und des Deutschen Reiches am 18. Januar 2014
Sehr geehrte Damen und Herren,

im Herzen Europas, wo sich die deutschen Völker im Jahre 1871 zum ewigen Bund mit dem Namen Deutsches Reich geeinigt haben. In den Ländern, Auen und Wäldern Europas, in der die Kultur, Sprache und Tradition deutscher Völker aus Urzeiten gepflegt und behutsam mit sehr viel Fleiß und Geduld, von Generation zu Generation weitergetragen wurde. In diesem Teil Europas erschufen die Deutschen aus der Erfahrung uralter Traditionen eine nationale, politische und außerordentliche Gemeinschaft, in der Gastfreundschaft und Hilfsbereitschaft auch denen zuteil wird, die nicht aus den deutschen Völkern entstammen. Maßlose, gewissenslose und äußerst korrupte Politiker, Bänker, Journalisten unter Mithilfe von hochkriminellen Ausländern haben die Grenzen des Zumutbaren und Machbaren der Deutschen überspannt. Wir, das wahrhaftige Deutsche Volk, erklären hiermit unsere Unabhängigkeit von so gearteten Wesenheiten und Handlungen, wir fordern unser völkerrechtliches und unumstrittenes Recht auf Heimat in dem Staatsgebiet vom 31. Juli 1914.

Das Deutsche Volk ist nicht mehr bereit die Vertreibungen, Verbannungen, Geschichtsverfälschungen und den Holocaust zu Dresden zu verschweigen. Es ist auch nicht mehr bereit seine Heimat den kulturfremden Völkern widerstandslos zu überlassen; es bekennt sich zu den Grundsätzen und der Einhaltung von Völker- und Menschenrechten sowie den Naturrechten; es bekennt sich zur Wahrheit und zur Anerkennung aller freiheitlich und friedfertigen Völker, aller staatlich oder historisch gewachsenen Kulturen in deren jeweiligen Regionen, Provinzen, Länder und Kontinenten.

Das Deutsche Volk ist nicht mehr gewillt, die unwürdigen Handlungen monetärer, wirtschaftlicher, zionistischer und freimaurerischer Gesellschaften, Religionen und Handelsorganisationen durch Schweigen und Wegschauen, ohne staatliche Ordnung sowie staatliche Überwachung wirken zu lassen. Wir werden diesem unkontrollierten und unmäßigen Treiben nicht mehr tatenlos zusehen und bieten allen souveränen Staaten sowie souveränen und friedlich lebende Völkern mit dem gleichen Ansinnen die Hand und den Geist des Friedens, der Akzeptanz sowie die Garantie der Anerkennung gesetzlicher und kultureller Grenzen.

Die zionistische Katastrophe, die in unserer Zeit nicht nur über das Deutsche Volk hereinbrach und in der Welt Millionen von Menschen vernichtete, bewies unwiderleglich, daß das Problem der Heimatlosigkeit durch die Wiederherstellung des Deutschen Reiches in Europa gelöst werden muß.

Die Überlebenden des zweiten 30jährigen Krieges auf dem heiligen Boden der Deutschen, im Herzen Europas, scheuten weder Mühsal, Folter, Vertreibung, Rufmord, Gefangenschaft noch Gefahren, um die Hoffnung aufrechtzuerhalten, zu einem geeigneten Zeitpunkt das Recht auf Heimat, Würde, Ehre und Freiheit einzufordern.

Dieser Zeitpunkt ist nun gekommen.

Demzufolge verkünden wir, das Volk, der Volks-Bundesrath, der Volks-Reichstag, das Deutsche Reichsamt, das Bundes- und Reichspräsidium, als einzig legitime staatliche Vertreter des Deutschen Volkes und oberste Gesetzgeber  des Deutschen Reiches / Deutschland, heute, am 18ten Tag im Monat Januar des Jahres 2015, kraft unseres natürlichen, historischen und vererbten Selbstbestimmungsrechtes: Wer gegen die Deutsche Reichsverfassung und die damit verbundenen tatsächlich geltenden Gesetze, Verordnungen, Regeln und Beschlüsse verstößt, hat in unserem Heimatstaat sein Selbstbestimmungsrecht und Mitbestimmungsrecht verwirkt. Dies gilt besonders für alle bösartigen, verlogenen und kriegerischen Organisationen, Parteien, Politiker, die Presse, Banken oder Einzelpersonen ohne Beachtung von Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Volkszugehörigkeit, Alter, Herkunft oder bisheriger Verdienste, demgemäß alle die gegen das Heimatrecht der Deutschen und dessen Nachbarn verstoßen und das friedliche Miteinander der souveränen Völker missachten und beschmutzen.

Entsprechend aller bisher geleisteten Übergangsmaßnahmen zur Wiederherstellung der Handlungsfähigkeit des Deutschen Reiches / Deutschland, das im Sinne des zwingend erforderlichen Weltfriedens mit der tatsächlichen Wiedervereinigung Deutschlands einher geht, werden wir nun das vollenden, was dem Deutschen Volk seit 100 Jahren mit unglaublicher Härte, mit unvorstellbarer Geschichtsverfälschung und grenzenlosen Betrügereien nicht erlaubt wurde „Die Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands“.

Um abschließend die nötigen friedensvertraglichen Regelungen souverän und verbindlich erfüllen zu können, gilt es die staatlichen Grenzen vom 31. Juli 1914 einzurichten und alle fremden Truppen, Fremdverwaltungen und sonstige unnötige Organisationen aus dem Hoheitsgebiet zu entfernen.

Mit der für alle Welt offenkundigen Verabschiedung aller nichtdeutschen Militärregierungen und Fremdverwaltungen aus dem Hoheitsgebiet übertragen wir die Verantwortung auf Alle die durch das Versailler Diktat direkt in Not geraten sind und nicht dem  Reichsrecht unterstehen in deren Verantwortung, mit dem Wunsch, gleich dem Deutschen Volke gerecht, ehrlich, unbestechlich und besonnen zu handeln.

Das Deutsche Volk bekennt sich zu seinem Nationalstaat Deutschland mit dem Namen Deutsches Reich, zum ewigen Bund dieser Bundesstaaten und seinen Schutzgebieten. Das Deutsche Volk steht bereit, die gesamte Verwaltung und Organisation eines souveränen, freiheitlichen, friedlichen, verantwortungsbewussten sowie demokratischen Staat wieder auf das Höchstmaß zu bringen.

Das Deutsche Reich / Deutschland wird auch in Zukunft alle Menschen aufnehmen, Die die Kulturen, die Traditionen und die Gemeinschaft der deutschen Völker annehmen, achten und würdevoll erhalten. Alle sich im Staatsgebiet aufhaltenden, durchreisenden und wohnenden Menschen werden sich der Entwicklung des Staates und dem Wohle aller seiner Bewohner widmen; sie werden Freiheit, Gerechtigkeit und den Frieden im Sinne aller Völker und Nationen bewahren; auch werden sie ohne Unterschied von Religion, Rasse und Geschlecht, die soziale und politische Gleichberechtigung leben. Es wird Glaubens- und Gewissensfreiheit, Freiheit der Sprache, Erziehung und Kultur gewährleistet und sie werden die Heiligen Stätten erhalten und pflegen, wie es dem Urwesen der Deutschen entspricht.

Das Deutsche Reich / Deutschland wird mit den friedlich und ehrlich gesinnten Organen und Vertretern, die bisher die Verantwortung der Verwaltung für das Deutsche Reich inne hatten und allen befreundeten sowie friedlichen Staaten aber auch Organisationen zusammenwirken, um die Herstellung der Handlungsfähigkeit des Staates nicht nur erfolgreich sondern für alle Welt auch vorbildlich zu vollziehen.

Wir reichen allen unseren Nachbarstaaten und ihren Völkern die Hand zum Frieden und zu guter Nachbarschaft und rufen zur Zusammenarbeit und gegenseitigen Hilfe mit dem unabhängigen Deutschen Volk auf.

Diese Unabhängigkeitserklärung soll die ganze Welt erfahren, denn das Recht des Deutschen Volkes ist das Recht aller Naturvölker dieser Erde, die durch Fleiß, Mühsal, Treue, Abwehr vieler Gefahren, Aufbau und harter Arbeit natürlich gewachsen ist.

Berlin, den 18. Januar 2015

Erhard Lorenz
Präsidialsenat
Staatssekretär des Innern

———————–
WIR erheben ab sofort den Anspruch, das rechtmäßige Präsidium des Deutschen Reiches zu sein, denn die Zeit ist gekommen, das Deutsche Volk endlich in einen souveränen Staat zu führen. WIR betrachten uns als handlungsfähige Reichsleitung und fühlen uns berufen aus dem Volk an das Volk und an die derzeitigen fremdgesteuerten Politiker,sowie an alle sogenannten Patrioten zu appellieren, sich endlich zum einzig richtigen Deutschland und die gemeinsame „Deutsche Wurzel“ zu bekennen.
Unser Volks- und Heimatstaat Deutschland im Deutschen Reich, gemäß der verbindlichen Staatsgrenzen vom 31. Juli 1914.
In unseren Reihen haben sich Menschen (ohne jeglichen Rassen- oder Volkszwang)  zusammengefunden, um der ganzen Welt zu sagen, daß auch Deutschland und seine Bewohner das Recht auf einen freien, friedvollen und gerechten Staat unter den Staaten der Welt haben und nach fast 100 Jahren der Fremdverwaltung dieses nun endgültig einfordern. „WIR FORDERN DAS RECHT AUF HEIMAT“

Wenn alle Macht vom Volke ausgehen soll, dann werden wir es hier und heute nicht vermeiden können, uns endlich zu einem gemeinsamen Volk zu bekennen. Ein Erdenvolk in einem Staatsgebiet „unsere Heimat“ und einer Volkspolitik, die sich mit ganzer Kraft und Macht für einen Weltfrieden, ohne Krieg, Armut, Hungersnöte, Lügen, Staatsterrorismus und Umweltterrorismus einsetzt. Ein Volk, das die Erde in Harmonie und Eintracht bewohnt und das mit dem Universum und all seiner Schöpfung, EINS wird.

WIR, das bist DU, mit uns gemeinsam als VOLK.

Unsere Motivation und unser Antrieb zu diesen Weltnetzseiten, sowie unserem Tun und Handeln leiten wir aus dem Freien Willen, die Verantwortung für sich und das gesamte Deutsche Volk zu übernehmen.

Alle bisher als Reichsregierung auftretenden Gruppierungen, aber auch sonstige sich als Ämter, oder Selbstverwalter bezeichnenden Organisationen lenken zum Schaden der Deutschen von der Wahrhaftigkeit des Staates Deutsches Reich ab. Die Nutzung und Veröffentlichung irreführender und falscher Staatskennzeichen, wie beispielsweise die vielen unterschiedlichen Reichsadler und Reichsflaggen helfen nur den ausbeuterischen Mächten und deren Vasallen, sonst niemand. Was diese Gruppierung  betreiben ist nichts anderes als Hochverrat am eigenen Volk und Staatsterrorismus gegen das Deutsche Reich.

Unsere rechtliche Legitimation ist in unseren Weltnetzseiten erklärt. Die völkerrechtliche Legitimation erklärt sich aus unserem Bewußt SEIN, unserer Treue und Liebe zur Heimat und der Gewißheit, daß es kein Zufall ist, daß wir heute hier und jetzt in Deutschland leben und zukünftig leben wollen.

Wir bitten um Verständnis, wenn Ruhe, Sachlichkeit und das (Ab)Warten zu unseren momentanen Tugenden gehört. Die Wahrheit braucht keine Hetze, Gewalt und keinen Terror, sie braucht Menschen, die besonnen und ehrlichen Herzens im Namen des Deutschen Volkes Verantwortung übernehmen und vorbereitend Handeln.
Materielle Werte, die sich in Namen, Rang und Stellungen widerspiegeln, sind nicht maßgeblich, allenfalls eine Visitenkarte die der Unterscheidung einzelner verantwortungsbewußter Personen in unserer Volksgemeinschaft dienen.

Meine Erfahrung hat gezeigt, daß der richtige Weg schon immer steinig, gefährlich und trügerisch ist und daß alles im Leben zum richtigen Zeitpunkt seinen richtigen Lauf nimmt.

Nach jahrzehntelangem Lügen und Betrug am Deutschen Volk, kommt nun die Zeit des Erwachens, der Erkenntnis, der Wahrheitsfindung, aber auch der Selbstfindung.

Die Dunkelheit weicht durch die Beseitigung von Angst, Haß und Neid mehr und mehr dem stärker werdenden Licht. Es ist die Zeit des Reinigens und des Befreiens, die Zeit des bewußten SEIN.

WIR sind die Schöpfer unser Gegenwart und Zukunft.

Aus dem Reichs- und Bundespräsidium, am 25.02.2016




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RGBl-1804161-Nr11 Drittes Bereinigungsgesetz der Reichsgesetze

3. Bereinigungsgesetz, betreffend der Reichsgesetze

gegeben am 18.04.2018, im Namen des Deutschen Reiches

In Kraft gesetzt am 30.04.2018 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger
nach erfolgter Zustimmung des Bundesrathes und des Volks-Reichstages, was folgt:

Nr. 11

Nachfolgende Gesetze die irrtümlich als legitime Deutsche Reichsgesetze noch heute ihre Anwendung finden, werden mit diesem 3. Bereinigungsgesetz gesondert für nichtig erklärt, da diese den Bestimmungen der Deutschen Reichsverfassung und deren Gesetzen entgegen stehen. In jeweiligen Einzelfall gelten die ursprünglichen Deutschen Reichsgesetze die zum 28. Oktober 1918 noch in Kraft waren und die durch die beiden verfassungsrechtlichen gesetzgebenden Organe, in Kraft gesetzt wurden.

Artikel 1.

Das Gesetz über den Deutschen Sparkassen – und Giroverband, aktuell Kurzbezeichnung „SparkGiroVerbG“, Ausfertigungsdatum 06.04.1933; wird für nichtig erklärt.

Artikel 2.

Das Gesetz über Zahlungsverbindlichkeiten gegenüber dem Ausland, aktuelle Kurzbezeichnung „AuslVerbindlG“, Ausfertigungsdatum 01.06.1933, wird für nichtig erklärt.

Artikel 3.

Das Wechselgesetz, aktuelle Kurzbezeichnung „WG“, Ausfertigungsdatum 21.06.1933, wird für nichtig erklärt.

Artikel 4.

Das Scheckgesetz, aktuelle Kurzbezeichnung „ScheckG“, Ausfertigungsdatum 14.08.1933, wird für nichtig erklärt.

Artikel 5.

Die Sonderbestimmungen für Auslandsdienstreisen der Reichsbeamten, aktuelle Kurzbezeichnung „RAuslDRBest“, Ausfertigungsdatum 22.12.1933, wird für nichtig erklärt.

Artikel 6.

Die Bekanntmachung über das Konkordat zwischen dem Deutschen Reich und dem Heiligen Stuhl, aktuelle Kurzbezeichnung „RKonkordatBek“, Ausfertigungsdatum 12.09.1933, wird gemäß „RGBl-1211091-Nr15-Gesetz-Staatskirchenrecht“ vom 09.11.2012, wird für nichtig erklärt.

Artikel 7.

Das Gesetz über die Pfändung von Miet- und Pachtzinsforderungen wegen Ansprüche aus öffentlichen Grundstückslasten, aktuelle Kurzbezeichnung „MietPfG“, Ausfertigungsdatum 09.03.1934, wird für nichtig erklärt.

Artikel 8.

Das Einkommensteuergesetz, aktuelle Kurzbezeichnung „EStG“, Ausfertigungsdatum 16.10.1934, wird für nichtig erklärt.

Artikel 9.

Das Bewertungsgesetz, aktuelle Kurzbezeichnung „BewG“, Ausfertigungsdatum 16.10.1934, wird für nichtig erklärt.

Artikel 10.

Das Gesetz über die Durchforschung des Reichsgebietes nach nutzbaren Lagerstätten, aktuelle Kurzbezeichnung „LagerstG“, Ausfertigungsdatum 04.12.1934, wird für nichtig erklärt.

Artikel 11.

Das Gesetz zur Verlängerung der Schutzfristen im Urheberrecht, aktuelle Kurzbezeichnung „UrhRSchFrVerlG“, Ausfertigungsdatum 13.12.1934, wird für nichtig erklärt.

Artikel 12.

Die Verordnung zur Ausführung des Gesetzes über die Durchforschung des Reichsgebietes nach nutzbaren Lagerstätten (Lagerstättengesetz), aktuelle Kurzbezeichnung „LagerstGDV“, Ausfertigungsdatum 14.12.1934, wird für nichtig erklärt.

Artikel 13.

Das Gesetz zur Ergänzung des Reichssiedlungsgesetzes, aktuelle Kurzbezeichnung „RSiedlGErgG“, Ausfertigungsdatum 04.01.1935, wird für nichtig erklärt.

Artikel 14.

Die Verordnung zur Durchführung der Grundbuchordnung (Grundbuchverfügung), aktuelle Kurzbezeichnung „GBV“, Ausfertigungsdatum 08.08.1935, wird für nichtig erklärt.

Artikel 15.

Das Gesetz über den Grunderwerb für die Kanalisierung der Mittelweser, aktuelle Kurzbezeichnung „MittelweserG“, Ausfertigungsdatum 08.03.1936, wird für nichtig erklärt.

Artikel 16.

Das Gebrauchsmustergesetz, aktuelle Kurzbezeichnung „GebrMG“, Ausfertigungsdatum 05.05.1936, wird für nichtig erklärt.

Artikel 17.

Das Patentgesetz, aktuelle Kurzbezeichnung „PatG“, Ausfertigungsdatum 05.05.1936, wird für nichtig erklärt.

Artikel 18.

Das Gesetz über Fremdwährungs-Schuldverschreibungen, aktuelle Kurzbezeichnung „SchVerschrFrdWäG“, Ausfertigungsdatum 26.06.1936, wird für nichtig erklärt.

Artikel 19.

Die Bekanntmachung zum Warenzeichengesetz über amtliche Prüf und Gewährzeichen, aktuelle Kurzbezeichnung „WZGBek“, Ausfertigungsdatum 15.09.1936, wird für nichtig erklärt.

Artikel 20.

Das Gewerbesteuergesetz, aktuelle Kurzbezeichnung „GewStG“, Ausfertigungsdatum 01.12.1936, wird für nichtig erklärt.

Artikel 21.

Die Verordnung zur Durchführung und Ergänzung des Gesetzes zum Schutze des Wappens der Schweizerischen Eidgenossenschaft, aktuelle Kurzbezeichnung „WpSchCHEGDV“, Ausfertigungsdatum 29.12.1936, wird für nichtig erklärt.

Artikel 22.

Das Aktiengesetz, aktuelle Kurzbezeichnung „AktG“, Ausfertigungsdatum 30.01.1937, wird für nichtig erklärt.

Artikel 23.

Das Gesetz über die Verwahrung und Anschaffung von Wertpapieren (Depotgesetz), aktuelle Kurzbezeichnung „DepotG“, Ausfertigungsdatum 04.02.1937, wird für nichtig erklärt.

Artikel 24.

Die Bekanntmachung zu § 35 des Warenzeichengesetzes, aktuelle Kurzbezeichnung „WZG§35GBRBek“, Ausfertigungsdatum 06.03.1937, wird für nichtig erklärt.

Artikel 25.

Die Justizbeitreibungsordnung, aktuelle Kurzbezeichnung „JBeitrO“, Ausfertigungsdatum 11.03.1937, wird für nichtig erklärt.

Artikel 26.

Die Verordnung zur Ausführung des deutsch-italienischen Abkommens über die Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen, aktuelle Kurzbezeichnung „VollstrAbkITAAV“, Ausfertigungsdatum 18.05.1937, wird für nichtig erklärt.

Artikel 27.

Die Bekanntmachung zum Warenzeichengesetz über amtliche Prüf- und Gewährzeichen, aktuelle Kurzbezeichnung „WZGBek 1936-09-15“, Ausfertigungsdatum 15.09.1936, wird für nichtig erklärt.

Artikel 28.

Die Verordnung über die Verwaltung der Elbe im Gebiet Groß-Hamburg, aktuelle Kurzbezeichnung „ElbVwGrHmbV“, Ausfertigungsdatum 30.06.1937, wird für nichtig erklärt.

Artikel 29.

Die Versicherungsteuer- Durchführungsverordnung, aktuelle Kurzbezeichnung „VersStDV 1960“, Ausfertigungs-datum 13.07.1937, wird für nichtig erklärt.

Artikel 30.

Die Verordnung über die Einrichtung und Führung des Handelsregisters (Handelsregisterverordnung), aktuelle Kurzbezeichnung „HRV“, Ausfertigungsdatum 12.08.1937, wird für nichtig erklärt.

Artikel 31.

Die Bekanntmachung zu § 35 des Warenzeichengesetzes, aktuelle Kurzbezeichnung „WZG§35IRLBek“, Ausfertigungsdatum 04.01.1938, wird für nichtig erklärt.

Artikel 32.

Das Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen, aktuelle Kurzbezeichnung „NamÄndG“, Ausfertigungsdatum 05.01.1938, wird für nichtig erklärt.

Artikel 33.

Die Erste Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Änderung von Familiennamen und Vornamen, aktuelle Kurzbezeichnung „FamNamÄndGDV 1“, Ausfertigungsdatum 07.01.1938, wird für nichtig erklärt.

Artikel 34.

Die Bekanntmachung zu § 35 des Warenzeichengesetzes, aktuelle Kurzbezeichnung „WZG§35NLDBek“, Ausfertigungsdatum 03.02.1938, wird für nichtig erklärt.

Artikel 35.

Die Bekanntmachung zu § 35 des Warenzeichengesetzes, aktuelle Kurzbezeichnung „WZG§35CANBek“, Ausfertigungsdatum 03.02.1938, wird für nichtig erklärt.

Artikel 36.

Die Verordnung über öffentliche Spielbanken, aktuelle Kurzbezeichnung „SpielbkV“, Ausfertigungsdatum 27.07.1938, wird für nichtig erklärt.

Artikel 37.

Das Gesetz über die Errichtung von Testamenten und Erbverträgen, aktuelle Kurzbezeichnung „TestG“, Ausfertigungsdatum 31.07.1938, wird für nichtig erklärt.

Artikel 38.

Die Eisenbahn- Verkehrsordnung, aktuelle Kurzbezeichnung „EVO“, Ausfertigungsdatum 08.09.1938, wird für nichtig erklärt.

Artikel 39.

Der Erlaß über die Ernennung der Beamten und die Beendigung des Beamtenverhältnisses im Geschäftsbereich des Rechnungshofs des Deutschen Reichs, aktuelle Kurzbezeichnung „RRHErl“, Ausfertigungsdatum 23.11.1938, wird für nichtig erklärt.

Artikel 40.

Die Verordnung über die Verwaltung der Elbe und anderer Reichswasserstraßen durch die Hansestadt Hamburg, aktuelle Kurzbezeichnung „ElbVwHHmbV“, Ausfertigungsdatum 31.12.1938, wird für nichtig erklärt.

Artikel 41.

Das Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktikergesetz), aktuelle Kurzbezeichnung „HeilprG“, Ausfertigungsdatum 17.02.1939, wird für nichtig erklärt.

Artikel 42.

Die Erste Durchführungsverordnung zum Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktikergesetz), aktuelle Kurzbezeichnung „HeilprGDV 1“, Ausfertigungsdatum 18.02.1939, wird für nichtig erklärt.

Artikel 43.

Die Verordnung zur Ausführung des deutsch-griechischen Abkommens über die gegenseitige Rechtshilfe in Angelegenheiten des bürgerlichen und Handels-Rechts, aktuelle Kurzbezeichnung „RHiGRCAbkAV“, Ausfertigungsdatum 31.05.1939, wird für nichtig erklärt.

Artikel 44.

Die Bekanntmachung über das deutsch-griechische Abkommen über die gegenseitige Rechtshilfe in Angelegenheiten des bürgerlichen und Handels-Rechts, aktuelle Kurzbezeichnung „RHiGRCAbkBek“, Ausfertigungsdatum 28.06.1939, wird für nichtig erklärt.

Artikel 45.

Das Verschollenheitsgesetz, aktuelle Kurzbezeichnung „VerschG“, Ausfertigungsdatum 04.07.1939, wird für nichtig erklärt.

Artikel 46.

Die Bekanntmachung zum Warenzeichengesetz über ein amtliches Prüfzeichen, aktuelle Kurzbezeichnung „WZGBek“, Ausfertigungsdatum 28.07.1939, wird für nichtig erklärt.

Artikel 47.

Die Verordnung über die Mündelsicherheit der Pfandbriefe und verwandten Schuldverschreibungen, aktuelle Kurzbezeichnung „MündelPfandBrV“, Ausfertigungsdatum 07.05.1940, wird für nichtig erklärt.

Artikel 48.

Die Bekanntmachung zu § 35 des Warenzeichengesetzes, aktuelle Kurzbezeichnung „WZG§35CHEBek“, Ausfertigungsdatum 20.06.1940, wird für nichtig erklärt.

Artikel 49.

Die Verordnung über die Wiederherstellung zerstörter oder abhanden gekommener Grundbücher und Urkunden, aktuelle Kurzbezeichnung „GBWiederhV“, Ausfertigungsdatum 26.07.1940, wird für nichtig erklärt.

Artikel 50.

Die Bekanntmachung zu § 35 des Warenzeichengesetzes, aktuelle Kurzbezeichnung „WZG§35NFKBek“, Ausfertigungsdatum 12.10.1940, wird für nichtig erklärt.

Artikel 51.

Das Gesetz über Rechte an eingetragenen Schiffen und Schiffsbauwerken, aktuelle Kurzbezeichnung „SchRG“, Ausfertigungsdatum 15.11.1940, wird für nichtig erklärt.

Artikel 52.

Die Schiffsregisterordnung, aktuelle Kurzbezeichnung „SchRegO“, Ausfertigungsdatum 19.12.1940, wird für nichtig erklärt.

Artikel 53.

Die Anordnung über die Zulässigkeit von Konzessionsabgaben der Unternehmen und Betriebe zur Versorgung mit Elektrizität, Gas und Wasser an Gemeinden und Gemeindeverbände, aktuelle Kurzbezeichnung „KAEAnO“, Ausfertigungsdatum 04.03.1941, wird für nichtig erklärt.

Artikel 54.

Die Verordnung über den weiteren Ausbau der knappschaftlichen Versicherung, aktuelle Kurzbezeichnung „KnVAusbauV“, Ausfertigungsdatum 19.05.1941, wird für nichtig erklärt.

Artikel 55.

Die Verordnung über die Ersetzung zerstörter oder abhanden gekommener gerichtlicher oder notarischer Urkunden, aktuelle Kurzbezeichnung „UrkErsV“, Ausfertigungsdatum 18.06.1942, wird für nichtig erklärt.

Artikel 56.

Die Ausführungsanordnung zur Konzessionsabgabenanordnung, aktuelle Kurzbezeichnung „A/KAE“, Ausfertigungsdatum 27.02.1943, wird für nichtig erklärt.

Artikel 57.

Die Verordnung über die steuerliche Begünstigung von Wasserkraftwerken, aktuelle Kurzbezeichnung „WasKwV“, Ausfertigungsdatum 26.10.1944, wird für nichtig erklärt.

Artikel 58.

Die Reichsabgabenordnung, vom 13. Dezember 1919 und die Gleichnamige vom 22. Mai 1931, Nr. 20, Seite 161 Teil I der Ausgabe 1931, wird für nichtig erklärt.

Artikel 59.

Für alle bisher nicht erfassten Gesetze und Verordnungen, gilt § 2. des „RGBl-1301132-Nr2-Gesetz-bisheriger-Gesetze-Vorschriften“ vom 13. Januar 2013, im Änderungsstand vom 02. Juni 2015.

Artikel 60.

Dieses Gesetz tritt mit der Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger in Kraft.

Reichsgesetzblatt „RGBl-1804161-Nr11-Drittes-Bereinigungsgesetz-der-Reichsgesetze“ Amtsschrift

Reichsgesetzblatt „RGBl-1804161-Nr11-Drittes-Bereinigungsgesetz-der-Reichsgesetze“_D




Abstimmung zu nachfolgenden Änderungsanträgen bezüglich des Bundesrathes

Abstimmung zu nachfolgenden Änderungsanträgen bezüglich des Bundesrathes

Zustimmung zum Neuentwurf des Antrages als Bevollmächtigter des Bundesrathes;
Zustimmung zur Aktualisierung der Hausordnung vom Bundesrath;

Zustimmung zu nachfolgenden Änderungsanträgen bezüglich Urkunden und Formulierungen

Zustimmung zum Neuentwurf der Reichs- und Staatsangehörigkeitsurkunden;
Zustimmung zur Korrektur des Krankenkassengesetz „Einführungsgesetz“;




Deutsches Reichsgesetzblatt 2017

Reichsgesetzblatt des Deutschen Reiches 2017

Textdaten
<<< 2016 2018 >>>
Autor: Amtliches Werk
Titel: Reichsgesetzblatt des Deutschen Reiches
Herausgeber: Reichsamt des Innern
Erscheinungsdatum: 2017
Erscheinungsort: Berlin
Quelle:
Kurzbeschreibung: amtliches Gesetz- und Verkündungsblatt des Deutschen Reiches
Bearbeitungsstand
fertig

Inhaltsverzeichnis

Chronologische Übersicht der in Reichsgesetzblatt des Deutschen Reiches
vom Jahre 2017 enthaltenen Gesetze, Verordnungen etc.
Datum
des
Gesetzes
Inkraft
zu
Berlin
I n h a l t der Gesetze Nr.
des
RGBlatt
Nr.
vom
Gesetz
Seiten
. Jan. 2017 23. Jan. 2017 RGBl-1701061-Nr01-Gesetz, betreffend dem Staatsvertrag zum Übergang der Deutschen Bundesbahn bzw. der Staatseisenbahnen, auf die Deutsche Reichseisenbahn. 1701061 01. 10
13. Jan. 2017 23. Jan. 2017 RGBl-1701131-Nr02-Gesetz, betreffend der Außerkraftsetzung der Gewerbesteuer im Deutschen Reich 1701131 02. 1
18. Jan. 2017 23. Jan. 2017 RGBl-1701181-Nr03-Gesetz, betreffend der Gedenk- und Feiertage im Deutschen Reich 1701181 03. 2
23. Jan. 2017 23. Jan. 2017 Amtsblatt “170118-Krimfrieden”
an. 2017 23. Jan. 2017 RGBl-1701191-Nr04-Änderungsgesetz, betreffend dem Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch (EGStGB) 1701191 04. 1
21. Jan. 2017 23. Jan. 2017 RGBl-1701211-Nr05-Verordnung, betreffend die Einberufung des Volks-Reichstages zur 67ten Tagung 1701211 05. 1
21. Jan. 2017 23. Jan. 2017 RGBl-1701212-Bekanntmachung, betreffend der Einberufung des Volks-Bundesrathes zur 92ten Tagung 1701212 1701212. 1
15. Feb. 2017 15. Feb. 2017 Warum wohl werden die Deutschen Reichsgesetzblätter eingepflegt
27. Jan. 2017 27. Feb. 2017 RGBl-1701271-Nr06-Gesetz, betreffend dem Schutz von Handel und Gewerbe
in Deutschland
1701271 06. 2
13. Feb. 2017 27. Feb. 2017 RGBl-1702131-Nr07-Gesetz, betreffend des statu quo res erant ante bellum
für Deutschland im Deutschen Reich
1702131 07. 1
14. Feb. 2017 27. Feb. 2017 RGBl-1702141-Nr08-Gesetz, betreffend die Durchführung des Reichsverkehrsrecht
im Deutschen Reich (Überleitungsgesetz)
1702141 08. 1
15. Feb. 2017 27. Feb. 2017 RGBl-1702151-Nr09 Änderungsgesetz zum Schlachtvieh Fleischbeschaugesetz 1702151 09. 1
18. Feb. 2017 27. Feb. 2017 RGBl-1702181-Nr10- Verordnung, betreffend die Einberufung des Volks-Reichstages zur 68ten Tagung 1702181 10. 1
18. Feb. 2017 27. Feb. 2017 RGBl-1702182- Bekanntmachung, betreffend der Einberufung des Volks-Bundesrathes zur 93ten Tagung 1702182 1702182. 1
07. Mrz. 2017 30. Mrz. 2017 RGBl-1703071-Nr11-Gesetz betreffend die Deutsche Reichsdruckerei 1703071 11. 1
18. Mrz. 2017 30. Mrz. 2017 RGBl-1703181-Nr12-Gesetz betreffeden die Gleichstellung aller Reichs- und Staatsangehörigen im Deutschen Reich 1703181 12. 2
23. Mrz. 2017 30. Mrz. 2017 RGBl-1703231-Nr13-Gesetz, betreffend der Umgang mit Waffen oder Munition
im Deutschen Reich (Überleitungsgesetz)
1703231 13. 2
25. Mrz. 2017 30. Mrz. 2017 RGBl-1703251-Nr14- Verordnung, betreffend die Einberufung des Volks-Reichstages zur 69ten Tagung 1703251 14. 1
25. Mrz. 2017 30. Mrz. 2017 RGBl-1703252- Bekanntmachung, betreffend der Einberufung des Volks-Bundesrathes zur 94ten Tagung 1703252 1703252. 1
29. Apr. 2017 29. Apr. 2017 RGBl-1704292-Bekanntmachung, betreffend der Einberufung des Volks-Bundesrathes zur 95ten Tagung 1704292 1704292. 1
29. Apr. 2017 29. Apr. 2017 RGBl-1704291-Nr15-Verordnung, betreffend die Einberufung des Volks-Reichstages zur 70ten Tagung 1704291 15. 1
27. Mai. 2017 29. Mai. 2017 9 Jahre Bundesrath – der Souverän zum 29. Mai 2017, Volks-Bunmdesrath
27. Mai. 2017 29. Mai. 2017 RGBl-1705272-Bekanntmachung, betreffend der Einberufung des Volks-Bundesrathes zur 96ten Tagung 1705272 1705272. 1
23. Mai. 2017 29. Mai. 2017 RGBl-1705231-Nr16 betreffend den Schutz von Kindern unter Vormundschaft und von Findelkindern 1705231 16. 1
29. Mai. 2017 29. Mai. 2017 RGBl-1705271-Nr17-Verordnung, betreffend die Einberufung des Volks-Reichstages zur 71ten Tagung 1705271 17. 1
28. Jun. 2017 01. Jul. 2017 RGBl-1706281-Nr18-Gesetz, betreffend die Einführung des Krankenversicherungsgesetz,
Änderungsstand 01. Januar 1893
1706281 18. 2
29. Jun. 2017 01. Jul. 2017 RGBl-1706291-Nr19 betreffend die Änderung des Gesetz über die eingeschriebenen Hülfskassen, Änderungsstand 01.01.1893 1706291 19. 1
01. Jul. 2017 07. Jul. 2017 RGBl-1707011-Nr20-Verordnung, betreffend die Einberufung des Volks-Reichstages zur 72ten Tagung 1707011 20. 1
01. Jul. 2017 07. Jul. 2017 RGBl-1707012-Bekanntmachung, betreffend der Einberufung des Volks-Bundesrathes zur 97ten Tagung 1707012 1707012. 1
19. Aug.2017 19. Aug.2017 Ablehnung der BaFin für die Rechtskreis-Erweiterung Deutschlands im Deutschen Reich
19. Aug.2017 19. Aug.2017 RGBl-1708191-Nr21-Verordnung, betreffend die Einberufung des Volks-Reichstages zur 73ten Tagung 1708191 21. 1
19. Aug.2017 19. Aug.2017 RGBl-1708192-Bekanntmachung, betreffend der Einberufung des Volks-Bundesrathes zur 98ten Tagung 1708192 1708192. 1
13. Sept. 2017 25. Sept. 2017 RGBl-1709131-Nr22-Gesetz, betreffend das Verbot der BaFin, Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht 1709131 22. 1
17. Sept. 2017 25. Sept. 2017 RGBl-1709171-Nr23-Gesetz, betreffend die Änderung des RGBl-1005232-Nr7, Übergangsgesetz zur Wiederherstellung der Handlungsfähigkeit 1709171 23 1
18. Sept. 2017 25. Sept. 2017 RGBl-1709181-Nr24.Gesetz betreffend die Einrichtung des Reichs-Aufsichtsamtes für Finanzdienstleistungen 1709181 24. 1
19. Sept. 2017 25. Sept. 2017 RGBl-1709191-Nr25-Gesetz, betreffend die Änderung der Verordnung für das Kaiserliche Aufsichtsamt, Fassung: 23. Dezember 1901 1709191 25. 1
20. Sept. 2017 25. Sept. 2017 RGBl-1709201-Nr26 betreffend die Änderung des Gesetz über die privaten Versicherungsunternehmungen, Fassung: 12. Mai 1901 1709201 26.
23. Sept. 2017 25. Sept. 2017 RGBl-1709231-Nr27-Verordnung, betreffend die Einberufung des Volks-Reichstages zur 74ten Tagung 1709231 27. 1
23. Sept. 2017 25. Sept. 2017 RGBl-1709232-Bekanntmachung, betreffend der Einberufung des Bundesrathes zur 99ten Tagung 1709232 1709232. 1
07. Okt. 2017 07. Okt. 2017 Das wahre Deutsche Volk beglückwünscht Wladimir Putin zum 65ten Jahrestag
28. Okt. 2017 28. Okt. 2017 Beschlüsse aus den Tagungen vom 28.10.2017 / FUND / Reichsschulden-Kommission / Gewerbeanmeldung
28. Okt. 2017 28. Okt. 2017 Entscheidungen der Tagungen vom 28.10.2017 gemäß Artikel 5 der Reichsverfassung
28. Okt. 2017 28. Okt. 2017 RGBl-1710281-Nr28-Verordnung, betreffend die Einberufung des Volks-Reichstages zur 75ten Tagung 1710281 28. 1
28. Okt. 2017 28. Okt. 2017 RGBl-1710282-Bekanntmachung, betreffend der Einberufung des Bundesrathes zur 100ten Tagung 1710282 1710282. 1
27. Nov. 2017 27. Nov. 2017 Entscheidungen der Tagungen vom 25.11.2017, gemäß Artikel 5 der Reichsverfassung
19. Nov. 2017 27. Nov. 2017 RGBl-1711191-Nr29 Zweites Bereinigungsgesetz, betreffend der Reichsgesetze 1711191 29. 1
25. Nov. 2017 27. Nov. 2017 RGBl-1711251-Nr30-Verordnung, betreffend die Einberufung des Volks-Reichstages
zur 76ten Tagung
1711251 30. 1
25. Nov. 2017 27. Nov. 2017 RGBl-1711252 betreffend der Einberufung des Bundesrathes zur 101ten Tagung 1711252 1711252. 1
31. Dez. 2017 31. Dez. 2017 Jahreswende zum Jahr 2017 auf 2018



Amtliche Nachrichten sind für Reichs- und Staatsangehörige pflicht

Sehr geehrte Reichs- und Staatsangehörige,

sie alle die monatlich über die Entscheidungen der gesetzgebenden Verfassungsorgane ( Artikel 5 der Reichsverfassung, http://verfassung-deutschland.de/#Artikel5 ) informiert werden, sind als Reichs- und Staatsangehörige nicht nur verpflichtet diese zu kennen, sondern sie sind auch verpflichtet diese anzuwenden und auch weiterzugeben.

Als Reichs- und Staatsangehörige sind Sie nicht nur rechtsfähig, sondern auch geschäftsfähig. Wer nicht weiß was das bedeutet, sollte diese Wissenslücke schnellstens füllen. Wenden Sie als Personen allerdings Gesetze nach „BRD-Nazi-WRR-Fremdverwaltungsunsrecht an“, dann liegt dies alles in Ihrer Verantwortung und erschwert ihnen nur das Recht des Schadenersatzes. Wenden Sie allerdings diese  „BRD-Nazi-WRR-Fremdverwaltungsunrecht“ auf der Grundlage vorangegangener Gewaltmaßnahmen an, dann werden Sie den Anspruch auf Schadenersatz bekommen, wozu sie allerdings auch diese Gewaltmaßnahme dem Deutschen Reichsgericht als Beweis vorlegen müssen.

Nun zu der genialen Reichsbürgerpropaganda der staatenlosen Terroristen in diesem Vereinigten Wirtschaftsgebiet.

Sie alle die dieses Amtsblatt erhalten, sollten zu ihrem eigenen Schutz eine unumstößliche Haltung beibehalten, denn die sogenannten Reichsbürger, sind alle Gelbe-Schein-Jünger, alle Personalausweisträger, alle Gruppierungen die Sie auf unserem Pranger finden [ http://rabestte.reichsamt.info ], alle Parteien, alle Staatenlose  und besonders tramatisch alle BRD-Gewerbebetriebe die ohne eine Reichszulassung handeln.

Reichsbürger gibt es erst seit 1935 durch die Nazi-Deutschland-Gesetze, diese Gesetze werden bis heute durch die BRD alte Fassung, neue Fassung weitergeführt, damit wir Deutsche auch noch die Rechnung für den Krieg von Nazi-Deutschland bezahlen müssen. Reichsbürger-wiki!

Wacht endlich auf, denn in dieser Politik gibt es keine Zufälle und garantiert geschieht hier nichts ohne Plan.

Mit freundlichen Grüßen

Das Reichs- und Bundespräsidium




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Belletristik

  • Otto Ruppius: Geld und Geist. Roman aus dem amerikanischen Leben. Berlin 1860. Google

Varia

  • Johann Heinrich Waser: Abhandlung vom Geld. Orell, Geßner, Füeßlin u. Comp., Zürich 1778 e-rara.ch
  • Johann Adam G H. Voellinger: Lehrgebäude über Geld- Bank- und Wechselwesen. Heidelberg 1798. Google
  • Johann Paul Harl: Encyklopädie der gesammten Geld’swissenschaft. Erlangen 1808, Google
  • Vollständige Sammlung von Reduktions-Tabellen, in welchen alle im Handel bekannten Rechnungsmünzen der Schweiz und die vorzüglichsten anderer Staaten […] unter sich verglichen werden. [Aarau 1812] Google
  • Georg Buquoy: Vorschlag wie in jedem Staate ein auf ächten National-Credit fundirtes Geld geschaffen werden könne. Leipzig 1819. Google
  • Luise Ebersberg: Der Mensch und das Geld. Wohlgemeynte Rathschläge, Geld redlich zu erwerben, es klug zu erhalten und weise zu verwenden. Wien 1826. Google
  • Eduard Döring: Handbuch der Münz- und Wechselkunde: Oder, Erklärung der Wechsel-, Geld- und Staatspapiere-Kurszettel. Frankfurt 1837. Google
  • Carl Julius Bergius: Das Geld- und Bankwesen in Preussen. Breslau 1846. Google
  • Friedrich Deym: Das Bank und Notenwesen mit Bezug auf die Geld und Finanz-Verhältnisse in Oesterreich. Wien 1850. Google

Enzyklopädien und Lexika

Siehe Enzyklopädien und Lexika / Handel und Wirtschaft




Amtsblatt „170118-Krimfrieden“

Amtsblatt 170118

gegeben am 18.01.2017, im Namen des Deutschen Reiches

In Kraft gesetzt am 23.01.2017 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger
nach erfolgter Zustimmung des Volks-Bundesrathes und des Volks-Reichstages, was folgt:

Deutschland im Deutschen Reich
in den völkerrechtlichen Grenzen vom 31. Juli 1914
erklärt
zum 18. Januar 2017
„Den Frieden zur Krim“
der in einem völkerrechtlichen Vertrag, zwischen den
Vertretern des „Deutschen Volkes“ und dem „Russischen Volk“
münden soll.

Amtsblatt „170118-Krimfrieden